Berufsrecht Flashcards

1
Q
  1. Welches Verfahren ist nach G-BA noch nicht für Kinder zugelassen?
A

-systemische therapie

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2
Q
  1. Welche Schritte muss ein Verfahren der Psychotherapie durchlaufen, um Kassensystem abgerechnet werden zu dürfen?
A

wbp: wissenschaftliche anerkennung + GBA: Nutzen? Medizinisch notwendig? wirtschaftlich?
-Anerkennung im KS
“Richtlinienverfahren”

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3
Q
  1. Welche Hauptfunktion hat der Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)?
A

-bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzl. Krankenvers.

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4
Q
  1. Nennen Sie zwei durch den WBP wissenschaftlich anerkannte Therapiemethoden.
A
  • Eye movement desensitization and reprocessing (EMDR)

- Interpersonelle Therapie (ITP)

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5
Q
  1. Nennen Sie die Allgemeinen Wirkfaktoren nach Grawe (2005).
A
  • therapeutische Beziehung
  • Problemaktualisierung
  • Problembewältigung
  • Ressourchenaktivierung
  • motivationale Klärung
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6
Q
  1. Nennen Sie bitte 2 Kennzeichen einer zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeigneten Psychotherapiemethode
A
  • Beschreibung d. Vorgehensweise

- Beschreibung d. angestrebten Behandlungseffekte

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7
Q
  1. Nennen Sie bitte 2 wissenschaftlich anerkannte Therapiemethoden und nennen Sie jeweils eine Erkrankung, bei der die Methode angewendet wird.
A
  • Eye movement desensitization and reprocessing (EMDR) PTSD

- Interpersonelle Therapie (IPT) Depression und Essstörungen

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8
Q
  1. Beschreiben Sie bitte kurz, wie sich eine Effektstärke (Cohen’s d) von 1 interpretieren lässt.
A

gibt Abstand zweier Verteilungen in einheiten ihrer standardabweichungen an
- Effektstärke 1= positive veränderung des Mittelwertes einer person um eine standardabweichung im Vergleich zu einem anderen Wert

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9
Q
  1. Nennen Sie bitte 3 rechtliche Hintergründe, die für die psychotherapeutische Praxis berücksichtigt werden müssen.
A
  • Patientenrechtgesetz
  • Bestimmungen zum Datenschutz
  • Ärztliche und psychotherapeutische Berufsordnungen
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10
Q
  1. Wie lautet der Grundsatz des Patientenrechtgesetzes?
A

„Keine Behandlung ohne Einwilligung und keine Einwilligung ohne Aufklärung“. Psychotherapeut ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören
(a) Art, Umfang und Durchführung,
(b) mögliche oder zu erwartende Folgen und Risiken
(c) Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die
Therapie sowie
(d) weitere Rahmenbedingungen der Behandlung (Behandlungskosten und Abrechnung, Sitzungsdauer,
Gesamtdauer).
-Bei der Aufklärung sind Evidenzkriterien und Behandlungsleitlinien zu berücksichtigen.
-Es muss zusätzlich auf
therapeutische Alternativen hingewiesen werden, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden zu
unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können
- Einwilligung des Patienten ist einzuholen. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig (z. B. Kinder),
ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen

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11
Q
  1. Was unterstreicht das Patientenrechtgesetz?
A

unterstreicht die Autonomie d. Patienten, der über behandlung selbst entscheiden können muss

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12
Q

Nennen Sie einen Aspekt, in dem sich Psychotherapieverfahren und
Psychotherapiemethoden unterscheiden

A
  • bei Verfahren Konzepte zur therapeutischen Beziehung, bei Methode nicht eingeschlossen
  • Methoden als Ergänzungen zu einem Verfahren
  • Methoden sind häufig störungsspezifisch und klare Indikationen und Kontraindikationen
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13
Q

Was ist die Grundvoraussetzung für die Psychotherapie und in welchem Paragrafen des
Strafgesetzbuches ist die Verletzung dieser geregelt?

A

Schweigepflicht
• Grundvoraussetzung für Psychotherapie
• § 203 Strafgesetzbuch (StGB)

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14
Q

Welche Institution regelt die e Kostenübernahme für die psychotherapeutischen Verfahren?

A

Gemeinsamer Bundesausschuss

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15
Q

Welche Institution entscheidet über die über die wissenschaftliche Anerkennung von
psychotherapeutischen Verfahren

A

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

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16
Q

Welche drei Verfahren sind laut der Psychotherapierichtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses anerkannt?

A
  • Psychodynamische Verfahren
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie
17
Q

Definieren Sie eine psychotherapeutische Technik.

A

• § 7 Definition psychotherapeutische Technik

  • Eine psychotherapeutische Technik ist eine konkrete Vorgehensweise mit deren Hilfe die
    angestrebten Ziele im Rahmen der Anwendung von Verfahren und Methoden erreicht werden
    sollen
18
Q

Nennen Sie zwei wissenschaftlich anerkannte Therapiemethoden.

A
  • interpersonelle Therapie

* Neuropsychologische Therapie

19
Q

Wie hoch ist die durchschnittliche Effektstärke von Psychotherapie? Ordnen sie diese ein.

A

„Die durchschnittliche Effektstärke von Psychotherapien.. beträgt 0,88.
Psychotherapien haben damit eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit als beispielsweise
Bypass-Operationen (0,8)”

20
Q

Nennen Sie zwei Aspekte, über die Patient:innen im Rahmen der Aufklärungspflicht und
Einwilligung aufgeklärt werden müssen.

A

Dazu gehören
(a) Art, Umfang und Durchführung,
(b) mögliche oder zu erwartende Folgen und Risiken
(c) Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder
die Therapie sowie

(d) weitere Rahmenbedingungen der Behandlung (Behandlungskosten und Abrechnung, Sitzungsdauer, Gesamtdauer).

21
Q

Nennen Sie drei der zentralen Pflichten bzw. Rechte, die eine Psychotherapeutin im Rahmen
der Behandlung einesr Patientenin hat.

A

Patientenrechtgesetz
• Ärztliche und psychotherapeutische Berufsordnungen
• Aufklärungspflicht, Schweigepflicht,
-Dokumentationspflicht, Abstinenzgebot,
Offenbarungspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht

22
Q

Was sind die möglichen Konsequenzen, wenn man als Psychotherapeutin Privatgeheimisse
eines
r Patienten*in verletzt nach §203 Strafgesetzbuch (§203 Verletzung von Privatgeheimissen)?

A

Wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

23
Q

Nennen Sie die drei Ziele der Falldokumentation. Erläutern Sie eins davon.

A

Dokumentation hat drei Ziele:

(1) Therapiesicherung: Anamnese, Diagnose und Therapie muss so sorgfältig aufgezeichnet
werden, dass sowohl die sachgerechte Behandlung des Therapeuten selbst als auch die
weitere Behandlung durch Dritte ermöglicht wird.
(2) Rechenschaftslegung: Sie muss dem Bedürfnis des Patienten nach Rechenschaftslegung
Genüge tun, also eine Überprüfung ermöglichen, ob der Aufzeichnende lege artis therapiert hat.
- (3) Beweissicherung: Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass sie ggf. als
Beweissicherung ausreicht, z.B. bei juristischen Verfahren oder dem Verdacht auf
Behandlungsfehler.
Behandlungsdokumentationen müssen in der ambulanten Praxis zehn Jahre nach Abschluss der
Behandlung aufbewahrt werden. Daraus folgt u.a. auch die Pflicht, dass bei Praxisübergabe,
Krankheit, Tod die Dokumentation bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher verwahrt werden
muss
9

24
Q

Nennen Sie die Allgemeine Wirkfaktoren einer Psychotherapie nach Grawe.

A
  • therap. Beziehung
  • Problemaktualisierung
  • Problembewältigung
  • Ressorchenaktivierung
  • motivationale Klärung