Bestechungsdelikte 331 ff Flashcards
Was ist ein Amtsdelikt?
Echte Amtsdelikte sind solche, bei denen die Amtsträgereigenschaft die Strafbarkeit begründet. Für den Teilnehmer gilt § 28 I StGB
Unechte Amtsdelikte sind solche, bei denen die Amtsträgereigenschaft ein qualifizierendes Merkmal darstellt. Das Grunddelikt kann dabei von jedermann begangen werden; die Amtsträgereigenschaft wirkt sich strafschärfend aus. Für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer) gilt § 28 II StGB
Was ist ein Amtsträger, § 11 I Nr. 2a StGB
Beamter im staatsrechtlichen Sinne, d.h. entscheidend ist förmliche Berufung durch Ernennung, nicht aber die konkret wahrgenommene Tätigkeit (Ausnahme: Vorgang hat überhaupt nichts mit Amtsstellung zu tun)
Richter: deutsche Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
Was bedeutet “in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis steht“ gem. § 11 I Nr. 2b StGB?
praktisch seltenster Fall, es kommt wieder auf den formell-öffentlich-rechtlichen Bestellungsakt an (Nähe zum Beamtenverhältnis) beamtenähnliches Dienst- und Treueverhältnis i.R.d. vollziehenden Gewalt
Minister (nicht: Abgeordnete), Staatssekretär, Wehrbeauftragter,
Notar und Notarassessor
Was bedeutet „sonst dazu bestellt ist, […] Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzuneh-
men“ gem. § 11 I Nr. 2c StGB
funktionale Betrachtung, d.h. es kommt auf die konkret wahrgenommene Aufgabe und nicht die gewählte Organisationsform an (vgl. Wortlaut)
Grund: zunehmende Privatisierung öffentlicher Aufgaben
- Bestellung: Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses und (auch
konkludente) Beauftragung mit öffentl. Aufgabe (einmalig erforderlich)
- Tätigkeit bei oder im Auftrag einer Behörde oder einer „sonstigen
Stelle“ (s. dazu die Falllösung zum GTZ-Fall unten)
- Aufgaben der öffentlichen Verwaltung:
Gesetzgebung, Rechtsprechung (-) Bundes- oder Landtags-Abgeordnete fallen nicht unter §§ 331 ff (beachte aber § 108e)
o Eingriffsverwaltung (+) z.B. TÜV-Prüfer
o Leistungsverwaltung zur Daseinsvorsorge (+), unabhängig von der Organisationsform, z.B.: Geschäftsführer einer kommunalen
Energieversorgungs-GmbH, Angestellter des ÖPNV
Was sind kommunale Mandatsträger?
sind i.d.R. keine Amtsträger i.S.v. § 331 ff.
Ausnahme: Wenn sie mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut werden, die über ihre Mandatstätigkeit in der kommunalen Volksvertretung und den dazu gehörenden Ausschüssen hinausgehen
Was sind die internationalen Bezüge
- Europäischer Amtsträger in § 11 I Nr. 2a
- Für sonstige ausländische oder internationale Bedienstete gilt § 335a
- str., ob der Begriff des einem Amtsträger gleichgestellten Bediensteten hier autonom oder in Anlehnung an das nationale ausländische Recht zu bestimmten ist
(P) Was ist das Rechtsgut der Bestechungsdelikte?
eA: Staatswillenverfälschungslehre (Von Privatinteressen unbeeinflusste Umsetzung des Staatswillens
aA.: Vertrauensschutzlehre (Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen)
hM: komplexes Rechtsgut
„Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung“ Funktionsfähigkeit und Lauterkeit der staatlichen Verwaltung ist nur dann gewährleistet, wenn sie objektiv sachlich vonstattengeht (s.o. eA) und zugleich vom Vertrauen der Allgemeinheit in die Unkäuflichkeit von Trägern staatlicher
Funktionen getragen wird (s.o. aA).
(?) Wie stehen die Bestechungsdelikte zueinander?
h.M.: § 332 ist die Qualifikation zu § 331, § 334 ist die Qualifikation zu § 333
- nach Staatswillensverfälschungstheorie: § 332 ist zentraler Grundtatbestand, § 331 abstraktes Gefährdungsdelikt
- nach h.M. und Vertrauensschutz: § 331 ist Grundtatbestand, § 332 ist Qualifikation
Abs. 2 enthalten Qualifikationen bzgl. richterlicher Handlung
§ 335 benennt besonders schwere Fälle
§ 336 stellt klar, dass die Diensthandlung auch in einem Unterlassen bestehen kann
Was fällt unter die Dienstausübung?
Vorbereitende, unterstützende Tätigkeiten
Fälle eines Missbrauchs der Amtsstellung
NICHT Privathandlungen
Was ist die Unrechtsvereinbarung?
Verknüpfung zwischen Dienstausübung und
Vorteilsnahme liegt im Wesen der Zuwendung als Gegenleistung und in einer wenigstens stillschweigenden Übereinkunft der Beteiligten hierüber.
Das Bewusstsein, dass der Amtsträger eine dienstliche Tätigkeit vorgenommen hat oder künftig vornimmt, reicht aus. Was bedeutet das konkret?
- Zuwendungen im Hinblick auf konkrete Diensthandlungen (+)
- Zuwendungen, die lediglich mit Rücksicht auf die Dienststellung
der Amtsperson bzw. aus Anlass oder bei Gelegenheit einer
Diensthandlung („in Zusammenhang mit“) erfolgt sind (-) - Zuwendungen aufgrund von Beraterverträgen, zur Klimapflege
(= Erkaufen des allgemeinen Wohlwollens) oder im Zuge des
sog. Anfütterns (= Beziehungsaufbau, um später Wohlwollen zu erlangen) i.d.R. (+)
(D) Vorteil
Vorteil ist eine Zuwendung, auf die die Amtsperson oder der begünstigte Dritte keinen Rechtsanspruch hat und die ihre wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage objektiv verbessert
Was wird als Vorteil erfasst
- materielle Besserstellung (Geld, Sachwerte, Rabatte, Einladun-
gen zu Veranstaltungen, Urlaubsreisen) - immaterielle Besserstellung (Gewährung des Geschlechtsver-
kehrs, Ehrungen, Ehrenämter; nicht dagegen eine flüchtige Zärt-
lichkeit)
Was wird nicht als Vorteil erfasst
Sozialadäquate Zuwendungen = solche Leistungen, die Höf-
lichkeit/Gefälligkeit entsprechen und als gewohnheitsrechtlich
(Verkehrssitte) anerkannt gelten.
Arg: Rechtsgut in diesen Fällen nicht verletzt
- Dogmatische Begründung: entweder teleologische Reduk-
tion des TB oder Verortung i.R.d. Unrechtsvereinbarung
Str. wo es endet: eA 50€, überwiegend wird auf Einzelfall abgestellt
Wann liegt ein Vorteil für einen selbst vor?
- unmittelbarer Vorteil (Geld auf Privatkonto)
- mittelbarer Vorteil: bei Ersparnis eigener Aufwendungen (Leistungen an Angehörige) bzw. wenn der Vorteil auf den Amtsträger
durchgreift (z.B., wenn Parteispende dem einzelnen Mitglied eine persönliche Besserstellung bringt)