Bearbeitungshinweise Abstandsflächenrecht Flashcards

1
Q

Für was besteht generell eine Abstandsflächenpflicht?

A

Für Außenwände von Gebäuden und Gebäudeteilen

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Q

Was bedeutet Privilegierung für Abstandsflächen bei Gebäuden und Gebäudeteilen?

A

Entfall des Abstandsflächennachweises unter bestimmten Bedingungen.

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3
Q

Nennen Sie die Ausnahmen der Abstandsflächenpflicht

A
  1. unterirdische Gebäude
  2. Außenwände von Gebäuden nach planungsrechtlichen Vorschriften
  3. untergeordnete Bauteile
  4. untergeordnete bauliche Anlagen
  5. Vorbauten
  6. Seitenwände von Vorbauten, selbstständige Dachaufbauten
  7. Maßnahmen zur Energiegewinnung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden
  8. Aufzugsanbauten an Gebäuden von vor 2019
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4
Q

Ausnahmen für unterirdische Gebäude

A

Müssen vollständig unterhalb der ursprünglichen und geplanten Geländeoberfläche liegen.
Man geht vom ungünstigsten Fall aus.

Beispiele: Tiefgaragen, Keller

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5
Q

Ausnahmen für Außenwände von Gebäuden, die nach planungsrechtlichen Vorschriften…

A
  • …an Grenze gebaut werden müssen
    => Hausgruppe (bis 50m)
    => geschl. Bauweise (ab 50m)
  • …an Grenze gebaut werden können
    => Dhs zulässig
  • falls an Grenze gebaut wird, muss sichergestellt sein, dass der Nachbar auch an die Grenze baut
    => kein Abstandsflächennachweis!
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6
Q

Ausnahmen für untergeordnete Bauteile

A

Gesimse, Dachüberstände, Überdachungen dürfen max. 1,50m vortreten

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7
Q

Ausnahmen für untergeordnete bauliche Anlagen

A
  • müssen innerhalb des 3m-Korridors sein (Pivilegierung) oder an Grenze stehen
  • Errichtung an Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bauordnungsrechtlich zulässig, bauplanungsrechtlich evtl. unzulässig
  • als Anbau zu anderen Gebäuden inkl. Zugang oder freistehend zulässig
  • in Abstandsflächen und Abstandsflächenbaulasten anderer Gebäude zulässig
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8
Q

Definition Grundstücksgrenze

A

Alle Grenzen zu Nachbargrundstücken und öffentl. Verkehrs- , Grün- und Gewässerflächen

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9
Q

Definition Nachbargrenze

A

Grenze zu nicht öffentl. Nachbarn

=> Grenzen zu öffentl. Verkehrs-, Grün- und Gewässerflächen sind keine Nachbargrenzen!

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10
Q

untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 1 BauONRW

A
  1. Garagen inkl. überdachte KFZ-Stellplätze/Carports)
  2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30m³
  3. überdachte Tiefgaragenzufahrten
  4. Aufzüge zu Tiefgaragen
  5. Feuerstätten bis 30m³
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11
Q

Zulässige Außenwandhöhe für untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 1 BauONRW

A

3m über mittleres Gelände der Gebäudeecken, die am nähesten zur Grenze stehen

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12
Q

Berücksichtigung der Höhen von Giebeln und Dachflächen nach §6 (4) BauONRW

A

bis 45° -> keine DH
45-70° -> 1/3 DH
nur eine Seite über 70° -> 1/3 DH
beide Seiten über 70° -> volle DH

Gesamtlänge aller Dachaufbauten > 1/2 der darunterliegenden Wandlänge -> 1/3 DH

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13
Q

Gesamtlänge der Bebauungen an Nachbargrenzen

A
  • max. 9m zu einer Nachbargrenze (mit Dachüberstand)

- max. 15m zu allen Nachbargrenzen (mit Dachüberstand)

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14
Q

Dachterrassen auf privilegierten baulichen Anlagen nach §6 (8) Nr. 1…

A

…sind unzulässig auch wenn die Dachterrasse innerhalb des 3m-Korridors errichtet wird.

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15
Q

untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 2 BauONRW

A
  1. Gebäudeunabhängige Solaranlagen, die max. 3m hoch sein dürfen
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16
Q

untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 3 BauONRW

A
  1. Stützmauern und geschl. Einfriedungen, die max. 2m über Geländeoberfläche betragen (höchster Punkt der Anlage)
    - in Industrie- und Gewerbegebieten: keine Höhenbeschränkung!
    - keine Beschränkung der Gesamtlänge der Anlage!
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17
Q

Ausnahmen für Vorbauten

A
  • max. 1/3 der Außenwandbreite
  • max. 1,60m hervortreten
  • mind. 2m Grenzabstand vom Nachbarn
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18
Q

Beispiele Vorbauten

A
  1. Erker
  2. Balkone
  3. Altane
  4. Treppenräume
  5. Aufzugsschächte
19
Q

Definition Erker

A

auskragendes Bauteil, das nur gestalterischen Zwecken dient.
Es ragt weder aus dem Boden noch steht es auf Stützen.
Bauteile, die vorrangig der Gewinnung an Nutzfläche dienen, sind keine Erker!

20
Q

Definition Balkon

A

ganz oder teilweise vor die Wand auskragendes Bauteil

21
Q

Definition Altane

A

an die Wand vorgebaute, ganz oder teilweise auf Stützen stehende Bauteile

22
Q

Ausnahmen für Seitenwände von Vorbauten, selbstständige Dachaufbauten, die nicht Bestandteil des Daches sind (z.B. Zwerchhäuser)

A
  • keine Abstandsfläche innerhalb des 3m-Korridors, wenn unter der vollen Abstandsfläche gebaut wird
  • Entfall seitlicher Abstandsflächen innerhalb des 3m-Korridors in der geschl. Bauweise
  • gilt auch für Doppel-, Reihenhäuser und Hausgruppen
23
Q

Ausnahmen bei Maßnahmen zur Energiegewinnung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden

A
  • Dämmstärke max. 0,25m

- mind. 2,50m Grenzabstand zum Nachbarn

24
Q

Ausnahmen für Aufzugsanbauten an Gebäuden vor 2019

A

Aufzug ist nachträglich ans Gebäude angebaut worden

Aufzug wirft keine Abstandsflächen, wenn…
- Länge max. 2,50m

  • Vorsprung vor die Außenwand max. 2,50m
  • Höhe max. 0,50m über OK Decke der höchsten Wohnung
  • Grenzabstand zum Nachbarn mind. 1,50m
25
Q

Ausnahmen für andere Anlagen,…

A
  1. …die höher als 2m über Geländeoberfläche sind:
    - gilt auch für Mauern, Zäune, Böschungen und Anschüttungen
  2. …die höher als 1m über Geländeoberfläche sind:
    - sind geeignet, von Menschen betreten zu werden

=> höchster Punkt der Anlage bezogen auf vorhandenes und geplantes Gelände, sonst ist die gesamte Anlage Abstandsflächenpflichtig!

26
Q

Wo und wie dürfen Abstandsflächen liegen?

A
  • sie sind frei von oberirdischen Gebäuden zu halten
  • liegen i.d.R. auf dem eigenen Grundstück
  • sie dürfen sich max. bis zur Mitte von öffentl. Verkehrs-, Grün- und Gewässerflächen erstrecken
  • Überdeckungsverbot, außer sie stehen in einem Winkel von über 75° zueinander
27
Q

In welchen Fällen dürfen Abstandsflächen auf anderen Grundstücken liegen?

A

wenn sie…

  • öffentlich rechtlich per Baulast gesichert sind
  • gesichert ist, dass nur privilegierte untergeordnete bauliche Anlagen innerhalb der Baulastfläche errichtet werden
28
Q

Definition Gebäudeklasse 1

A

a) freistehendes Gebäude (Ein-/Zweifamilienhaus)
- Höhe: max. 7m
- max. 2 Nutzungseinheiten (Wohnungen)
- Gesamtbruttogrundfläche: max. 400m²
- Abstandsflächentiefe: 3m

KG bleiben unberücksichtigt

b) freistehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude
- keine Wohngebäude
- keine zwingende Abstandsflächentiefe von 3m!

29
Q

Definition Gebäudeklasse 2

A
  • Freistehendes Gebäude (Doppelhaus, Hausgruppe oder Reihenhaus)
  • max. Höhe: 7m
  • max. 2 Nutzungseinheiten (Wohnungen)
  • max. Gesamtbruttogrundfläche: 400m²
30
Q

Höhendefinition bei der Berechnung der Abstandsflächen

A
  • OKFF des obersten Geschosses über mittleres Gelände, welches als Aufenthaltsraum genutzt werden kann
  • maßgebend ist gepl. Geländeoberfläche, falls im Bauantrag eine Geländeveränderung beantragt wird, sonst ursprüngliches Gelände
31
Q

Definition Geschoss

A

OK Decke ragt im Mittel mind. 1,60m über Geländeoberfläche hinaus

32
Q

Definition Vollgeschoss

A

LH mind. 2,30m auf einer Fläche von mehr als 3/4 des darunterliegenden Geschosses.

33
Q

Definition Kellergeschoss

A
  • LH von max. 2,30m
  • OK Decke max. 1,60m über Geländeoberfläche

=> gelten nicht als Geschosse und werden bei der Berechnung der BGF nicht berücksichtigt!

34
Q

Definition Aufenthaltsraum für Gebäudeklassen 1 und 2

A
  • LH mind. 2,40m (2,30m kann gestattet werden)
  • LH im KG und Dachraum mind. 2,20m
  • LH bei Dachschrägen mind. 2,20m auf mind. 1/2 der anrechenbaren GF
35
Q

Definition anrechenbare Grundfläche (GF)

A

Flächen mit einer LH von mind. 1,50m

Flächen mit einer LH unter 1,50m werden nicht zur Berechnung der GF mitgezählt.

36
Q

Wie wird die Bruttogrundfläche (BGF) ermittelt?

A

Man geht nach den äußeren Maßen der Bauteile inkl. Putz, Verkleidung etc., in Höhe der OK Decke

37
Q

Wie wird die Bruttogrundfläche (BGF) bei Doppelhäusern, Hausgruppen und Reihenhäusern ermittelt?

A

Man geht nach den äußeren Maßen der Bauteile inkl. Bekleidung z.B. Putz, in Höhe der OK Decke

bei aneinanderstoßenden Wänden bezieht sich die Grundrisslinie auf die Gesamtwand einschl. Wandteile, die zum Nachbarhaus gehören.

38
Q

Wie sind die Regelungen für Abstandsflächentiefen der Gebäudeklassen 1 und 2?

A
  • Abstandsflächentiefe von 3m ohne weitere Nachweise

Überprüfung von baulichen Anlagen auf Privilegierung:

+ untergeordnete bauliche Anlagen

+ untergeordnete Bauteile

+ Vorbauten

+ Dachaufbauten

=> Besteht keine Privilegierung, müssen Abstandsflächen nachgewiesen werden!

39
Q

Faktor F

A
  • generell gilt F = 0,4
  • in Gewerbe- und Industriegebieten gilt F = 0,2
  • zu angrenzenden Baugebieten gilt ebenfalls F = 0,4!
40
Q

Höhe H (mathematische Definition)

A

H = WH + DH bzw. HG

Höhe = Wandhöhe ü. mittleres Gelände + Dachhöhe bzw. Höhe Giebelfläche

41
Q

Wandhöhe über mittleres Gelände nach §6 (4)

A

mittleres Gelände = (H1 + H2)/2

  • maßgebend ist gepl. Geländeoberfläche, falls im Bauantrag eine Geländeveränderung beantragt wird, sonst ursprüngliches Gelände
  • Bezugspunkt WH = Schnittpunkt Wand und OK Dachhaut (S W/D)
  • Jede Wandscheibe löst eine eigene Abstandsfläche aus
42
Q

Welche Bauteile sind Bestandteile des Daches, welche nicht?

A

+ Gauben/Dachaufbauten

  • Zwerchhäuser, Gauben, die auf der Außenwand oder dem Boden aufsitzen, sind losgelöste Bauteile und werfen eigene Abstandsflächen.

=> Dachneigungen bis 45° bleiben unberücksichtigt!

43
Q

Wie werden Abstandsflächen berechnet?

A

Für Abstandsflächen wird die Tiefe T berechnet, welche sich aus der mittleren Wandhöhe H (= Maß zwischen Gelände und der Schnittwand Dach) ergibt.
H= (Hw1 + Hw2) / 2

=> T = H * Faktor (0,4 bzw. 0,2)

44
Q

Unter welcher Voraussetzung müssen keine Abstandsflächen berechnet werden?

A

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 müssen keine Abstandsflächen berechnet werden.