Bearbeitungshinweise Abstandsflächenrecht Flashcards
Für was besteht generell eine Abstandsflächenpflicht?
Für Außenwände von Gebäuden und Gebäudeteilen
Was bedeutet Privilegierung für Abstandsflächen bei Gebäuden und Gebäudeteilen?
Entfall des Abstandsflächennachweises unter bestimmten Bedingungen.
Nennen Sie die Ausnahmen der Abstandsflächenpflicht
- unterirdische Gebäude
- Außenwände von Gebäuden nach planungsrechtlichen Vorschriften
- untergeordnete Bauteile
- untergeordnete bauliche Anlagen
- Vorbauten
- Seitenwände von Vorbauten, selbstständige Dachaufbauten
- Maßnahmen zur Energiegewinnung und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden
- Aufzugsanbauten an Gebäuden von vor 2019
Ausnahmen für unterirdische Gebäude
Müssen vollständig unterhalb der ursprünglichen und geplanten Geländeoberfläche liegen.
Man geht vom ungünstigsten Fall aus.
Beispiele: Tiefgaragen, Keller
Ausnahmen für Außenwände von Gebäuden, die nach planungsrechtlichen Vorschriften…
- …an Grenze gebaut werden müssen
=> Hausgruppe (bis 50m)
=> geschl. Bauweise (ab 50m) - …an Grenze gebaut werden können
=> Dhs zulässig - falls an Grenze gebaut wird, muss sichergestellt sein, dass der Nachbar auch an die Grenze baut
=> kein Abstandsflächennachweis!
Ausnahmen für untergeordnete Bauteile
Gesimse, Dachüberstände, Überdachungen dürfen max. 1,50m vortreten
Ausnahmen für untergeordnete bauliche Anlagen
- müssen innerhalb des 3m-Korridors sein (Pivilegierung) oder an Grenze stehen
- Errichtung an Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bauordnungsrechtlich zulässig, bauplanungsrechtlich evtl. unzulässig
- als Anbau zu anderen Gebäuden inkl. Zugang oder freistehend zulässig
- in Abstandsflächen und Abstandsflächenbaulasten anderer Gebäude zulässig
Definition Grundstücksgrenze
Alle Grenzen zu Nachbargrundstücken und öffentl. Verkehrs- , Grün- und Gewässerflächen
Definition Nachbargrenze
Grenze zu nicht öffentl. Nachbarn
=> Grenzen zu öffentl. Verkehrs-, Grün- und Gewässerflächen sind keine Nachbargrenzen!
untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 1 BauONRW
- Garagen inkl. überdachte KFZ-Stellplätze/Carports)
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30m³
- überdachte Tiefgaragenzufahrten
- Aufzüge zu Tiefgaragen
- Feuerstätten bis 30m³
Zulässige Außenwandhöhe für untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 1 BauONRW
3m über mittleres Gelände der Gebäudeecken, die am nähesten zur Grenze stehen
Berücksichtigung der Höhen von Giebeln und Dachflächen nach §6 (4) BauONRW
bis 45° -> keine DH
45-70° -> 1/3 DH
nur eine Seite über 70° -> 1/3 DH
beide Seiten über 70° -> volle DH
Gesamtlänge aller Dachaufbauten > 1/2 der darunterliegenden Wandlänge -> 1/3 DH
Gesamtlänge der Bebauungen an Nachbargrenzen
- max. 9m zu einer Nachbargrenze (mit Dachüberstand)
- max. 15m zu allen Nachbargrenzen (mit Dachüberstand)
Dachterrassen auf privilegierten baulichen Anlagen nach §6 (8) Nr. 1…
…sind unzulässig auch wenn die Dachterrasse innerhalb des 3m-Korridors errichtet wird.
untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 2 BauONRW
- Gebäudeunabhängige Solaranlagen, die max. 3m hoch sein dürfen
untergeordnete bauliche Anlagen nach §6 (8) Nr. 3 BauONRW
- Stützmauern und geschl. Einfriedungen, die max. 2m über Geländeoberfläche betragen (höchster Punkt der Anlage)
- in Industrie- und Gewerbegebieten: keine Höhenbeschränkung!
- keine Beschränkung der Gesamtlänge der Anlage!
Ausnahmen für Vorbauten
- max. 1/3 der Außenwandbreite
- max. 1,60m hervortreten
- mind. 2m Grenzabstand vom Nachbarn