§18 BauNVO Abschnitt II: Höhe der baulichen Anlagen Flashcards
1
Q
Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen
A
Bestimmung von Bezugspunkten
2
Q
Worauf bezieht sich die zulässige Höhe der baulichen Anlage?
A
- absolute Höhe im amtlichen NHN-Höhenbezugssystem
- relative Höhe bezogen auf festgesetzte Bezugspunkte im B-Plan
3
Q
Gebäudehöhen in Gewerbegebieten
A
Festsetzung mit der maximalen Höhe über NHN
bei Flachdächern (FD) gilt OK Attika
bei normalen Dächern (Giebeln) der First
4
Q
Wandhöhe
A
lichte Abstand zwischen unteren und oberen Bezugspunkt
5
Q
Bestimmung des unteren Bezugspunktes
A
kürzeste Entfernung zwischen Straßenachse und Mitte der vorderen Gebäudeaußenwand
6
Q
Bestimmung des oberen Bezugspunktes
A
Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand und OK Dachhaut (Schnitt Wand/Dach bzw. S W/D)
7
Q
maximale Wandhöhe
A
4,20m