§19 BauNVO Abschnitt II: GRZ, zGF Flashcards
Definition GRZ (Grundflächenzahl)
gibt an, wie viel m² Grundfläche pro m² Grundstücksfläche zulässig sind
Definition zGF (zulässige Grundfläche)
errechnete Anteil des Baugrundsütcks, welches von baulichen Anlagen überdeckt werden darf
Wie wird die Grundflächenzahl berechnet?
- Geplante Grundfläche:
EG = 12m * 10m = 120m²
Summe = 120m² - Geplante Grundfläche - Versiegelte Flächen:
Garage = 6m * 3m = 18m²
Zufahrt = 6m * 3m = 18m²
Summe = 18m² + 18m² = 36m² - Flurstück des Baugrundstücks:
Flst. 1 = 526m² => 100% Anteil - GR- und GRZ- Berechnung:
zulässige Grundfläche inkl. versiegelte Flächen = 526m² * 0,3 = 158m²
beanspruchte Grundfläche inkl. versiegelte Flächen = 120m² + 36m² = 156 m²
beanspruchte Grundflächenzahl inkl. versiegelte Flächen = 156m²/526m² = ~0,3
=> Soll-Ist-Vergleich
Welche Anlagen sind bei der Ermittlung der Grundfläche anzurechnen?
- Nebenanlagen nach §14 BauNVO
- Garagen
- Stellplätze m. Zufahrten
- bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
Welche Anlagen bleiben bei der Ermittlung der Grundfläche unberücksichtigt?
- untergeordnete Bauteile (Dachüberstände)
- wenige Eingangsstufen
- Wandpfeiler
- Fensterbänke
Toleranz der zGF (zulässige Grundfläche)
zGF darf durch die anzurechnenden Anlagen um 50% max. bis zu einer GRZ von höchstens 0,8 abweichen