§23 BauNVO Abschnitt III: überbaubare Grundstücksflächen Flashcards
1
Q
Baulinie
A
Darauf muss gebaut werden
2
Q
Baugrenze
A
Bis dahin darf gebaut werden
3
Q
Von wo werden Bebauungstiefen ermittelt?
A
von der tatsächlichen Straßengrenze
4
Q
Ausnahmeregelungen für Bebauungen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen
A
Auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen dürfen Nebenanlagen und bauliche Anlagen, die in Abstandsflächen zulässig sind, errichtet werden, solange nichts anderes im B-Plan festgesetzt ist.