§20 BauNVO Abschnitt II: Vollgeschosse, GFZ, Geschossfläche Flashcards

1
Q

Definition Vollgeschoss nach BauONRW 2018

A

lichte Höhe von mindestens mind. 2,30m von OK Fußboden bis UK Decke auf einer Geschossfläche über mehr als 3/4 des darunterliegenden Geschosses

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2
Q

Definition Geschoss nach BauONRW 2018

A

OK Decke ragt im Mittel mind. 1,60m übers Gelände hinaus

Hohlräume ohne Aufenthaltsräume sind keine Geschosse

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3
Q

Definition Kellergeschoss nach BauONRW 2018

A

OK Decke ragt im Mittel max. 1,60m übers Gelände hinaus

Kellergeschosse sind keine Geschosse!

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4
Q

Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss nach BauONRW 2000

A

Höhe von mind. 2,30m von OK Fußboden bis OK Dachhaut (S W/D) über mehr als 3/4 der Geschossgrundfläche

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5
Q

Staffelgeschoss ist ein Vollgeschoss nach BauONRW 2000

A

Höhe von mind. 2,30m von OK Fußboden bis OK Dachhaut (S W/D) über mehr als 3/4 der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses

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6
Q

Wie wird die Anzahl der Vollgeschosse berechnet?

A
  1. Bestimmung der Geschosse, die als Vollgeschosse gelten
  2. Flächenberechnung des Geschosses bei 2,30m
    -> F = [a - 2 * (LH/tan(Dachneigung))] * b
    [] = Giebelseite
    b = Traufseite

=> Vollgeschoss, wenn F größer als 3/4 des darunterliegenden Geschosses

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7
Q

Definition GFZ (Geschossflächenzahl)

A

gibt an, wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche zulässig sind

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8
Q

Wie wird die Geschossfläche ermittelt?

A

nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen

zusätzliche Geschossflächen können sein:

  • Aufenthaltsräume in anderen Geschossen
  • Treppenräume
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9
Q

Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?

A
  1. Geplante Geschossflächen:
    EG = 12m * 10m = 120m²
    OG = 12m * 10m = 120m²
    Summe = 120m² + 120 m² = 240m²
  2. Flurstück des Baugrundstücks
    Flst. 1 = 526m² => 100% Anteil
  3. GF und GFZ-Berechnung:
    zulässige Geschossfläche = 526m² * 0,5 = 263m²

beanspruchte Geschossfläche = 240m²

beanspruchte Geschossflächenzahl = 240m²/526m² = ~0,46

=> Soll-Ist-Vergleich

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10
Q

Welche Gebäude bleiben bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt?

A
  • Nebenanlagen nach §14 BauNVO
  • bauliche Anlagen, die in Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können
  • Balkone, Loggien, Terrassen
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