§20 BauNVO Abschnitt II: Vollgeschosse, GFZ, Geschossfläche Flashcards
Definition Vollgeschoss nach BauONRW 2018
lichte Höhe von mindestens mind. 2,30m von OK Fußboden bis UK Decke auf einer Geschossfläche über mehr als 3/4 des darunterliegenden Geschosses
Definition Geschoss nach BauONRW 2018
OK Decke ragt im Mittel mind. 1,60m übers Gelände hinaus
Hohlräume ohne Aufenthaltsräume sind keine Geschosse
Definition Kellergeschoss nach BauONRW 2018
OK Decke ragt im Mittel max. 1,60m übers Gelände hinaus
Kellergeschosse sind keine Geschosse!
Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss nach BauONRW 2000
Höhe von mind. 2,30m von OK Fußboden bis OK Dachhaut (S W/D) über mehr als 3/4 der Geschossgrundfläche
Staffelgeschoss ist ein Vollgeschoss nach BauONRW 2000
Höhe von mind. 2,30m von OK Fußboden bis OK Dachhaut (S W/D) über mehr als 3/4 der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses
Wie wird die Anzahl der Vollgeschosse berechnet?
- Bestimmung der Geschosse, die als Vollgeschosse gelten
- Flächenberechnung des Geschosses bei 2,30m
-> F = [a - 2 * (LH/tan(Dachneigung))] * b
[] = Giebelseite
b = Traufseite
=> Vollgeschoss, wenn F größer als 3/4 des darunterliegenden Geschosses
Definition GFZ (Geschossflächenzahl)
gibt an, wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche zulässig sind
Wie wird die Geschossfläche ermittelt?
nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen
zusätzliche Geschossflächen können sein:
- Aufenthaltsräume in anderen Geschossen
- Treppenräume
Wie wird die Geschossflächenzahl berechnet?
- Geplante Geschossflächen:
EG = 12m * 10m = 120m²
OG = 12m * 10m = 120m²
Summe = 120m² + 120 m² = 240m² - Flurstück des Baugrundstücks
Flst. 1 = 526m² => 100% Anteil - GF und GFZ-Berechnung:
zulässige Geschossfläche = 526m² * 0,5 = 263m²
beanspruchte Geschossfläche = 240m²
beanspruchte Geschossflächenzahl = 240m²/526m² = ~0,46
=> Soll-Ist-Vergleich
Welche Gebäude bleiben bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt?
- Nebenanlagen nach §14 BauNVO
- bauliche Anlagen, die in Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können
- Balkone, Loggien, Terrassen