Amtliche Lagepläne nach BauprüfVO Flashcards

1
Q

Erläutern Sie, wann ein Lageplan nach §3 BauPrüfVO erstellt werden muss und was dieser enthalten muss

A

Ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag wird entweder von einem ÖbVI mit öffentlichem Glauben oder von einem Katasteramt erstellt i.d.R. bei

  • Beantragung
  • wenn die Außengrenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind
  • wenn auf dem Baugrundstück oder von angrenzenden Grundstücken Grenzüberbauungen oder Baulasten vorliegen

Ein Lageplan nach §3 BauPrüfVO muss, soweit erforderlich, folgendes enthalten:

  • Lage des Baugrundstücks in Nordrichtung
  • Bezeichnungen des Baugrundstücks und angrenzender Grundstücke nach Hausnr., Straße, Grundbuch und LiKa sowie die Eigentümerangaben
  • Rechtsmäßige Grenzen/Grenzlängen des Baugrundstücks
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und auf angrenzenden Grundstücken
  • Flächeninhalt
  • B-Plan bzw. Satzung
    • Art und Maß der baulichen Nutzung
    • Baulinien, Baugrenzen
  • Höhenlage der Ecken des Baugrundstücks und des engeren Baufeldes bezogen das amtliche Höhenbezugssystem
  • Höhenlage und Breite angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen bezogen auf das amtliche Höhenbezugssystem
  • Höhenlage der Eckpunkte des Bauvorhabens bezogen auf das amtliche Höhenbezugssystem sowie:
    • Außenmaße des Bauvorhabens
    • Dachform
    • WH, FH
    • OKFF/EFH
    • Berechnungen der Vollgeschosse, GRZ, GFZ, BMZ, Abstandsflächen
    • Tiefe und Breite der Abstandsflächen
    • Grenzabstände
    • Abstände zu anderen baulichen Anlagen
    • Abstände zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Gewässerflächen
  • Baulastflächen zugunsten bzw. zulasten des Baugrundstücks
  • unüberbaute Flächen auf dem Baugrundstück (Parkplätze, Feuerwehrzufahrten)
  • Entwässerungsleitungen
  • Hydranten oder andere Wasserentnahmestellen
  • im GB eingetragene Leitungsrechte
  • Maßstab
  • Nordpfeil
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2
Q

Erläutern Sie, wann ein Lageplan nach §17 BauPrüfVO erstellt werden muss und was dieser enthalten muss

A

Ein amtlicher Lageplan zum Teilungsantrag wird erstellt, wenn ein bebautes Grundstück geteilt werden soll sofern es nicht dem Bund, dem Land oder der Gemeinde angehört.

Der Lageplan nach §17 BauPrüfVO muss folgendes enthalten:

  • Lage des Grundstücks in Nordrichtung
  • Bezeichnungen des Grundstücks und angrenzender Grundstücke nach Hausnr., Straße, Grundbuch und LiKa sowie die Eigentümerangaben
  • Rechtsmäßige Grenzen bezogen auf das Teilungsgrundstück
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück
    • Grenzabstände
    • Tiefe und Breite der Abstandsflächen
    • Abstände zu anderen baulichen Anlagen des Teilungsgrundstücks
  • Baulastflächen zugunsten bzw. zulasten des Teilungsgrundstücks
  • Neue Grenzen (Teilungslinien)
  • Maßstab
  • Nordpfeil

Er dient dem Zweck eine Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW vom Bauamt zu erhalten. Mit Hilfe dieses Lageplans ist der Sachbearbeiter des Bauamtes in der Lage zu beurteilen, ob durch die Teilung baurechtswidrige Verhältnisse entstehen.

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3
Q

Erläutern Sie, wann ein Lageplan nach §18 BauPrüfVO erstellt werden muss und was dieser enthalten muss

A

Ein amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung wird erstellt, um eine Verpflichtung gegenüber dem Bauamt abzugeben, dass innerhalb der Baulastfläche Bebauungen unterlassen werden. Diese Baulast wird als öffentlich-rechtliche Sicherung in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Ein amtlicher Lageplan nach §18 BauPrüfVO muss folgendes enthalten:

  • Lage des Baugrundstücks in Nordrichtung
  • Bezeichnungen des Baugrundstücks und angrenzender Grundstücke nach Hausnr., Straße, Grundbuch und LiKa sowie die Eigentümerangaben
  • Rechtsmäßige Grenzen/Grenzlängen des Baugrundstücks
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und auf angrenzenden Grundstücken
  • Flächeninhalt
  • Höhenlage der Eckpunkte des Bauvorhabens bezogen auf das amtliche Höhenbezugssystem sowie:
    • Außenmaße des Bauvorhabens
    • Dachform
    • WH, FH
    • OKFF/EFH
    • Berechnungen der Vollgeschosse, GRZ, GFZ, BMZ, Abstandsflächen
    • Tiefe und Breite der Abstandsflächen
    • Grenzabstände
    • Abstände zu anderen baulichen Anlagen
    • Abstände zu öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Gewässerflächen
  • Baulastflächen zugunsten bzw. zulasten des Baugrundstücks
  • Maßstab
  • Nordpfeil
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4
Q

Nennen Sie die notwendigen Berechnungen eines Bauvorhabens.
In welchem Fall werden diese Berechnungen durchgeführt?

A

Notwendige Berechnungen müssen im Lageplan angegeben werden, wenn das Bauvorhaben einem B-Plan unterliegt:

  • Abstandsflächenberechnung
  • Berechnung GRZ, GFZ, BMZ
  • Zahl der Vollgeschosse
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5
Q

Wie werden amtliche Lagepläne dargestellt?

A

Die Darstellungen von Lageplänen richten sich nach den Zeichen/Farben der Anlage der BauPrüfVO. Zur Ausarbeitung von Bauleitplänen wird die Planzeichenverordnung herangezogen.

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6
Q

Woraus besteht der Teilungsantrag?

A
  1. Amtlicher LP zum Bauantrag 2. Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück
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