Art. 5 III 1 GG Kunst- und Wissenschaftsfreiheit Flashcards
Sachlicher SB Kunstfreiheit
formeller Kunstbegriff: Kunst sind alle herkömmlich anerkannten Formen der Kunst (Musik, Theater, Malerei, Dichtung, Bildhauerei, Fotografie,…)
materieller Kunstbegriff: wesentlich für Kunst ist die freie schöpferische Gestaltung als unmittelbarer Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers; typisch ist eine vielschichtige interpretationsfähige Darbietung
–> geschützt ist künstlerische Betätigung (sog. Werkbereich) + Darstellung und Verbreitung des Kunstobjekts (sog. Wirkbereich)
Wissenschaft
Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist
Schranken
-
nur verfassungsimmanente Schranken