APR Art. 2 I iVm 1 I GG Flashcards
Pers. SB
jur. Personen nach Art. 19 III GG?
M1: (-) APR knüpft wesentlich an Art. 1 I GG an
M2: (+) APR knüpft wesentlich an Art. 2 I GG an
–> BVerfG: kein Schutz der Intimsphäre
Sachlicher SB
freie Entfaltung der Persönlichkeit
Recht auf persönliche Selbstbewahrung, Selbstdarstellung, Selbstbestimmung
Schutzausprägungen:
Ehrenschutz
Recht am eigenen Bild, Wort
Recht auf Vertraulichkeit des Tagebuchs, Kenntnis der eigenen Abstammung, Resozialisierung
Sphärentheorie (konkretisiert Verhältnismäßigkeitsprüfung) - Schranken-Schranke
1 Intimsphäre: unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung - Rechtfertigung (-)
2 Privatsphäre: enger persönlicher Lebensbereich, insb innerhalb der Familie - Eingriffe nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
3 Sozialsphäre: Teilnahme am öff. Leben, auch Kontaktaufnahme mit Anderen - Eingriffe bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, Verhältnismäßigkeitsprinzip
Schranken
Schrankentrias