Art. 2 I iVm 1 I GG Informationelle Selbstbestimmung Flashcards
1
Q
Sachlicher SB
A
schützt Recht, über die Preisgabe, d.h. die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der eigenen persönlichen Daten selbst zu entscheiden (ESVW)
1 Recht auf Selbstbewahrung (keine Preisgabe personenbezogener Daten - klassischer Datenschutz)
2 Recht auf Selbstdarstellung (Preisgabe personenbezogener Daten)
3 Recht auf Selbstbestimmung
–> Schutz bei Datenverarbeitung (nicht-)öffentlicher Stellen
2
Q
Schranken
A
- Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Einhaltung Verfahrensgarantien: Aufklärungs-, Auskunft- u. Löschungspflichten, Verwertungsverbote
- Wahrung Richtervorbehalt
- Schutz des unantastbaren Kernbereichs
3
Q
Eingriffe
A
staatliche Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind jeweils eigene Grundrechtseingriffe, die einer gesonderten verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürfen