Art. 10 I GG Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis Flashcards
Pers. SB
natürliche Personen
jur. Personen des PrivatR über Art. 19 III GG
jur. Personen des öff.-rechtl. Rechts: grds (-)
- -> Ausnahme: öff-rechtl. Rundfunkanstalten
Sachlicher SB
geschützt ist die Vertraulichkeit telekommunikationsgestützter (unkörperlicher) Kommunikation zwischen bestimmten Personen (Individualkommunikation) vor Kenntnisnahme durch Dritte (kein Schutz im Binnenverhältnis)
geschützt sind auch nähere Umstände des Kommunikationsvorgangs wie die Verbindungsdaten
Bestands- und Standortdaten sind nur dann geschützt, wenn sie im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang zwischen bestimmten Personen erhoben werden (sonst informationelle Selbstbestimmung)
Brief
bestimmte Form eines verkörperten Kommunikationsinhalts (Brief, Postkarte, Drucksachen,…)
Post
neben Briefen alle anderen verkörperten Kommunikationsinhalte und Kleingüter (Päckchen, Pakete, Warensendungen)
Schutz nach Beendigung des Kommunikationsvorgangs?
es kommt darauf an, ob gespeicherte Kommunikationsinhalte (AB, E-Mail etc) bzw. Verbindungs- ggf. (kommunikationsbezogene) Bestands- und Standortdaten dem fremden oder dem eigenen Herrschaftsbereich zuzuordnen sind:
fremder Herrschaftsbereich (TK-Unternehmen): Art. 10 I GG (+) eigener Herrschaftsbereich (AB in Wohnung, E-Mails auf PC,...): Art. 10 I GG (-) --> GR auf informationelle Selbstbestimmung
Eingriff
… in Brief- oder Postgeheimnis: Kenntnisnahme des Inhalts und der Umstände des Versandes
… in Telekommunikationsgeheimnis: Erhebung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe des Kommunikationsinhalts etc.
Je-desto-Formel (BVerfG) - Schranken-Schranke
Kriterien der Heimlichkeit, Verdachtsgrad, anlass- bzw. verdachtsloser Grundrechtseingriff, Streubreite, Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter, Wahrscheinlichkeit und Intensität der Gefahren