Art. 1 I GG Menschenwürde Flashcards
P: Mittelbare Drittwirkung der GR
M1: nur Scheinproblem - Grundrechtsbindung der Richter gem- Art. 1 III GG
M2: GR gelten unmittelbar
M3: mittelbare Drittwirkung der GR wirkt im Privatrechtsverhältnis über Einbruchstellen im ZivilR
hM: GR wirken im Privatrechtsverkehr über Funktionen der GR aus staatliche Schutzpflichten
–> Personen können sich nicht auf GR berufen, nur im Zivilprozess auf deren Drittwirkung
P: Menschenwürde als GR
(+) Abschnitt I
(+) Funktionen als subj. GR und oberster Wert und Konstitutionsprinzip verstärken sich
(+) subj. Dimension für höchstes Verfassungsprinzip notwendig
(-) “nachfolgende GR”
(-) Bedeutung wird entwertet
P: Menschenwürde vor Geburt
M1: Kernverschmelzung
M2: Nidation - abgestufte Schutzintensität?
M3: Vollendung der Geburt
Kriterien postmortaler Würdeschutz (BVerfG)
1: seit dem Tod verstrichene Zeit
2: schwindendes Interesse an Nichtverfälschung des Lebensbildes
3: Verblassen der Erinnerung an die Person
Sachlicher SB
1: menschliche Subjektivität, insb. körperliche u. seelische Integrität
2: prinzipielle Gleichheit der Menschen
3: Gewährleistung Wirtschaftl., soz., kulturelles Existenzminimum
Mitgifttheorie: MW von außen als umverfügbare Qualität mitgegeben
Leistungstheorie: MW durch eigene Handlung u. Entfaltung = Ergebnis eines Prozesses individueller Identitätsbildung u. Selbstdarstellung
Kommunikationstheorie: MW aus soz. Interaktion u. Kommunikation
Eingriff - Objektformel
der Einzelne darf nicht zum bloßen Objekt, zum bloßen Mittel staatlichen Handelns herabgewürdigt werden
–> MW bildet Schranke für staatliche Eingriffe in andere GR