AKS § 7 Flashcards
Die Änderung des Gesellschaftsvertrags/der Satzung
Wer muss der Änderung des Gesellschaftsvertrags von Personengesellschaften zustimmen?
Alle Gesellschafter
-> auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter
Wann werden Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die das Außenverhältnis betreffen (Vertretungsmacht und Haftung), den Gläubigern gegenüber wirksam?
§ 174, 175 HGB
§ 15 I HGB
§ 5 PartGG
Mit der Eintragung und Bekanntmachung
-> Beschränkung der Haftung
-> Herabsetzung der Hafteinlage
Quorum für die Änderung des Gesellschaftsvertrags von Kapitalgesellschaften
§ 179 I, II AktG
§ 53 GmbHG
§ 16 GenG
Qualifizierte Mehrheit der Mitglieder, d.h. Haupt-, Gesellschafter- oder General- oder Vertreterversammlung
-> 3/4 des vertretenen Kapitals bei AG
-> 3/4 aller abgegebenen Stimmen bei GmbH und Genossenschaft
Wann werden Änderung des Gesellschaftsvertrags von Kapitalgesellschaften wirksam?
Mit Eintragung in das Handelsregister
Erläutere das “Satzungsänderungsschema” für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- Beschluss
- Anmeldung zum Register
- Prüfung durch das Gericht
- Eintragung
Wie wirkt die Eintragung in das Handelsregister?
Konstitutiv, d.h. Beschluss wird wirksam
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der AG?
§§ 121-124 AktG
§ 130 AktG
§ 133 AktG
§§ 179-181 AktG
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der GmbH?
§§ 48-49 GmbHG
§§ 51 GmbHG
§§ 53-54 GmbHG
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der Genossenschaft?
§ 16 GenG
§ 43 I, II GenG