AKS § 6 Flashcards

Die Beschlussfassung durch die Mitglieder

1
Q

Grundsätze der Beschlussfassung bei Personengesellschaften
1. Formvorschriften
2. Gesellschafterversammlung
3. Beurkundung
4. Registereintragung

A
  1. Keine
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
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2
Q

Mehrheiten bei der Beschlussfassung bei Personengesellschaften
1. GbR Grundsatz
2. GbR Satzung
3. PHG/PartG: außergewöhnliche Geschäfte
4. stille Gesellschaft

A
  1. Einstimmigkeit
  2. § 708 BGB Mehrheit der Gesellschafter bei entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag
  3. PHG/PartG: Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 116 II, 161 HGB, § 6 III S. 2 PartGG)
  4. stiller Gesellschafter hat kein Mitwirkungsrecht
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3
Q

Ist Stellvertretung bei der Beschlussfassung bei Personengesellschaften zulässig?

A

Nein, außer bei gesetzlicher Vertreter oder entsprechender Regelung in der Satzung

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4
Q

In welchen vier Fallgruppen ist bei der Beschlussfassung bei Personengesellschaften das Stimmrecht in Analogie zu den Regelungen des Vereinsrechts ausgeschlossen?

A
  1. Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen den betroffenen Gesellschafter
  2. Führung eines Rechtsstreits der Gesellschaft gegen den betroffenen Gesellschafter
  3. Befreiung eines Gesellschafters von einer Verbindlichkeit
  4. Vornahme eines Rechtsgeschäfts der Gesellschaft mit dem betroffenen Gesellschafter
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5
Q

Wann ist ein Beschluss einer Personengesellschaften fehlerhaft?

A
  1. Einzelne Stimmabgabe nichtig oder angefochten
  2. Beschluss insgesamt gesetzes- oder sittenwidrig
  3. Beschluss verstößt gegen Gesellschaftsvertrag
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6
Q

Was sind die Folgen eines fehlerhaften Beschlusses einer Personengesellschaft?
1. Einzelne Stimmabgabe nichtig oder angefochten
2. Beschluss insgesamt gesetzes- oder sittenwidrig
3. Beschluss verstößt gegen Gesellschaftsvertrag

A
  1. Nichtigkeit des Beschlusses nur, wenn die nichtige/angefochtene Stimme für erforderliche Mehrheit ausschlaggebend
  2. §§ 134,138 BGB unheilbar nichtig
  3. Nichtig, aber Heilung durch nachträgliche Billigung aller Gesellschafter. Kenntnis über Verfahrensverstoß und Schweigen darüber gelten als Zustimmung
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7
Q

Wo sind die Normen zur Hauptversammlung der AG geregelt?

A

§§ 118-132 AktG

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8
Q

Wo sind die Normen zu Mehrheit und Stimmrecht der AG geregelt?

A

§§ 118, 133, 134, 139, 140 AktG

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9
Q

In welchen drei Fallgruppen ist bei der Beschlussfassung bei der AG das Stimmrecht ausgeschlossen?

A
  1. Entlastung
  2. Befreiung von einer Verbindlichkeit
  3. Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Betroffenen
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10
Q

Wann ist ein Hauptversammlungsbeschluss einer AG fehlerhaft?

A
  1. Anfechtbarkeit bei Verstoß gegen Gesetz und Satzung
  2. Nichtigkeit bei erschöpfend aufgezählten gesetzlichen Fällen
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11
Q

Was sind die Folgen eines wegen Anfechtbarkeit fehlerhaften Hauptversammlungsbeschlusses einer AG?
1. Anwendungsbereich
2. Wirkung
3. Klagefrist
4. Klageberechtigung
5. Klageart
6. Gerichtliche Prüfung
7. Freigabeverfahren

A
  1. Anwendungsbereich
    In allen Fällen, die nicht in § 241 AktG aufgelistet sind
  2. Wirkung
    anfechtbarer Beschluss ist grundsätzlich gültig
  3. Klagefrist
    Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung möglich
  4. Klageberechtigung
    Aktionäre, Vorstand und in Ausnahmefällen einzelne Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat
  5. Klageart
    Anfechtungsklage ist eine Gestaltungsklage, d.h. Nichtigkeit des Beschlusses erst mit Urteil des Gerichts
  6. Gerichtliche Prüfung
    Abwägung zwischen den Interessen des klagenden Aktionärs und den Interessen der Gesellschaft und der anderen Aktionäre-
    -> Zentrale Frage: Überwiegt das Interesse der Gesellschaft am baldigen Inkrafttreten des HV-Beschlusses?
  7. Freigabeverfahren
    § 246a AktG
    Erhebung der Klage steht der Eintragung nicht entgegen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses lassen die Wirkung der Eintragung unberührt, z.B. wenn
    -> Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet
    -> Mindestanteilsbesitz i.H.v. 1.000 € nicht erreicht
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12
Q

Was sind die Folgen eines wegen Nichtigkeit fehlerhaften Hauptversammlungsbeschlusses einer AG?
1. Normen
2. Wirkung
3. Klageart
4. Heilung

A
  1. §§ 241, 242, 253, 256 AktG
  2. Wirkung
    Nichtige Beschlüsse können missachtet werden
  3. Klageart
    Nichtigkeitsklage ist eine Feststellungsklage, d.h. gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit
  4. Heilung
    Heilung durch Eintragung in das Handelsregister möglich
    -> betrifft nur SATZUNGSÄNDERNDE Beschlüsse
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13
Q

Wo sind die Normen zur Beschlussfassung der GmbH geregelt?

A

§§ 47-51 GmbHG

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14
Q

Wann ist eine Gesellschafterversammlung der GmbH vorgeschrieben?

A
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15
Q

Grundsätze der Beschlussfassung bei der GmbH
1. Formvorschriften
2. Gesellschafterversammlung
3. Beurkundung
4. Registereintragung
5. Abstimmungsverfahren (u.a. Mehrheit und Stimmabgabe) ist wo geregelt?
6. Fehlerhafte Beschlüsse

A
  1. Schriftform
  2. Grundsatz: Gesellschafterversammlung § 48 GmbHG
    -> Ausnahme: bei Einverständnis aller schriftliches Verfahren ohne Gesellschafterversammlung
    -> Verpflichtende Gesellschafterversammlung bei Satzungsänderung (§§ 48, 53 I GmbHG)
  3. Nein
  4. Nein, außer Satzungsänderung § 53 Abs. 2 GmbHG
  5. § 47 GmbHG
  6. Im GmbHG nicht geregelt; analoge Anwendung der Vorschriften des AktG
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16
Q

Grundsätze der Beschlussfassung bei der Genossenschaft
1. Zentrale Normen
2. Art der Beschlussfassung
3. § 47 GenG und Folgen des Verstoßes dagegen
4. Registereintragung
5. Mehrheit
6. Mehrstimmrechte
7. Fehlerhafte Beschlüsse

A
  1. § 43, 43a GenG sowie §§ 44-51 GenG
  2. Generalversammlung
  3. über alle Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen
    -> lediglich Ordnungsvorschrift; Verstoß führt nicht zur Nichtigkeit
  4. Nein, außer Satzungsänderung
  5. § 43 II GenG: Mehrheit der abgegebenen Stimmen
  6. § 43 III GenG: bis zu 3 Stimmen
  7. § 51 I GenG
    ANFECHTUNGSKLAGE gegen Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung binnen Monatsfirst

NICHTIGKEITSKLAGE entsprechend den Normen des AktG