8 Willensmängel Flashcards
Willensmängel ist…
eine Willenserklärung wirksam anfechten
Anfechtung (Voraussetzungen) und (Folge)
1) Anfechtungsgrund/ Anfechtungsrecht (z.B. §§ 119; 123 BGB)
2) Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)
3) Anfechtungsfrist (§ 121 BGB; § 124 BGB)
=> nach Anfechtung ist Rechtsgeschäft von Anfang an nichtig
Arten von Anfechtungsgrunde
1) Inhaltsirrtum, § 119 I 1 Alt. 1 BGB(weis was gesagt, aber die Bedeutung nicht)
z.B. Zeiche ist nicht eindeutig verstanden, Vorstellung zu H.Müller, sondern H Moller.
2) Erklärungsirrtum, § 119 I 1 Alt. 2 BGB (versprechen,verschreiben)
z.B. V verkauft Auto für 5.000€ aber hat vertippt und 5.500€ geshrieben.
3) Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB
Gut ist von Silber, nicht von Gold wie beschrieben
arglistige Täuschung
§123 BGB
wenn, K weist von Täuschung von V, aber trotzdem kauft, dann keine Anfechtung
wenn nicht gefragt, dann keine Täuschung
Anfechtungserklärung
§143
-ggü Anfechtungsgegner
-formlos
Anfechtungsfrist
§121
-unverzüglich
-Fristbeginn: Kenntnis des Anfechtungsgrundes
§124
-1 Jahr
-Fristbeginn: Kenntnis der arglistigen Täuschung
BEIDE: Ausschlussfrist 10 Jahre
Scheingeschäft
§117
Voraussetzungen: WE, Einverständnis des Anderen, Schein
Unterschied zwischen sofort und unverzüglich
Sofort=>mit keiner Verzögerung
Unverzüglich=>mit Zögern (затримка) von anderen