1 Grundlagen Flashcards
Rechtspflicht beginnt von … und schließt mi dem ….
Geburt, Tot
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit Träger von von Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtssubjekt
natührliche, juristische Personen und Rechtsfähige Personengesellschaften.
Rechtsobjekt
Gegenstand des Rechtsverkehrs. Z.B. (Sachen, Tiere, Rechte)
Eigentum
rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Besitz
tatsachliche Kontrolle über eine Sache (tatsächliche Herrschaft)
Wer? =>…
Von wem? =>…
Was? =>…
Woraus? =>…
Anspruchsteller
Anspruchsgegner
Anspruchsinhalt
Anspruchsgrundlage – nicht von Inhalt, sondern von Gesetz
Elemente der Vertragsfreiheit
Abschlussfreiheit „ob“ Inhaltsfreiheit „wie“
Subsumtion
Sachverhalt mit passende Gesetz subsumieren
Norm;
wenn alle…
Tatbestand (Voraussetzung) und Rechtsfolge
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann Rechtsfolge
Verpflichtungsgeschäft
V und K den Kaufvertrag schließen, V ist verpflichtet Produkt zu liefern und K ist verpflichtet Rate zu zahlen.
Verfügungsgeshäft
V übergib zum K das Produkt, und beide eigen sich, dassdas Eigentum auf K übergehen soll
Trennungsprinzip
Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte sind rechtlich getrennt zu betrachten. (beide genutzt sind)
Abgrenzungsprinzip
Die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts ist unabhängig von der des Verpflichtungsgeschäfts. (einer ist genutzt)
Rechtsgrundlos
Wenn Kaufvertrag unwirksam ist, dann kann das Verfügungsgeschäft trotzdem wirksam sein (Abstraktionsprinzip); aber die Verfügung ist rechtsgrundlos. (ohne Bestätigung ist rechtsgrundlos)
Privatrecht oder Zivilrecht
Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen
Öffentliche Recht
regelt die staatliche Organisation und hoheitliche Handeln des Staates gegenüber dem Bürger
Sachverhalt
Lebensvorgang (Situation, die im Leben zugetroffen hat)
Gesetze enthalten abstrakt-generell Tatbestande
Abstrakt-unbestimmte Vielzahl von Fällen
Generell-unbestimmte Vielzahl von Personen
Privatautonomie
Selbstbestimmung des Einzelnen
Teilaspekte der Privatautonomie
Vertragsfreiheit (s.u.); Testierfreiheit; Vereinigungsfreiheit
Beispiele für Grenzen der Vertragsfreiheit
Kontrahierungszwang (= Pflicht zum Vertragsschluss)
Zwingendes Recht
Keine Abweichungen, kann Mann nicht selbst regeln
Dispositives Recht
Abweichungen, kann Mann selbst regeln