12 Ummöglichkeit Flashcards
Arten von Ummöglichkeit
subjektive Ummöglichkeit-für den Schuldner ummöglich
objektive Ummöglichkeit-für jedermann
Ummöglichkeit zu welcher Zeitpunkt
anfängliche Ummöglichkeit-ummöglich zu der Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses
nachträgliche Ummöglichkeit- nach der Entstehung des Schuldverhältnisses
Wenn V hat Ummöglichkeit nach seiner Schuld gem §276 zu vertreten, …
wird er gem §275 1 von seiner primären Leistungspflicht frei
Entscheidend ist ob…
beim vertretung der Ummöglichkeit
Gattungskauf (Beschaffungsschuld)-zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur nach allgemeinen Merkmalen (Gattungsmerkmalen) bestimmt und nicht konkret-individuell §243
Stückskauf-zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt
Rechtsfolgen
Gattungs- und Stückschuld
-Gattungsschuld-Beschaffungsschuld der gleiche Sache
-Stückschuld-Ümmöglichkeit wegen Untergang §275 1 und gem. §326 1,S.1 muss K nicht mehr Zahlen zusätzlich kann Schadenersatz Anspruch statt der Leistung §275 4
Konkretisierung der Gattungsschuld
Rechtsfolge
gem. §243 2, wenn Schuldner hat zu Leistung solche Sache seinerseits erforderliche getan
wenn Leistungserfolg eingetretten ist
Gattungsschuld=>Stücksculd (§243 2)
Leistungserfolg entscheidend durch…
- Holschuld-Bereitstellung zur Abholung, Mitteilung
- Bringschuld-Hinbringen zu K, Angebot
- Schicksculd-ordentliche Absendung an K
Bei Untergang (знищення) nach der Konkretisierung…
V?
ist V gem. § 275 I BGB von seiner Leistungspflicht frei und gem. §326 1,S.1 muss K nicht mehr Zahlen
Ausnahmen, wann der Käufer trotz Unmöglichkeit der Leistung zahlen muss (§ 326 Abs. 2 BGB)
-wenn K verantwortlich für Untergang=>KP zahlen, §326 2
-enn die Ware nach dem Eintritt des Annahmeverzugs (К відмовляється від прийняття речі) zerstört wird, §326 2
-Übergang der Preisgefahr bei Übergabe §446
-Übergang der Preisgefahr bei Versendungskauf §447 (Gefahrübergang)
Anspruch des K auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 III)
Ummöglichkeit Typen
anfängliche-§311 a2
nachträgliche-§§280 1,3; 283
Schadensersatz statt der Leistung (nachträgliche Unmöglichkeit) Voraussetzungen
- Schuldnerverhältniss
- Objektive Pflichtverletzung (nicht-Leistung)
- Vertretenmüssen
- Schaden infolge der Pflichtverletzung
- Schadensersatz statt der Leistung (nachträgliche Unmöglichkeit) Voraussetzungen
Schadensersatz statt der Leistung (anfängliche Unmöglichkeit) Voraussetzungen
§311 a
1. KV
2. Anfängliche Ummöglichkeit
3. Vertretenmüssen
4. Schaden