6 Widerrufsrecht (Verbraucherverträge) Flashcards
Verbraucherverträge
310 III BGB, sind alle Verträge zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB).
Verbraucher (wenn Zweck)
Liegt der Zweck außerhalb einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
WICHTIG! Entscheidend ist welche Zweck überwiegt
Widerrufsrechte des Verbrauchers gem. § 312g BGB
Widerruf ist wirksam wenn:
(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge [AGV], § 312 b BGB
(2) Fernabsatzverträge, § 312 c BGB
ABER: AUSNAHMEN §312g 2
Gestaltungsrecht
Rechtsänderung mit einseitige Erklärung, ohne das Zustimmung der anderen Partei
Rechtsfolgen des Widerrufs
1) nicht mehr an den Vertrag gebunden
2) Leistungen muss zurückgewährt werden
-Summe für Produkt (Unternehmer) §357 1
-Hinsendekosten (Unternehmer) §357 2 S.1
-Rücksendenkosten (Verbraucher) §357 5
AGV §312b vs Fernabsatzverträge §312c
AGV körperliche Anwesenheit
Fernabsatzverträge ausschließlich Fernkommunikationsmittel (keine körperliche Anwesenheit)
Voraussetzungen der wirksamer Widerrufs
-Widerrufserklärung §355 1 (Widerrufsfrist §355 2,3)
-Widerrufsrecht §312g (AGV und Fernabsatzvertrag)
„pact sunt servanda“
“Verträge müssen eingehalten werden”=>kann nicht mehr Widerrufen