8. Schuldverhältnisse Flashcards
Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern
214 I 1
Der Eigentümer einer Sache kann mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen
903
Auf die Erfüllung von Nebenpflichten besteht kein Anspruch
➡️ nicht einklagbar
➡️ auf Primärebene irrelevant
241 II
Zweiseitig verpflichtende Verträge (= gegenseitige Verträge)
320
Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge (keine Gegenseitigkeit), z.B. Auftrag (u.U. Pflicht zum Aufwendungsersatz)
670
Kaufvertrag
433 (zweiseitig verpflichtend/gegenseitig)
Übergabe und Übereignung der Kaufsache (433 I 1)
Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache (433 II)
Tausch
480 (zweiseitig verpflichtend/gegenseitig)
Übergabe und Übereignung der einen Sache (480, 433 I 1)
Übergabe und Übereignung der anderen Sache (480, 433 I 1)
Schenkung
516 (einseitig verpflichtend)
Unentgeltliche) Zuwendung der versprochenen Leistung (516
Mietvertrag
535 (zweiseitig verpflichtend/gegenseitig)
Gebrauchsüberlassung der Mietsache (535 I) + Instandhaltung der Mietsache
Zahlung des Mietzinses (535 II)
Leihe
598 (einseitig verpflichtend)
(Unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der Sache (598) ➡️ keine Gegenleistung
Dienstvertrag
611 (zweiseitig verpflichtend)
Leistung der versprochenen Dienste (611 I)
Gewährung der vereinbarten Vergütung (611 I)
Werkvertrag
631 (zweiseitig verpflichtend)
Herstellung des versprochenen Werkes (631 I)
Entrichtung der vereinbarten Vergütung (631 I)
Auftrag
662 (unvollkommen zweiseitig verpflichtend)
Unentgeltliche) Besorgung des Auftrags (662
Evtl. Aufwendungsersatz (670)
Gattungsschuld: Schuldner schuldet einen Gegenstand mittlerer Art und Güte aus einer Gattung (= Menge gleichartiger Gegenstände)
243 I