7. Pflichtverletzungen Flashcards
R hat ein Hotelzimmer bei Z reserviert. Als R erscheint, bedauert Z, dass er wegen eines Fehlers im Buchungssystem kein freies Zimmer hat. Kurzfristig kann R nur noch ein um 70€ teureres Zimmer in einem anderen Hotel ergattern.
Schaden des R?
Mehrkosten der Ersatzbeschaffung i. H. v. 70€
➡️ SE statt der Leistung *280 I, III, 281/283
K hat bei V einen Klettergurt gekauft. Weil der Gurt aus ungeeignetem Material gefertigt ist, reißt er bei der ersten Klettertour. K stürzt ab und zieht sich schwere Verletzungen zu. Seine Krankenhausrechnung beträgt 5.000€.
Schäden des K?
Heilbehandlungskosten i. H. v. 5.000€
➡️ SE neben der Leistung *437 Nr. 3 (irrelevant) *280 I
P bestellt bei Sportraritätenhändler H ein seltenes Panini-Bild zum Preis von 100€, um es an Sammler S für 120€ weiterzuverkaufen. H verwechselt jedoch die Bestellung und liefert ein falsches Bild, welches S bereits hat.
Schäden des P?
entgangener Gewinn i. H. v. 20€
(Wenn er schon geleistet hätte zusätzlich 100€)
➡️ SE statt der Leistung *437 Nr.3, 280 I, III, 281
(Schlechtleistung - wenn absichtlich: Nichtleistung)
Anwalt A soll für seinen Mandanten M Klage erheben. Aus Versehen reicht er diese zunächst bei einem falschen Gericht ein. Dadurch entstehen dem M zusätzliche Gerichtskosten i. H. v. 240€.
Schäden des M?
Gerichtskosten i. H. v. 240€
➡️ SE neben der Leistung *280 I
(Schaden ist endgültig eingetreten)
Maler M arbeitet gern bei laufendem Radio. Da er von der Sportübertragung völlig abgelenkt ist, streicht er die Wohnung des W aus Versehen rot-weiß.
Vertretenmüssen *276
“Aus Versehen” ➡️ im Verkehr erforderliche Sorgfalt (-) ➡️ leichte Fahrlässigkeit
Student S fährt stark alkoholisiert und mit 50 km/h zu viel innerorts mit dem Auto nach Hause. Als er so eine rote Ampel überfährt, kracht es.
Vertretenmüssen *276
Alkohol, Geschwindigkeit, rote Ampel ➡️ grobe Fahrlässigkeit
Da A den B nicht leiden kann, durchtrennt er die Bremsschläuche an dessen Auto.
Vertretenmüssen *276
A will B schädigen ➡️ Vorsatz (Absicht)
Amateurfußballer F will an seiner Zielgenauigkeit arbeiten. Er hielt daher stets auf eine Fensterscheibe des Nachbarhauses - wohlwissend, dass diese bersten kann, wenn er zu fest schießt. Al. F zu Trainingszwecken ein Pfund auspackt, hört er es klirren.
Vertretenmüssen *276
F weiß um die Gefahr, nimmt diese billigend in Kauf ➡️ Vorsatz (Eventualvorsatz)
Student S beauftragt Malermeister M seine Bude blau zu streichen. Als Gegenleistung für seinen Spottpreis besteht M darauf, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu haften. S willigt ein. Zum Streichen schickt M seinen Gesellen G, der zwar ordentlich streicht, aber aus leichter Unachtsamkeit einen Teppich des S verschmutzt. Reinigungskosten i. H. v. 25€
Vertretenmüssen
Anspruch des S gegen M auf SE gem. *280 I, 241 II?
1. Schuldverhältnis ➡️ Werkvertrag *631 (+)
2. Pflichtverletzung ➡️ Verschmutzung ➡️ Schuldpflichtverletzung *241 II (+)
3. Vertretenmüssen *280 I 2 ➡️ wird grds. vermutet ➡️ Widerlegung?
M hat selbst gar nicht gehandelt ➡️ eigenes Verschulden des M (-)
Hat M das Verschulden des G zu vertreten? *278
G war mit Wissen und Wollen des M zur Erfüllung einer Verbindlichkeit eingesetzt ➡️ Erfüllungsgehilfe (+) ➡️ Haftung des M wie für eigenes Verschulden
Grds. Vorsatz/Fahrlässigkeit (+) aber Haftungsbeschränkung ➡️ Haftung (-)
B möchte eine Bratwurstbude eröffnen. Er ordert dazu bereits mehrere Wochen vorher bei G einen Spezialgrill. Als G bis 3 Tage vor der Eröffnung nicht liefert, ruft B bei G an und verlangt umgehend Lieferung, da er sonst seine Bude nicht öffnen könne.
Verzug des G?
Schuldnerverzug
Nichtleistung (+) Fälligkeit (+) *271 Mahnung? B verlangt umgehende Lieferung (+) Vertretenmüssen (+) ➡️ Verzug (+)
B möchte eine Bratwurstbude eröffnen. Er ordert dazu bereits mehrere Wochen vorher bei G einen Spezialgrill. G hatte sich mit dem speziell für die Bedürfnisse des B angefertigten Grill auf den Weg zu B gemacht, um den Grill zu installieren, als Autofahrer A ihm die Vorfahrt nahm und es zu einem Unfall kam, bei dem der Grill beschädigt wurde. G fuhr zurück, um den Grill zu reparieren. G verlangt 3 Tage vor Eröffnung umgehende Lieferung. Verzug des G?
Schuldnerverzug
Nichtleistung (+)
Fälligkeit (+)
Mahnung (+)
Vertretenmüssen? A verschuldet Unfall, Fahrlässigkeit des G (-) ➡️ Verzug (-)
H möchte sich bei Schneider S ein Hemd nähen lassen. Nachdem S die Maße genommen und H den Stoff ausgesucht hat, einigen sich die beiden, dass H das Hemd am 20.12.2011 abholen kann. Als H an diesem Tag erscheint, ist das Hemd nicht fertig.
Entbehrlichkeit der Mahnung
Leistungszeit ist nach dem Kalender bestimmt ➡️ Verzug (+) *286 II Nr.1
H möchte sich bei Schneider S ein Hemd nähen lassen. Nachdem S die Maße genommen und H den Stoff ausgesucht hat, einigen sich die beiden, dass H das Hemd am 20.12.2011 abholen kann. Als H an diesem Tag erscheint, ist das Hemd nicht fertig.
Auf dem Auftragsformular steht unter dem Preis von 55€: “Beitrag zahlbar ohne Abzug zwei Wochen nach Abholung.” Aus Ärger, dass er am 23.12. noch einmal zu S gehen musste, um das Hemd beschließt H, erst im Februar zu zahlen.
Entbehrlichkeit der Mahnung
Leistungszeit lässt sich von einem Ereignis (Abholung) an nach dem Kalender berechnen
➡️ *286 II Nr.2 ➡️ 2 Wochen nach Abholung am 23.12.
H möchte sich bei Schneider S ein Hemd nähen lassen. Nachdem S die Maße genommen und H den Stoff ausgesucht hat, einigen sich die beiden, dass H das Hemd am 20.12.2011 abholen kann. Als H an diesem Tag erscheint, ist das Hemd nicht fertig.
Nach der Abholung am 23.12. findet H am 29.12. die ordnungsgemäße Rechnung des S in seinem Briefkasten. Er denkt nicht daran, zeitnah zu zahlen.
Entbehrlichkeit der Mahnung
Fälligkeit und Rechnungsstellung *286 III (+)
➡️ 30 Tage nach 27.12.
Automechaniker A soll das Fahrzeug des F reparieren. Am vereinbarten Abholtag ist das Auto noch nicht fertig. In der folgenden Nacht demolieren Vandalen das Auto, während es ordnungsgemäß gesichert im Hof des A steht.
Rechtsfolgen des Verzugs?
Anspruch des F gegen A auf SE *280 I, 241 II, 287 S.2