6. Einführung in das Schuldrecht Flashcards
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Kaufvertrag
*433
Zweiseitig verpflichtend
V: Übergabe und Übereignung der Kaufsache *433 I 1
K: Zahlung des Kaufpreises (und Abnahme der Kaufsache) *433 II
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Tausch
*480
Zweiseitig verpflichtend
X: Übergabe und Übereignung der einen Sache *480, 433 I 1
Y: Übergabe und Übereignung der anderen Sache *480, 433 I 1
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Schenkung
*516
Einseitig verpflichtend
S: (unentgeltliche) Zuwendung der versprochenen Leistung *516
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Mietvertrag
*535
Zweiseitig verpflichtend
V: Gebrauchsüberlassung der Mietsache *535 I
M: Zahlung des Mietzinses *535 II
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Leihe
*598
einseitig verpflichtend
(Unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der Sache *598
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Dienstvertrag
*611
Zweiseitig verpflichtend
B: Leistung der versprochenen Dienste *611 I
D: Gewährung der vereinbarten Vergütung *611 I
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Werkvertrag
*631
Zweiseitig verpflichtend
W: Herstellung des versprochenen Werkes *631 I
B: Entrichtung der vereinbarten Vergütung *631 I
Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse
Auftrag
*662
Unvollkommen zweiseitig verpflichtend
B: (unentgeltliche) Besorgung des Auftrags *662
A: eventuell Aufwendungsersatz *670, keine Gegenleistung für den Auftrag
A verkauft B sein gebrauchtes Fahrrad.
Stückschuld:
A muss dieses Fahrras leisten.
C bestellt bei Reifenhersteller D einen Autoreifen (Typ X, Größe Y) nach.
Gattungsschuld *243 I
D muss einen XY-Reifen mittlerer Art und Güte leisten.
E bestellt im Restaurant F von der Karte eine Flasche 68er Dom Pérignon.
Vorratsschuld (Beschränkte Gattungsschuld)
F schuldet eine Flasche aus seinem Vorrat; wenn Vorrat (-) ➡️ *275 I (+)
Leistungsort
Spöko S bestellt in de Bäckerei B 10 Baguettes für die bevorstehende WG-Party am Freitag.
*269 I, II Holschuld (gesetzlicher Regelfall)
➡️ S muss die Baguettes in der Bäckerei B abholen.
Leistungsort
Spöko S bestellt beim Elektronikversand E aus dem Onlineshop einen neuen Plattenspieler für seine Nebentätigkeit als DJ.
*447 Schickschuld, Versendungskauf (konkludente Vereinbarung)
➡️ E muss den Plattenspieler an S schicken.
Leistungsort
Spöko S bestellt telefonisch bei Pizzalieferservice P eine Pizza Salami ins Sportinstitut.
Bringschuld (konkludente Vereinbarung)
➡️ P muss die Pizza zu S ins Sportinstitut bringen.
Leistungszeit
A und B schließen einen Kaufvertrag. Nachdem A die Sache gleich mitnehmen möchte, besteht B sofort auf Zahlung. A meint, er habe 30 Tage Zeit.
Vereinbarung (-)
➡️ Anspruch des B (*433 II) ist sofort fällig *271 I
Leistungszeit
Häuslebauer H bestellt im Märzbei Baumaterialhändler B 8 Paletten Dachziegel, die am 15.4. angeliefert und direkt aufs Dach gehievt werden sollen. Am 10.4. erscheint B mit einem LKW bei H und möchte die Ziegel abladen. Der Dachstuhl steht noch nicht.
Erfüllbarkeit? (-), da B erst AM 15.4. erfüllen (können) soll *271 II
Leistungszeit
Der notorisch klamme E schulest dem F schon seit Monaten 300€. F gewährt dem E zum wiederholten Male einen Zahlungsaufschub von 14 Tagen. Nach 10 Tagen verlangt F sofortige Zahlung. Zu Recht?
Fälligkeit zunächst (+)
Aber Stundungsvereinbarung *205
➡️ (-)
Der notorisch klamme E schuldet F schon seit Monaten 300€. F gewährt dem E zum wiederholten Male einen Zahlungsaufschub von 14 Tagen. Nach 5 Tagen möchte E zahlen. Darf er?
Stundung: Erfüllbarkeit i.d.R. (+)
➡️ (+)