6. Einführung in das Schuldrecht Flashcards

1
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Kaufvertrag

A

*433
Zweiseitig verpflichtend

V: Übergabe und Übereignung der Kaufsache *433 I 1
K: Zahlung des Kaufpreises (und Abnahme der Kaufsache) *433 II

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2
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Tausch

A

*480
Zweiseitig verpflichtend

X: Übergabe und Übereignung der einen Sache *480, 433 I 1
Y: Übergabe und Übereignung der anderen Sache *480, 433 I 1

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3
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Schenkung

A

*516
Einseitig verpflichtend

S: (unentgeltliche) Zuwendung der versprochenen Leistung *516

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4
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Mietvertrag

A

*535
Zweiseitig verpflichtend

V: Gebrauchsüberlassung der Mietsache *535 I
M: Zahlung des Mietzinses *535 II

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5
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Leihe

A

*598
einseitig verpflichtend

(Unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der Sache *598

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6
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Dienstvertrag

A

*611
Zweiseitig verpflichtend

B: Leistung der versprochenen Dienste *611 I
D: Gewährung der vereinbarten Vergütung *611 I

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7
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Werkvertrag

A

*631
Zweiseitig verpflichtend

W: Herstellung des versprochenen Werkes *631 I
B: Entrichtung der vereinbarten Vergütung *631 I

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8
Q

Leistungspflichten einzelner Schuldverhältnisse

Auftrag

A

*662
Unvollkommen zweiseitig verpflichtend

B: (unentgeltliche) Besorgung des Auftrags *662
A: eventuell Aufwendungsersatz *670, keine Gegenleistung für den Auftrag

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9
Q

A verkauft B sein gebrauchtes Fahrrad.

A

Stückschuld:

A muss dieses Fahrras leisten.

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10
Q

C bestellt bei Reifenhersteller D einen Autoreifen (Typ X, Größe Y) nach.

A

Gattungsschuld *243 I

D muss einen XY-Reifen mittlerer Art und Güte leisten.

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11
Q

E bestellt im Restaurant F von der Karte eine Flasche 68er Dom Pérignon.

A

Vorratsschuld (Beschränkte Gattungsschuld)

F schuldet eine Flasche aus seinem Vorrat; wenn Vorrat (-) ➡️ *275 I (+)

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12
Q

Leistungsort

Spöko S bestellt in de Bäckerei B 10 Baguettes für die bevorstehende WG-Party am Freitag.

A

*269 I, II Holschuld (gesetzlicher Regelfall)

➡️ S muss die Baguettes in der Bäckerei B abholen.

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13
Q

Leistungsort

Spöko S bestellt beim Elektronikversand E aus dem Onlineshop einen neuen Plattenspieler für seine Nebentätigkeit als DJ.

A

*447 Schickschuld, Versendungskauf (konkludente Vereinbarung)
➡️ E muss den Plattenspieler an S schicken.

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14
Q

Leistungsort

Spöko S bestellt telefonisch bei Pizzalieferservice P eine Pizza Salami ins Sportinstitut.

A

Bringschuld (konkludente Vereinbarung)

➡️ P muss die Pizza zu S ins Sportinstitut bringen.

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15
Q

Leistungszeit

A und B schließen einen Kaufvertrag. Nachdem A die Sache gleich mitnehmen möchte, besteht B sofort auf Zahlung. A meint, er habe 30 Tage Zeit.

A

Vereinbarung (-)

➡️ Anspruch des B (*433 II) ist sofort fällig *271 I

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16
Q

Leistungszeit

Häuslebauer H bestellt im Märzbei Baumaterialhändler B 8 Paletten Dachziegel, die am 15.4. angeliefert und direkt aufs Dach gehievt werden sollen. Am 10.4. erscheint B mit einem LKW bei H und möchte die Ziegel abladen. Der Dachstuhl steht noch nicht.

A

Erfüllbarkeit? (-), da B erst AM 15.4. erfüllen (können) soll *271 II

17
Q

Leistungszeit

Der notorisch klamme E schulest dem F schon seit Monaten 300€. F gewährt dem E zum wiederholten Male einen Zahlungsaufschub von 14 Tagen. Nach 10 Tagen verlangt F sofortige Zahlung. Zu Recht?

A

Fälligkeit zunächst (+)
Aber Stundungsvereinbarung *205
➡️ (-)

18
Q

Der notorisch klamme E schuldet F schon seit Monaten 300€. F gewährt dem E zum wiederholten Male einen Zahlungsaufschub von 14 Tagen. Nach 5 Tagen möchte E zahlen. Darf er?

A

Stundung: Erfüllbarkeit i.d.R. (+)

➡️ (+)