1. Einführung in das Bürgerliche Recht Flashcards

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Q

A bietet dem B mittels einer SMS 500€ für dessen Fahrrad. C ist der Meinung, A sei verrückt, so viel Geld zu bieten. A erwidert, die SMS sei ja nur ganz unverbindlich. Ist der A an sein Angebot gebunden?

A

Obersatz: A könnte gem. *145 an sein Angebot gebunden sein.
Auslegung: Dazu müsste A dem B die Schließung eines Vertrags angeboten haben und dürfte?
Subsumtion: Indem A dem B mittels einer SMS 500€ für das Fahrrad geboten hat, hat er ihm die Schließung eines Vertrags angeboten.
Feststellung der Rechtsfolge: Somit ist A gem. *145 an sein Angebot gebunden.

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