3. Rechtsgeschäftslehre Flashcards

1
Q

K und V schließen einen Kaufvertrag über einen Fußball zum Preis von 20€. V übergibt dem K den Ball, K übergibt dem V einen 20€-Schein.
K ficht den Kaufvertrag wegen eines Eigenschaftsirrtums wirksam an.

A

Trennungs- & Abstraktionsprinzip

Nur der Kaufvertrag ist unwirksam. Die beiden Übereignungen (Ball/Geld) bleiben wirksam.

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2
Q

K und V schließen einen Kaufvertrag über einen Fußball zum Preis von 20€. V übergibt dem K den Ball, K übergibt dem V einen 20€-Schein.
V ficht die Übereignung des Balles wegen eines Erklärungsirrtums wirksam an.

A

Trennungs- & Abstraktionsprinzip

Nur die Übereignung des Balles ist unwirksam. Der Kaufvertrag und die Übereignung des Geldes bleiben wirksam.

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3
Q

A ist im Liegestuhl eingeschlafen. B denkt, A könnte etwas zu trinken gebrauchen und stelle eine Flasche Wasser neben As Stuhl. Als A aufwacht, möchte B kassieren.

A

Fehlerhafte Willenserklärungen

Verhalten, das auf einem Rechtsbindungswillen schließen lässt (-) also äußerer Tatbestand (-) ➡️ Willenserklärung (-)

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4
Q

C ist Schlafwandler. Eines Nachts steigt er an der Haltestelle direkt vor seinem Haus in einen Bus der Nachtlinie ein. Zwei Stationen weiter weckt ihn der Busfahrer unsanft auf und verlangt großzügigerweise nur das Entgelt für einen normalen Fahrschein.

A

Fehlerhafte Willenserklärungen

Handlungswille (-) ➡️ Willenserklärung (-)

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5
Q

D möchte 50kg Kartoffeln kaufen. Er geht auf den Markt und bittet um einen Doppelzentner. Die Marktfrau verlangt den Preis für 100kg.

A

Fehlerhafte Willenserklärungen

Geschäftswille (-) ➡️ Willenserklärung (+), aber anfechtbar

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6
Q

E begibt sich in seinem Urlaub in der Provinz ins örtliche Wirtshaus, um einer brauchtümlichen Versteigerung beizuwohnen. Kurz nach Beginn der ersten Versteigerung muss E lautstark husten, woraufhin der Auktionator ihm den Zuschlag erteilt. E versteht nur Bahnhof. Der Bürgermeister klärt E darüber auf, dass es in diesem Dorf uralt überkommene Tradition sei, Gebote durch Husten abzugeben.

A

Fehlerhafte Willenserklärungen

Erklärungsbewusstsein (-) ➡️ nicht erkennbar und unvermeidbar ➡️ Willenserklärung (-)

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7
Q

Direktor F findet auf seinem Schreibtisch einen Stapel Glückwunschkarten zur Unterschrift vor. Er unterschreibt alle, ohne zu merken, dass ein Bestellformular dazwischen gerutscht ist. Alle Dokumente werden verschickt.

A

Fehlerhafte Willenserklärungen

Erklärungsbewusstsein (-) ➡️ erkennbar und vermeidbar ➡️ Willenserklärung (+), aber anfechtbar

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8
Q

Direktor D hat bis spät in die Nacht über einem Vertragsformular gebrütet. Er unterschreibt es schließlich mit einem flauen Gefühl im Magen. Als er schon seinen Mantel anhat, überlegt er es sich doch noch einmal anders und wirft das zerknüllte Schriftstück in den Papierkorb. Beim Leeren des Papierkorbs findet die Putzfrau das Dokument. Sie hält es für eine wichtige Vertragsurkunde, die wohl versehentlich im Papierkorb gelandet sein muss. Pflichtbewusst steckt sie den Vertrag in ein vorfrankiertes Kuvert und schickt ihn ab.

A

Abgabe

Vollendung der Erklärungshandlung (+) ➡️ Willentlich auf den Weg gebracht (-) Fahrlässigkeit (-) ➡️ Mit Zugang zu rechnen (+) ➡️ Abgabe (-) ➡️ Willenserklärung ist unwirksam

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9
Q

Spöko S plant ein Auslandspraktikum und möchte daher den Mietvertrag über seine Wohnung kündigen. Er wirft die schriftliche Kündigung am 02.08. um 23:00 direkt in den Hausbriefkasten seines Vermieters V ein.
Gewöhnlich leert V seinen Briefkasten jeden Tag um 11:00. Am 03.08. macht V jedoch einen Ausflug und kommt erst am späten Abend sturzbetrunken zurück. Seinen Briefkasten leert er dementsprechend erst wieder am 04.08.

A

Zugang *130

Zugang am 03.08. um 11:00 (gewöhnlich unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen)

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10
Q

Spöko S plant ein Auslandspraktikum und möchte daher den Mietvertrag über seine Wohnung kündigen. Er wirft die schriftliche Kündigung am 02.08. um 23:00 direkt in den Hausbriefkasten seines Vermieters V ein.
V versucht, seine Einschlafstörungen durch nächtliche Spaziergänge zu überwinden. Als er am 02.08. um 23:55 nach Hause kommt, fischt er das Schreiben des S aus dem Briefkasten und nimmt den Inhalt mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis.

A

Zugang *130

Zugang am 02.08. um 23:55 (frühere tatsächliche Kenntnisnahme)

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11
Q

Arbeitgeber A möchte seiner kranken Facharbeiterin F kündigen. Das Kündigungsschreiben möchte er der F am 04.10. persönlich übergeben. In der Wohnung der F trifft er jedoch nur deren Ehemann E an. F ist beim Arzt und wird erst um 15:00 zurück erwartet. A übergibt das Schreiben dem E mit der Bitte um sofortige Weitergabe. E unternimmt aber eine Klettertour und kommt erst am 05.10. zurück. Erst dann übergibt er das Schreiben seiner Frau.

A

Botenschaft

Ehemann E ist “berechtigt, bereit und geeignet”, WE für F entgegenzunehmen, mithin Empfamgsbote ➡️ Zugang am 04.10. um 15:00

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12
Q

Arbeitgeber A möchte seiner kranken Facharbeiterin F kündigen. Das Kündigungsschreiben möchte er der F am 04.10. persönlich übergeben. An der Wohnung der F trifft er jedoch nur deren neugierigen Nachbarn N an und übergibt ihm das Schreiben. Der vergessliche ! händigt der F das Schreiben erst am 05.10. aus.

A

Botenschaft

Nachbar N ist nach der Verkehrsanschauung nicht zur Übermittlung von WE geeignet, mithin nur von A Beauftragter Erklärungsbote ➡️ Zugang am 05.10.

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13
Q

Großvater G hält ein Kind auf einem Waveboard an und fragt es, was das für ein Gefährt sei. Mit der (falschen) Information, es sei ein “Snakeboard, Opa”, geht er in ein Fachgeschäft, bittet um ein solches und lässt es unbesehen als Geschenk einpacken. Als sein Enkel E das Geschenk auspackt und darin tatsächlich ein Snakeboard (und kein Waveboard) findet, ist er enttäuscht, da solche Snakeboards ein Relikt der 90er seien. Großvater G möchte sofort den falschen Gegenstand reklamieren.

A

Auslegung von WE

Objektiver Empfängerhorizont: Snakeboard

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14
Q

Großvater G hält ein Kind auf einem Waveboard an und fragt es, was das für ein Gefährt sei. Mit der (falschen) Information, es sei ein “Snakeboard, Opa”, geht er in ein Fachgeschäft und bittet um ein solches. Der Fachhändler merkt aus den Umständen sofort, dass G eigentlich ein Waveboard meint, obwohl er nach einem Snakeboard fragt, und packt ohne weiteres Nachfragen ein Waveboard ein. Enkel E ist über das Geschenk begeistert.

A

Auslegung vom WE

Objektiver Empfängerhorizont: Waveboard (falsche Bezeichnung ist unschädlich)

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15
Q

Gebrauchtwarenhändler G begrüßt jeden Kunden auf seinem Hof mit den Worten “Ich biete Ihnen ein Top-Fahrzeug zu einem unschlagbaren Preis!”
- Angebot des G?

A
Essentialia negotii? 
Parteien (+)
Kaufsache (-)
Preis (-) 
➡️ Angebot (-)
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16
Q

Sportartikelhersteller S schickt dem Verein FC e.V. ein “freibleibendes Angebot” über zwei Dutzend Fußbälle “Torfabrik 2011/12” zum Preis von 600€. Nach Rücksprache mit dem Trainer der Alten Herren möchte Vereinsvorstand V die Bälle bestellen. S sagt, er habe nun nur noch zehn Bälle, welche er für 400€ abgeben würde.
Angebot des S?

A

“freibleibend” *145

➡️ ursprünglich (-), nun aber (+)

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17
Q

A bietet dem B per SMS 500€ für sein Fahrrad. B lehnt sofort ab. Eine Stunde später simst B dem A, er habe es sich anders überlegt und nehme nun doch an.
Angebot des A?

A

Angebot (+) aber Ablehnung *146

➡️ Anspruch/Antrag erlischt wenn Ablehnung ➡️ neues Angebot von B

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18
Q

S möchte seine Kletterausrüstung loswerden und bietet sie dem J für 50€ zu, Kauf an.

A

Annahme:

Angebot unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden

19
Q

S bietet dem J seine Kletterausrüstung für 50€ am Handy an. J ignoriert das Angebot und prahlt von seinen Boulder-Fähigkeiten. Am Ende des Gesprächs erinnert sich J wieder an das Angebot und erklärt großzügig, dass er die 50 Tacken für den Schund berappen werde.

A

Annahme:

Annahmefrist verstrichen *147 I 2 ➡️ neues Angebot des J

20
Q

S möchte seine Kletterausrüstung dem J für 50€ verkaufen. Er schickt ihm das Angebot per E-Mail mit einem Bild von der Ausrüstung. J schreibt am Abend zurück: “Ist gebongt, für 40 Tacken.”

A

Annahme

*147 II, aber *150 II (abändernde Annahme) ➡️ Ablehnung und neues Angebot des J

21
Q

S möchte seine Kletterausrüstung dem J für 50€ verkaufen. Er schickt ihm das Angebot per E-Mail mit einem Bild von der Ausrüstung. Erst drei Wochen später schreibt J, dass er die Ausrüstung für die geforderten 50€ nehme. S hat sie nun aber schon an K verkauft.

A

Annahme

Annahmefrist verstrichen *147 II (unter Abwesenden) ➡️ *150: neues Angebot des J

22
Q

Privatmann P hat dem M unaufgefordert den Bildband “Die XXIX. Olympiade der Neuzeit” zugeschickt. In dem beiliegenden Schreiben heißt es: “Schau Dir das Buch bitte einmal an. Wenn Du es nicht binnen zwei Wochen zurückschickst, kommt ein Kaufvertrag (Preis: 40€) zustande. M interessiert sich jedoch nicht für Sport und noch weniger für diesen “olympischen Kommerz” und lässt das Buch links liegen.

A

Schweigen (nicht in Klausur)

Ausnahmeerklärung (+) anders etwa, wenn M das Buch z.B. ins Regal stellt
Vereinbarung bzgl. Schweigen (-) ➡️ Schweigen des M hat keinen Erklärungswert
➡️ Annahme (-) bei konkludenter Annahmeerklärung *151

23
Q

Student S möchte im Feierabendverkehr mit der Straßenbahn zur Uni fahren. Als die Straßenbahn anhält, steigt er zusammen mit etlichen weiteren Fahrgästen mit einem gültigen Fahrschein vom Straßenbahnfahrer unbemerkt in den letzte Wagen ein.

A

Schweigen

konkludentes Angebot durch Anhalten und Öffnen der Türen (+)
konkludente Annahme des S (+)
➡️ Zugang entbehrlich

24
Q

A möchte sich einen Ball “Torfabrik” bestellen. Aus dem Katalog notiert er sich jedoch versehentlich die Bestellnummer für ein ganzes Netz mit 23 dieser Bälle für Vereine. Diese Bestellnummer liest er an der Hotline korrekt vor.

A

Anfechtung wegen Irrtums

Inhaltsirrtum *119 I Alt. 1
➡️ Verpflichtungsgeschäft anfechtbar (+)

25
Q

B verlangt und bezahlt an der Tankstelle eine Schachtel Marlboro. Kassierer K greift vom Radio abgelenkt hinter sich und übergibt Ära aus Versehen gleich eine ganze Stange.

A

Anfechtung wegen Irrtums

Erklärungsirrtum *119 I Alt. 2 ➡️ Verfügungsgeschäft anfechtbar (+)

26
Q

C kauft sich für Ihre bevorstehende Hochzeit ein pompöse Brautkleid für 2.500€. Drei Tage vor der geplanten Trauung mit T simst dieser Ihr “Es ist aus, leb’ wohl! T.”

A

Anfechtung wegen Irrtums

Hochzeit als reines Motiv ➡️ Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung (-)

27
Q

D entdeckt auf dem Flohmarkt ein mit “C. Monet” unterschriebenes Bild für 500€. Er kauft es sofort. Noch bevor er das Bild in Händen hält, stellt er mit Hilfe seines Smartphones fest, dass es sich bei “C. Monet” nicht um den großen Impressionisten, sondern um einen völlig unbedeutenden Schmierfink namens Carl Monet handelt.

A

Anfechtung wegen Irrtums

Irrtum über die verkehrswesentliche Eigenschaft Maler des Bildes
➡️ Eigenschaftsirrtum *119 II
➡️ Verpflichtungsgeschäft anfechtbar

28
Q

Sportartikelhersteller E will Katalogaufnahmen für seine neueste Bikini-Kollektion machen. Aus einer reinen Namensliste (ohne Bilder) von Models, die E bereits früher gebucht hatte, wählt er Kim Schmidt und Andrea Pirotelli aus. Als diese beim Fotoshooting erscheinen, stellt E entsetzt fest, dass beide männlich sind.

A

Anfechtung wegen Irrtums

Irrtum über die verkehrswesentliche Eigenschaft Geschlecht des Models
➡️ Eigenschaftsirrtum *119 II ➡️ Verpflichtungsgeschäft anfechtbar

29
Q

K interessiert sich für einen gebrauchten Opel Omega des Gebrauchtwagenhändlers H. Um K zu überzeugen, behauptet H wahrheitswidrig. Der Wagen sei absolut unfallfrei. K schlägt zu. Tatsächlich war das Auto in mehrere Unfälle verwickelt.

A

Täuschung (+), Arglist (+), Kausalität (+)

➡️ *123 I Alt. 1 (+)

30
Q

Unternehmer U schreibt an Schuldner S: “Bitte zahlen Sie umgehend die fällige Rechnung, oder Sie werden Besuch vom Inkassobüro Moskau erhalten. Auch wenn Sie kein Russisch sprechen - diese Herren werden Sie schon verstehen…”

A

Drohung (+), Widerrechtlichkeit? Zweck: Zahlung (-), Mittel: Gewalt (+)
➡️ *123 I Alt. 2 (+)

31
Q

Investmentbanker B droht dem Vermögenden V mit einer (begründeten) Anzeige beim Finanzamt, wenn V nicht einem weiteren von B aufgelegten Fonds beitritt.

A

Drohung (+), Widerrechtlichkeit? Mittel: Anzeige (-), Zweck: Fondsbeitritt (-), aber: Zweck-Mittel-Relation: Beitritt, sonst Anzeige (+)
➡️ *123 I Alt. 2 (+)

32
Q

A hatte eine Russ’n-Maß bestellt, in der Annahme, es handele sich um einen Liter Wodka. Als er ein Weizenbier mit Limonade vorgesetzt bekommt, ficht er seine Bestellung an. Anfechtungsgrund? Gastwirt G verlangt trotzdem Bezahlung. Kosten Maß: 1,50€ / Verkaufspreis: 6,80€

A

Rechtsfolgen der Anfechtung

Inhaltsirrtum *119 I Alt. 1
WE des A ex tunc *142 I (-)
➡️ Anspruch des G auf Bezahlung (-)
➡️ Anspruch des G auf Rückgabe des Getränks *812 I Alt. 1 (+)
➡️ Anspruch des G auf Ersatz des Vertrauensschadens *122 I

Wie stünde G wenn A keine Bestellung aufgegeben hätte? 1,50€

33
Q

A hatte eine Russ’n-Maß bestellt, in der Annahme, es handele sich um einen Liter Wodka. Als er ein Weizenbier mit Limonade vorgesetzt bekommt, ficht er seine Bestellung an. Anfechtungsgrund? Gastwirt G verlangt trotzdem Bezahlung. Kosten Maß: 3,00€ / Verkaufspreis: 2,50€

A

Rechtsfolgen der Anfechtung

Inhaltsirrtum *119 I Alt. 1
WE des A ex tunc *142 I (-)
➡️ Anspruch des G auf Bezahlung
➡️ Anspruch des G auf Rückgabe des Getränks *812 I Alt. 1
➡️ Anspruch des G auf Ersatz des Vertrauensschadens *122 I
Begrenzt auf das positive Interesse, also i. H. v. 2,50€ obwohl tatsächliche Kosten für G 3,00€

34
Q

Vor-/ Nachteilhaftigkeit beim Kauf

Minderjähriger als Käufer

A

Kaufvertrag *433 (-)
Übereignung Sache *929 S.1 (+)
Übereignung Geld *929 S.1 (-)

35
Q

Vor-/ Nachteilhaftigkeit beim Kauf

Minderjähriger als Verkäufer einer eigenen Sache

A

Kaufvertrag *433 (-)
Übereignung Sache *929 S.1 (-)
Übereignung Geld *929 S.1 (+)

36
Q

Vor-/ Nachteilhaftigkeit beim Kauf

Minderjähriger als Verkäufer einer fremden Sache

A

Kaufvertrag *433 (-)
Übereignung Sache *929 S.1 (/)
Übereignung Geld *929 S.1 (+)

37
Q

Der 16-jährige M bekommt von seinen Eltern monatlich ein Taschengeld i. H. v. 50€ zur freien Verfügung. Er geht ins Geschäft des G und schließt einen Handy-Vertrag mit sämtlichen Flatrates für 35€ im Monat ab.

A

Taschengeldparagraph

*110 (-) da die Leistung nicht bewirkt ist (Dauerschuldverhältnis)

38
Q

Der 7-jährige M lungert vor einem Spielzeuggeschäft herum. Ein Passant bemerkt den traurigen Gesichtsausdruck des M und gibt ihm 2€, damit M sich eine Playmobil-Figur kaufen kann. Sofort erhellt sich die Miene des M und er tut, wie ihm geheißen.

A
  • 516, 929 S.1 (+) da lediglich rechtlich vorteilhaft, *107

* 110 (-) da das Geld dem M weder von seinen Eltern noch mit deren Zustimmung überlassen worden ist

39
Q

Die 10-jährige M bekommt von ihren Eltern 5€ für Schulhefte, kauft sich aber ein Eis.

A

Taschengeldparagraph

*110 (-) das sich M nicht an die Zweckbestimmung des Geldes hält

40
Q

Der 17-jährige M schließt ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mobilfunkvertrag mit F ab.

A
  • 107, 182, 110 (-)

* 108 I (+) schwebend unwirksam

41
Q

Der 17-jährige M schließt ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mobilfunkvertrag mit F ab. M erzählt seinen Eltern davon. Beide Elternteile sind nicht einverstanden.

A

*107, 182 I, 110 (-)
*108 I (+) schwebend unwirksam
➡️ Genehmigung verweigert ➡️ Vertrag endgültig unwirksam

42
Q

Der 17-jährige M schließt ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mobilfunkvertrag mit F ab. M erzählt seinen Eltern davon. Beide Elternteile sind nicht einverstanden. 3 Tage später fordert F die Eltern zur Erklärung der Genehmigung auf. 3 Wochen später - die Eltern haben mittlerweile ihre Meinung geändert - genehmigen die Eltern das Geschäft gegenüber F nun doch.

A

*107, 182 I, 110 (-)
*108 I (+) schwebend unwirksam
➡️ Genehmigung verweigert ➡️ Vertrag endgültig unwirksam
➡️ durch Aufforderung wird Verweigerung unwirksam *108 II 1 Hs. 2
➡️ Schwebezustand wieder (+) Genehmigung erfolgt gegenüber F *108 II 1 Hs. 1
Aber: *108 II 2 Hs. 2 Genehmigung gilt nach 2 Wochen als verweigert
➡️ (-)

43
Q

Der 17-jährige M schließt ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mobilfunkvertrag mit F ab. M erzählt seinen Eltern davon. Beide Elternteile sind nicht einverstanden. Am Folgetag fordert F die Eltern zur Genehmigung auf. Die Eltern sind der Meinung, das letzte Wort sei bereits gesprochen, und äußern sich nicht. Eine Woche später wird M 18 Jahre alt. Er begibt sich ins Geschäft des F, um das Problem zu regeln und bemerkt, dass der gleiche Tarif nun deutlich teurer ist. M möchte lieber die alten Konditionen haben.

A

*108 II 1 Hs. 2, 108 III (+)

M kann seinen alten Vertrag immer noch genehmigen

44
Q

Der 17-jährige M schließt ohne Einwilligung seiner Eltern einen Mobilfunkvertrag mit F ab. M erzählt seinen Eltern davon. Beide Elternteile sind nicht einverstanden. Am Folgetag fordert F die Eltern zur Genehmigung auf. Die Eltern sind der Meinung, das letzte Wort sei bereits gesprochen und äußern sich nicht. Eine Woche später wird M 18 Jahre alt. Er begibt sich ins Geschäft des F um das Problem zu regeln und bemerkt, dass der gleiche Tarif nun deutlich billiger ist. F meint, nachdem M nun volljährig und somit voll geschäftsfähig sei, sei der alte Vertrag zu den teureren Konditionen wirksam.

A

*108 III (+) M kann sich selbst die verweigern