7. Vorlesung: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Flashcards
Was bezeichnet der Begriff „Sicherheit“?
Sicherheit (lateinisch: sécuritãs für „sorglos”) bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände bezogen.
• In komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko wird subjektiv und kulturell verschieden bewertet.
• Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch unerwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw.
hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.
Was ist mit der Risikobewertung gemeint?
»Im Allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (beispielsweise Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen.
»Zu der Sicherheit einer Person zählen:
1. Physische Sicherheit (mittelbare körperliche Unversehrtheit)
2. Wirtschaftliche Sicherheit (dauerhafte Gewährleistung der wirtschaftlichen Basis).
»Die Sicherheit einer Person bezeichnet nicht nur objektive Gefahren- oder Risikofreiheit wie z. B. eine geschützte Unterbringung mit einer gewährleisteten Versorgung aller Bedürfnisse, sondern auch die subjektive Empfindung der Geborgenheit, , unabhängig davon, ob sie zutrifft.
»Dieses Gefühl kann einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen einnehmen.
Was ist die Definition von „Arbeits- und Gesundheitsschutz“?
»Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz geht es um die Bewahrung vor Gefahren und Beeinträchtigungen und Krankheiten in Verbindung mit der Arbeit. Ziel ist darüber hinaus die Gewährleistung der Gesundheit und die Schaffung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.
»Der betriebliche Arbeitsschutz lässt sich zudem um den Aspekt des Umweltschutzes ergänzen (Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, AGU).
Hierbei geht es insbesondere um präventive Tätigkeiten in den drei Feldern (Gefahrenabwehr, Wohlbefinden & Umweltschutz).
»Arbeitssicherheit ist dann gewährleistet, wenn die Beziehungen zwischen Mensch und gegenständlicher Arbeitsumwelt zuverlässig und reibungslos verlaufen (vgl.
MTO-Ansatz).
• Bsp. mangelnde Anpassung des Menschen z.B. mangelnde Eignung
• Bsp. mangelnde Arbeitsumwelt z.B. ungünstige Gestaltung von Bedienelementen.
Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Arbeitsschutz und dem sozialen Arbeitsschutz?
»Als Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
- Allgemeiner Arbeitsschutz:
•soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.
•Sicherheitsvorschriften der Arbeitgeber sind zwingendes Recht des Arbeitsverhältnisses.
• Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis zur fristlosen Kündigung führen. - Sozialer Arbeitsschutz:
• beinhaltet allgemeine
Regelungen wie Arbeitszeiten oder
Mutterschutz.
• der soziale Arbeitsschutz wurde im - Jahrhundert in Preußen eingeführt (durch Kinderarbeit
hatte sich der Gesundheitszustand der Rekruten verschlechtert).
Was genau wird als „Unfall“ bezeichnet?
»Ein Unfall ist ein:plötzliches, ungewolltes Ereignis, das eine Verletzung bedingt (nicht plötzlich: Erkrankung).
»Gefahren: Energien, Objekte oder Substanzen mit potenziell schädigenden Eigenschaften.
• Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Gefahrenträgern ist meist bekannt und mittels
Grenzwerten festgelegt.
• Gefahrstoffe: Maximale Arbeitskonzentration (MAK) oder Biologischer
Arbeitsplatztoleranzwert (BAT).
»Risiko: Folgen einer Gefährdung, mit gewisser Wahrscheinlichkeit erwartete Ereignisse von unterschiedlichem Schadensausmaß; Quantifizierung der Gefährdung.
»Gefährliche Situationen: Situationen, in denen eine Gefährdung vorhanden ist.
»Einstufung nach Gefahrzettel Nr. 8 für ätzende Güter
• Hautätzend 1A: Atzwirkung auf die Haut innerhalb von 3 Minuten
• Hautätzend 1B: Atzwirkung auf die Haut nach 3 Minuten bis 1 Stunde
• Hautätzend 1C: Atzwirkung auf die Haut nach 1 Stunde bis 4 Stunden.
»Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
»Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle.
»Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen oder menschliche Fehlhandlung.
Was genau ist der Unterschied zwischen „Arbeitsunfällen“ und „Berufskrankheiten“?
»Arbeitsunfälle sind plötzlich und von außen auf den Menschen einwirkende, körperlich schädigende, zeitlich begrenzte Ereignisse (z.B. Schnittwunden, Quetschungen); ihnen lassen sich Berufskrankheiten gegenüberstellen.
»Berufskrankheiten entstehen durch spezifische, längerfristige Einwirkungen am Arbeitsplatz, denen bestimmte Berufsgruppen ausgesetzt sind.
»Arbeitsunfälle sind eher selten und in ihrer Zahl seit Jahren rückläufig.
»Deutlich häufiger treten Beinaheunfälle auf.
Was gibt es für Quellen von Gefährdungen?
»Gefährdungen (oder Belastungen) können an jeder Stelle des Lebenszyklus eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Arbeitssystems entstehen.
»Gefährdungen ergeben sich nach ArbSchG insbes. aus:
•der Gestaltung oder Einrichtung des Arbeitsplatzes
•physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen, die sich aus den Arbeitsmitteln oder den Arbeits- und Fertigungsverfahren ergeben
•der Gestaltung, der Auswahl und dem Einsatz der Arbeitsmittel (insbes.
Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte, Anlagen sowie der Umgang damit
•unzureichende Unterweisung und Qualifikation
•Fehlentscheidungen des Managements
•Fehlende oder falsche Verknüpfung von Beurteilungs- und Anreizsystemen mit Leistungen im Produktions- und Sicherheitsbereich.
Welche Schritte sind beim Vorsorgeverhalten zur Gefahrenabwehr zu beachten, und welche Schutzziele gibt es? (Eher unwichtig)
- Maßnahmen des Prüfens, Sicherns und Wartens, Vorbeugung durch Planung, Qualitätssicherung, Instandhaltung
- Gefahrenkontrolle im Wechsel mit der Arbeitstätigkeit
- Erkennen, sich entwickelnder Risikopotenziale und Unterbrechung des Arbeitsvorgangs zugunsten einer Sicherheitsmaßnahme
- Gleichzeitige Gefahrenkontrolle
- Verantwortungsvoller und kompetenter Umgang mit nicht ausschaltbaren Restgefährdungen: Gefahrenmanagement
(Charakter einer Nebenaufgabe, die zusätzlich zur Hauptaufgabe erledigt werden muss)
Schutzziele:
• Gefahren beseitigen
• Gefährdungen beseitigen oder verhindern
• Voraussetzungen für sichere Kontrolle der Gefährdung durch anthropometrische oder ergonomische Gestaltung schaffen
• Gefahreinwirkung verringern oder vermeiden durch persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Erste Hilfe und Rettungswesen organisieren
• Rehabilitationsmaßnahmen nach
Genesung von Unfallfolgen vorsehen
Was besagt das Prozessmodell des präventiven Handelns?
- Durch Sicherheitsmaßnahmen wird ein bestehendes Risiko als geringer wahrgenommen und die Bereitschaft, das Risiko einzugehen, steigt
• Wichtig daher ein höheres Sicherheitsniveau durch technische und ergonomische Vorkehrungen. - Beeinflussung des akzeptierten Risikos durch Öffentlichkeitskampagnen zur betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsarbeit.
Prozessmodell präventiven Handelns
1. Wahrnehmung der Verwundbarkeit durch die Gefahr
2. Schweregrad der Gefahr
3. Grad der Effektivität des jeweiligen Vorsorgeverhaltens
• Für jede Bestimmungsgröße werden drei qualitativ unterschiedliche Stufen definiert:
•Erste Stufe: Von Gefahr gehört
•Zweite Stufe: Verwundbarkeit und Effektivität des Vorsorgeverhaltens in Bezug auf andere Personen
•Dritte Stufe: Bezug auf die eigene Person
•Um eine Person zu Vorsorgeverhalten zu veranlassen, muss die dritte Stufe erreicht werden, erst dann entwickelt sich Verhaltensabsicht (Stufe IV) und zeigt sich Vorsorgeverhalten (Stufe V).