§7 - Schuldverhältnisse Flashcards
Was ist ein Schuldverhältnis?
Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, durch das wenigstens eine Person der anderen Person zur Leistung und/ oder zur Rücksichtnahme verpflichtet ist, vgl. § 241 BGB
Welche Arten von Pflichten kann ein Schuldverhältnis beinhalten?
(Haupt- und Neben-) Leistungspflichten und Schutzpflichten
Hauptleistungspflichten:
für das Schuldverhältnis wesentliche Leistungspflichten (Bsp.: § 433 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB)
Nebenleistungspflichten:
alle anderen selbstständig einklagbaren Pflichten (Bsp.: Abnahmepflicht des Käufers)
Schutzpflichten:
sollen den anderen Teil vor Schäden bewahren, die bei Durchführung des Vertrags entstehen können (Bsp.: Maler)
Wie entsteht ein Schuldverhältnis?
durch Rechtsgeschäft (Kaufvertrag, Mietvertrag) oder
kraft Gesetzes (Schadensersatz)
Ein Schuldverhältnis kann durch Rechtsgeschäft oder kraft Gesetzes entstehen. Ein Beispiel für ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis ist der Kaufvertrag, Beispiele für ein gesetzliches Schuldverhältnis sind die §§ 812 ff. und 823 ff. BGB.
Kann ein Schuldverhältnis allein durch die Übersendung einer (unbestellten) Ware entstehen?
Nein
Durch die bloße Übersendung einer (unbestellten) Ware kommt kein Vertrag zustande. Es wird auch kein gesetzlicher Anspruch begründet. Beides wird durch die Regelung in § 241a BGB ausgeschlossen.
gegenseitiger/zweiseitiger/einseitiger Vertrag:
Kaufvertrag/Auftrag/Schenkung
Sind den Parteien bei der Gestaltung des Schuldverhältnisses Grenzen gesetzt?
Nein, ausnahmsweise bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt die Parteien können den Inhalt eines Schuldverhältnisses frei bestimmen. Ausnahmsweise kann einer bestimmten Gestaltung eine zwingende gesetzliche Vorschrift entgegenstehen (vgl. Frage 7).
Was sind AGB und wo sind diese geregelt?
vorformulierte Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach § 305 Abs. 1 S. 1 BGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen sind?
ausdrücklicher Hinweis
zumutbare Inkenntnissetzung
überraschende Klauseln sind nichtig
Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen, der Vertragspartner muss in zumutbarer Weise vom Inhalt Kenntnis nehmen können und mit der Geltung einverstanden sein, § 305 Abs. 2 BGB. Es darf sich außerdem nicht um eine überraschende Klausel i.S. des § 305c BGB handeln.
Wie ist die Wirksamkeit des Inhalts einer Klausel zu prüfen?
Wenn die Klausel wirksam einbezogen ist, sind die §§ 307 ff. BGB in umgekehrter Reihenfolge zu prüfen:
(1) § 309 BGB;
(2) § 308 BGB;
(3) § 307 Abs. 1 und 2 BGB.
Wie kann ein Schuldverhältnis erlöschen?
gesamt: Kündigung
einzelne Schuld: Erfüllung, Aufrechnung Erlass
Das gesamte Schuldverhältnis (mit allen Rechten und Pflichten) kann z.B. durch eine Kündigung erlöschen, eine einzelne Schuld etwa durch Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass.
Wann tritt Erfüllung ein?
Erfüllung tritt nach § 362 Abs. 1 BGB ein, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wird. Maßgeblich ist der Eintritt des Leistungserfolgs (z.B. die Gutschrift auf Konto), nicht die Vornahme der Leistungshandlung (z.B. die Überweisung).