§1 - Grundlagen Flashcards
Was ist unter objektivem Recht und was unter subjektivem Recht zu verstehen?
Objektives Recht: Summe aller geltenden Rechtsnormen, die das menschliche Zusammenleben ordnen.
Subjektives Recht: durchsetzbare Rechtsposition, die sich für den Einzelnen aus dem objektiven Recht ergibt. Im Privatrecht vor allem die sog. Anspruchsgrundlagen.
Welche subjektiven Rechte ergeben sich aus § 433 Abs. 1 und Abs. 2 BGB für die Parteien eines Kaufvertrags?
Käufer: Übergabe und Übereignung
Verkäufer: Zahlung des Kaufpreises
Haben die Parteien einen (wirksamen) Kaufvertrag geschlossen, kann der Käufer vom Verkäufer gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB die Übergabe und die Übereignung der Kaufsache, der Verkäufer vom Käufer gemäß § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verlangen.
Wie viele Instanzen gibt es innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit? Welche Gerichte sind jeweils zuständig und wie sind die Spruchkörper besetzt?
Amtsgericht (Einzelrichter) oder das Landgericht (Einzelrichter (originär oder obligatorisch, §§ 348 f. ZPO) oder durch eine Kammer, die mit drei Richtern besetzt ist.) (vgl. zur Zuständigkeit §§ 23, 71 GVG).
Über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht,
über die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts das Oberlandesgericht (mit drei Richtern besetzter Senat).
Die Revision gegen ein Berufungsurteil wird einheitlich vom Bundesgerichtshof (mit fünf Richtern besetzter Senat) beurteilt.
Was bedeutet der Grundsatz der Vertragsfreiheit?
Grundsatz der Vertragsfreiheit ist Teil der Privatautonomie. Er folgt aus Art. 2 Abs. 1 GG und wird von § 311 Abs. 1 BGB vorausgesetzt.
Jeder kann frei entscheiden, ob, mit wem und wie er eine vertragliche Beziehung eingeht (Abschlussfreiheit), welchen Inhalt diese hat (Inhaltsfreiheit) und in welcher Form diese geschlossen wird (Formfreiheit).
Was meint der Begriff des dispositiven Rechts? Sind alle Vorschriften des BGB dispositiv?
Dispositives Recht ist nachgiebiges Recht, das heißt die Parteien können sich im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit darüber hinwegsetzen und eine eigene (individuelle) Regelung treffen.
Nicht alle Vorschriften des BGB sind nachgiebig. Manche sind zwingend, weil sie etwa den einen Vertragsteil, der sich wegen eines wirtschaftlichen, intellektuellen oder auch situationsbezogenen Ungleichgewichts in einer schwächeren Position befindet, schützen sollen (z.B. Verbraucher, Mieter, Arbeitnehmer).
Wird der Käufer schon mit Abschluss des Kaufvertrags Eigentümer der Sache und warum (oder warum nicht)?Mit dem Abschluss des
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags wird für den Käufer lediglich ein Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Sache begründet, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Damit er Eigentümer wird, muss der Verkäufer den Anspruch erfüllen, das heißt ihm die Sache gemäß § 929 S. 1 BGB übereignen. Grund ist das sog. Trennungsprinzip, nach dem schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft und dingliches Verfügungsgeschäft zu unterscheiden ist
Ist für den Erwerb des Eigentums von Bedeutung, ob der Kaufvertrag wirksam ist, und warum (oder warum nicht)?
Für den Erwerb des Eigentums ist es in der Regel unerheblich, ob der Kaufvertrag wirksam ist. Die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts ist losgelöst (abstrakt) vom schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zu beurteilen. Das ergibt sich aus dem sog. Abstraktionsprinzip.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Das Eigentum ist ein umfassendes (absolutes) Recht, der Besitz nur die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Was ist unter dem Begriff des Anspruchs zu verstehen und wo ist er im Gesetz definiert? Wie unterscheidet er sich von einem Gestaltungsrecht?
Ein Anspruch ist nach § 194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Ein Gestaltungsrecht begründet dagegen die Befugnis, durch einseitige Erklärung eine Änderung des Rechts herbeizuführen.
Mit welchen Methoden werden Gesetze ausgelegt und mit welchem Ziel?
Eine gesetzliche Regelung kann nach dem Wortlaut, der Systematik, der Historie und dem Sinn und Zweck (Telos) ausgelegt werden. Ziel ist, ihren genauen Inhalt zu ermitteln.