7. Handlungsfeld BEM Flashcards

1
Q

Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

A

=> Instrument zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter

=> umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen

Ziel: Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung vermeiden

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2
Q

Rechtliche Grundlagen:

Welche Voraussetzung gelten für ein BEM?

Muss ein BEM durchgeführt werden? (Aus Sicht der AG & AN)

A

=> Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet, BEM anzubieten - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten

Voraussetzung: AN war

  • in den letzten 12 Monaten (kein Kalenderjahr!) ununterbrochen oder unterbrochen > 42 Kalendertage

ODER

  • 30 Arbeitstage (unterbrochen) krank

=> Art der Erkrankung spielt keine Rolle!!
____________________________
=> Teilnahme des AN ist freiwillig: bei Einwilligung besteht jedoch i.d.R. “Mitwirkungspflicht”
- Erteilung von Auskünften zur Art der die AU auslösenden Krankheit/evtl. Schweigepflichtbindung für den Arzt und/oder die Krankenkassen
- ggf. ärztliche Untersuchungen durch betriebsärztlichen Dienst zur Feststellung eines Bedarfs an Reha

____________________________
=> AN kann jederzeit abbrechen, damit ist das BEM beendet und der AG zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet

=> BEM beschränkt sich nicht nur auf arbeitsbedingte Erkrankungen, sondern auch auf solche außerhalb des Erwerbslebens (z.B. SPortverletzungen)

=> BEM ist nicht gleichzusetzen mit einem Krankenrückkehrgespräch!!
_____________________________
=> in der gesetzlichen Grundlage sind keine Vorgaben verankert, wie genau der BEM-Prozess auszusehen hat, dennoch spielt der Ablauf eines BEM bei evtl. Kündigungsschutzklagen eine Rolle
-> notwendige Regelungen über den Verfahrensablauf des BEM sollten in einer Betriebs-/Dienstvereinabrung festgelegt werden

=> erhobene Daten müssen in einer separaten BEM-Akte verwaltet werden, die unabhängig von der Personalakte ist und aufbewahrt wird (Zugang i.d.R. nur NEM-Beauftragter und Vertreter)

=> in Personalakte wird nur die Durchführung des BEMs eingetragen, ob der AN zustimmt und welche Maßnahmen ergriffen wurden

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3
Q

Was sind die zentralen Ziele des BEM?

A
  • Arbeitsunfähigkeit überwinden
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
  • Arbeitsplatz erhalten
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4
Q

Was sind Vorteile des BEM für das Unternehmen?

A
  • Kostenersparnis durch Verringerung von Produktionsausfall/ Lohnfortzahlungskosten
  • Einsparung von Gerichtskosten als Folge von Kündigungsschutzklagen
  • Transparenter & sensibler Umgang mit AU drückt soziale Verantwortung aus, dadurch Imageverbesserung und Verbesserung des Betriebsklimas (=> kümmert sich das Unternehmen gut um die älteren und kranken Menschen?)
  • Vorbeugung des Verlusts von Know-how, Erfahrung etc.
  • Erhalt der Leistungsfähigkeit auch älterer AN, demografischer Wandel in der Arbeitswelt!
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5
Q

Was sind Vorteile des BEM für den MA?

A
  • schnellstmögliche Rückkehr in den Betrieb - Anschluss nicht verlieren
  • Arbeitsplatz bleibt erhalten, Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet
  • durch angepasste Maßnahmen und Unterstützung schonender Wiedereinstieg, Gefahr des Rückfalls gemindert
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6
Q

Was sind die Grundsätze des BEM (Zusammenfassung)?

A
  • Freiwilligkeit
  • Gleichheit: gleicher BEM für alle MA
  • Beteiligung: Gestaltungsspielraum für alle wichtigen internen und externen Akteure
  • Vertraulichkeit/ Datenschutz
  • Prävention: langfristige Balance zwischen Anforderungen und Ressourcen, Verhaltens- und Verhältnisprävention
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7
Q

Zusammenfassung (zum Lesen)

A
  • BEM ist eine verpflichtende Maßnahme zur Wiedereingliederung für AG, für AN freiwillig
    (viele kleine Betriebe bieten es nicht an => viele wissen es aber auch nicht => wo kein Kläger, da kein Richter => Aufklärung wichtig!)
  • es gibt kein vorgeschriebenes Konzept für die Implementierung und Durchführung eines BEM, aber zahlreiche etablierte Handlungsleitfäden und Unterstützungsmöglichkeiten
  • Verankerung in der Betriebs-/Dienstvereinbarung notwendig
  • sollte in ein Gesamtkonzept (BEM!) integriert sein
  • Umsetzung des BEM gibt auch mehrere Jahre nach der Einführung ein heterogenes Bild ab und ist nicht flächendeckend bekannt
  • wird BEM umgesetzt, so führt es auch in vielen Fällen zum Erfolg

=> Einführung von BEM = großer Nutzen, Forschungs- und Kenntnisstand ist allerdings noch relativ gering

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