7. Handlungsfeld BEM Flashcards
Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
=> Instrument zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter
=> umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen
Ziel: Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung vermeiden
Rechtliche Grundlagen:
Welche Voraussetzung gelten für ein BEM?
Muss ein BEM durchgeführt werden? (Aus Sicht der AG & AN)
=> Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet, BEM anzubieten - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten
Voraussetzung: AN war
- in den letzten 12 Monaten (kein Kalenderjahr!) ununterbrochen oder unterbrochen > 42 Kalendertage
ODER
- 30 Arbeitstage (unterbrochen) krank
=> Art der Erkrankung spielt keine Rolle!!
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=> Teilnahme des AN ist freiwillig: bei Einwilligung besteht jedoch i.d.R. “Mitwirkungspflicht”
- Erteilung von Auskünften zur Art der die AU auslösenden Krankheit/evtl. Schweigepflichtbindung für den Arzt und/oder die Krankenkassen
- ggf. ärztliche Untersuchungen durch betriebsärztlichen Dienst zur Feststellung eines Bedarfs an Reha
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=> AN kann jederzeit abbrechen, damit ist das BEM beendet und der AG zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet
=> BEM beschränkt sich nicht nur auf arbeitsbedingte Erkrankungen, sondern auch auf solche außerhalb des Erwerbslebens (z.B. SPortverletzungen)
=> BEM ist nicht gleichzusetzen mit einem Krankenrückkehrgespräch!!
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=> in der gesetzlichen Grundlage sind keine Vorgaben verankert, wie genau der BEM-Prozess auszusehen hat, dennoch spielt der Ablauf eines BEM bei evtl. Kündigungsschutzklagen eine Rolle
-> notwendige Regelungen über den Verfahrensablauf des BEM sollten in einer Betriebs-/Dienstvereinabrung festgelegt werden
=> erhobene Daten müssen in einer separaten BEM-Akte verwaltet werden, die unabhängig von der Personalakte ist und aufbewahrt wird (Zugang i.d.R. nur NEM-Beauftragter und Vertreter)
=> in Personalakte wird nur die Durchführung des BEMs eingetragen, ob der AN zustimmt und welche Maßnahmen ergriffen wurden
Was sind die zentralen Ziele des BEM?
- Arbeitsunfähigkeit überwinden
- erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
- Arbeitsplatz erhalten
Was sind Vorteile des BEM für das Unternehmen?
- Kostenersparnis durch Verringerung von Produktionsausfall/ Lohnfortzahlungskosten
- Einsparung von Gerichtskosten als Folge von Kündigungsschutzklagen
- Transparenter & sensibler Umgang mit AU drückt soziale Verantwortung aus, dadurch Imageverbesserung und Verbesserung des Betriebsklimas (=> kümmert sich das Unternehmen gut um die älteren und kranken Menschen?)
- Vorbeugung des Verlusts von Know-how, Erfahrung etc.
- Erhalt der Leistungsfähigkeit auch älterer AN, demografischer Wandel in der Arbeitswelt!
Was sind Vorteile des BEM für den MA?
- schnellstmögliche Rückkehr in den Betrieb - Anschluss nicht verlieren
- Arbeitsplatz bleibt erhalten, Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet
- durch angepasste Maßnahmen und Unterstützung schonender Wiedereinstieg, Gefahr des Rückfalls gemindert
Was sind die Grundsätze des BEM (Zusammenfassung)?
- Freiwilligkeit
- Gleichheit: gleicher BEM für alle MA
- Beteiligung: Gestaltungsspielraum für alle wichtigen internen und externen Akteure
- Vertraulichkeit/ Datenschutz
- Prävention: langfristige Balance zwischen Anforderungen und Ressourcen, Verhaltens- und Verhältnisprävention
Zusammenfassung (zum Lesen)
- BEM ist eine verpflichtende Maßnahme zur Wiedereingliederung für AG, für AN freiwillig
(viele kleine Betriebe bieten es nicht an => viele wissen es aber auch nicht => wo kein Kläger, da kein Richter => Aufklärung wichtig!) - es gibt kein vorgeschriebenes Konzept für die Implementierung und Durchführung eines BEM, aber zahlreiche etablierte Handlungsleitfäden und Unterstützungsmöglichkeiten
- Verankerung in der Betriebs-/Dienstvereinbarung notwendig
- sollte in ein Gesamtkonzept (BEM!) integriert sein
- Umsetzung des BEM gibt auch mehrere Jahre nach der Einführung ein heterogenes Bild ab und ist nicht flächendeckend bekannt
- wird BEM umgesetzt, so führt es auch in vielen Fällen zum Erfolg
=> Einführung von BEM = großer Nutzen, Forschungs- und Kenntnisstand ist allerdings noch relativ gering