4. Rechtliche & gesetzliche Grundlagen Flashcards

1
Q

Was ist das Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015? (Wie wird es noch genannt?)

A

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

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2
Q

Was sind die Ziele des Präventionsgesetztes von 2015?

A
  • Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken
  • Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns
  • Verbesserung des Zusammenwirkens von BGF und Arbeitsschutz
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3
Q

Was sind die Aufgaben des Präventionsgesetztes von 2015?

A
  • regelt neue Aufgaben und Ausgabevolumen für die gesetzliche Krankenkassen
  • verplichtet zur Zusammenarbeit mit gesetzlicher Unfallversicherung
  • Verpflichtung zur Einrichtung von landesweiten BGF-Koodinierungsstellen
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4
Q

Präventionsgesetz von 2015: Wie wird das Ausgabevolumen für die einzelnen Bereiche geregelt?

Wie ist die Tendenz des Ausgabevolumens?

A

durch ständige Novellierungen des Gesetztes

  • Tendenz überall steigend
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5
Q

Was wurde 2019 im Rahmen des Präventionsgesetztes eingeführt?

A

“Pflege-Euro” für BGF in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

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6
Q

Auf welchen zwei Wegen kann die Krankenkasse konkret unterstützen?

A
  • mittelbar: Leistungsbringer sind Externe
  • unmittelbar: Leistungsbringer ist die Krankenkasse
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7
Q

Wann liegt bei einer Krankenkasse eine mittelbare Unterstützung vor?

A

durch betriebsübergreifende Strukturen (z.B. durch qualifizierte externe Kursanbieter, (Teil-)Erstattung der entstandenen Kosten…)

wenn folgende unternehmensseitigen Bedingungen gegeben sind oder die Bereitschaft besteht, sie im Laufe des Prozesses zu schaffen:

  • Unternehmensleitlinie zur BGF vorhanden (KMU: Absichtserklärung)
  • Beteiligung der Beschäftigten bzw. deren Vertreter am gesamten Prozess
  • GeFö-Maßnahmen basieren auf einer Ist-Analyse
  • Maßnahmen werden durch ein internes Gremium gesteuert
  • Es findet eine regelmäßige Auswertung und Begleitung statt
  • Ergebnisse von Maßnahmen werden dokumentiert

=> Nachweis über diverse Dokumentationsverfahren notwendig

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8
Q

Was sind mögliche unmittelbare Leistungen von Krankenkassen?

A
  • Analyseleistungen (Arbeitssituationsanalysen, Befragungen etc.) zur Bedarfsermittlung
  • Beratungen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
  • Beratung zur Ziel- und Kompetenzentwicklung
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln etc.
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren in Prävention und GeFö
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen - Vorgaben durch §20
  • Unterstützung der internen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung
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9
Q

Was ist der grobe Ablauf eines Gesundheitsförderungsprozesses laut dem Leitfaden für Prävention?

A
  1. Vorbereitungsphase
  2. Nutzung/Aufbau von Strukturen
  3. Analyse
  4. Maßnahmenplanung
  5. Umsetzung
  6. Evaluation
    -> Analyse - Maßnahmenplanung…
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10
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Vorbereitungsphase?

A
  • Unterstützung des Interesses der betriebe an BGF durch Krankenkassen oder BGF-Koordinierungsstellen
  • Sensibilisierung und Motivierung zum Entwicklen eines gemeinsamen Verständnisses von betrieblicher Gesundheitsförderung
  • Am Ende steht die Grundsatzentscheidung, in einen Gesundheitsföerderungsprozess einzutreten
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11
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Nutzungs-/Aubauphase von Strukturen?

A
  • Zusammenführung aller betrieblicher Akteuere , die mit der Gesundheit der MA befasst sind
  • Gründung eines betriebsinternen Steuerungsgremiums, z.B. Arbeitskreis Gesundheit
  • Ausnutzung bestehender Strukturen im Betrieb wie z.B. Arbeitsschutzausschuss (Pflichtgremium für Betriebe mit > 20 MA!)
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12
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Wie sieht das Steuerungsgremium Arbeitsreis Gesundheit aus? (Aus welchen Akteuren besteht er?)

A
  • Betriebsleitung
  • Führungskräfte
  • BGM-Koordinator
  • Personalverantwortlicher/Personalentwickler
  • Personal-/Betriebsrat
  • Betriebs-/Werksarzt
  • Arbeitssicherheit
  • ggf. Schwerbehindertenvertretung
  • ggf. Gleichstellungsbeauftragter
  • ggf. externe (Sucht/Konflikt-) Beratung

+
- ggf. Krankenkassenmitarbeiter für die Zeit der Förderung durch GKV

  • ggf. MA aus dem Controlling
  • ggf. MA des zuständigen Unfalssversicherungsträgers

=> Bestimmung einer Person für die innerbetriebliche Koordination aus dem AK Gesundheit

=> Einbringung der jeweiligen Expertise und Sichtweise der Einzelakteuere

=> Zusammensetzung des AK Gesundheit kann entsprechend variieren

=> Erfolgreicher Strukturaufbau:
- Grundverständnis von BGF bzw. BGM
- Verständigung über die Zielsetzung
- Grundsätzliches Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise

=> Kleinbetriebe: Regelmäßige Rücksprache der Verantwortlichen mit Inhaber, Steuerung BGF durch Unterstützung auf überbetrieblicher Ebene (Innung)

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13
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Analyse-Phase?

A

=> Ermittlung des Handlungsbedarfs durch Erhebung der gesundheitlichen Situation

=> Systematische Ermittlung von Belastungen und Ressourcen für alle Betreibsteile/Beschäftigtengruppe

=> Mögliche Datenquellen:
- AU-Geschehen im Betrieb (Gesundheitsberichte diverser KK, eigene Fehlzeitenanalysen…)
- Ergebnisse Gefährdungsbeurteilung
- Fallauswertungen BEM (anonymisiert)…

=> Weitere Analyseintrumente:
- Arbeitsplatzbegehungen
- Mitarbeiterbefragung
- Arbeitssituationsanalyse
- Gesundheitszirkel…

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14
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Maßnahmenplanung?

A
  • Auswertung/Interpretation der gewonnenen Daten durch Steuergremium
  • Ableitung spezifischer Ziele
  • Erstellung eines Maßnahmenplans für die einzelnen Arbeitsbereiche/Personengruppen
  • Kombination verhaltens- und verhältnisbezogener Maßnahmen!!
  • Orientiert an Risikenreduktion, vor allem jedoch auch an Stärkung von Schutzfaktoren
  • Erstellung einer Reihenfolge bei der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen, Festlegung von Fristen und Verantwortlichen
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15
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert bei der Umsetzungsphase?

A
  • schrittweise Umsetzung der vom Steuerungsgremium festgelegten Maßnahmen
  • Im Leitfaden Prävention verankerte oder darüber hinaus gehende Maßnahmen (keine GKV-Unterstützung)

BGF = Umsetzung der im betrieblichen Gesundheitsmanagementprozess konzipierten Maßnahmen auf individueller Ebene

  • Verhältnispräventive Maßnahme und Verhaltenspräventive Maßnahmen
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16
Q

Was gehört unter anderem zu den verhältnispräventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz?
Was ist das Ziel?

A

=> gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen:

z.B. durch:
- verb. Arbeitsplatzgestaltung/-umgebung (Ergonomie)
- Arbeitszeitregelungen
- Mitarbeiterorientierte Führung

=> Arbeitgeber schafft optimale Rahmenbedingungen/Verhältnisse

17
Q

Was gehört unter anderem zu den Verhaltenspräventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz?
Was ist das Ziel?

A

=> Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens:

z.B. durch:
- Kochkurse, Workshops
- Betriebssport
- Rückenschule/Aktivpause
- Stressbewältigungskurse
- Suchtprävention

18
Q

Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Evaluationsphase?

A

=> Ermittlung der Ergebnisse und Nutzung dieser für den Folgezyklus

=> Ideal: Kombination aus objektiven Daten und subjektiven Einschätzungen

=> Beteiligungsorientierte Methoden:
- Gesundheitszirkel
- Arbeitssituationsanalyse
- Mitarbeiterbefragungen

19
Q

Was sind die Ausschlusskriterien für eine Förderung durch Krankenkassen?

A
  • Aktivitäten, die zu Pflichtaufgaben (Arbeitsschutz, BEM, etc.) gehören
  • isolierte, nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieter
  • Individuumsbezogene Abrechnung
  • Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug
  • Screening ohne Intervention aus den BGF-Handlungsfeldern
  • Aktivitäten von politischen Parteien
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken dienen
  • Berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht auf den GeFö-Prozess bezogen sind
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung
  • Nicht leitfadenkonforme Angebote des Betriebssports
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
20
Q

Welche drei Leistungsarten gibt es nach dem Leifaden für Prävention?

A
  • Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention
  • Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
  • Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
21
Q

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention

An wen richten sie sich?

Wie finden die Maßnahmen statt?

Was soll damit bewirkt werden?

A

=> richten sich an einzelne Versicherte

=> Maßnahmen finden grundsätzlich in Gruppen statt

=> Sie sollen die/den Teilnehmenden:
- über die Laufzeit der Maßnahme hinaus zu regelmäßiger Ausübung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen anregen und befähigen
- zur kritischen Reflexion ihres gesunddheitsbezogenen Verhaltens und ihrer gesundheitlichen Situation anregen
- Anreize zur Stärkung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns bieten

22
Q

Wie werden Handlungsfelder der individuellen verhaltensprävention ermittelt?

Nenne ein Beispiel mit Präventionskriterien.

A

aufgrund der Auswertung der Häufigkeit, medizinischen Relevanz und volkswirtschaftlichen Bedeutung bestimmter Erkrankungen

Anschließend Überprüfung, ob für die Prävention dieser Erkrankungen wirksamen Interventionen zu angemessenen Kosten qualitätsgesichert erbracht werden können

Bsp:
Handlungsfeld: Bewegungsgewohnheit
Präventionsprinzipien:
1. Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
2. Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

23
Q

Welche Erkrankungen sind von besonderer epideimologischer Bedeutung?

A
  • Herz-Kreislauf-Erkankungen
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Adipositas
  • Bösartige Neubildungen
  • Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes
  • Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane
  • Psychische/psychosomatische Krankheiten
24
Q

Was sind empfehlenswerte primärpräventive Interventionen?

A
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Vermeidung von Rauchen, Übergewicht, Hyperlipoproteinämie…
  • Diabetes mellitus Typ 2: Vermeidung des metabolischen Syndroms, Förderung von Bewegung…
  • Bösartige Neubildungen: Förderung einer ballaststoffreichen Ernährung, Nichtrauchen
  • Krankheiten der Muskeln: Förderung von Bewegung, insbesondere Kräftigung der Muskulatur
25
Q

Welche Handlungsfelder übergreifende Förderkriteren gibt es?

A
  • Ergebnisqualität: zur Sicherstellung einer hohen Effektivität
  • Strukturqualität: geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation der Anbieter*innen
  • Konzept- und Planungsqualität: erprobte und evaluierte Konzepte
  • Prozessqualität: unter angemessenen organisatorischen Durchführungsbedingungen
26
Q

Handlunsgfelder übergreifende Förderkriterien:
Was sind die Kriterien für die Konzept- und Planungsqualität?

A

Förderfähige Konzepte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • konkrete Definition der Zielgruppe
  • manual mit schriftlicher Fixierung von Aufbau, Zielen, Inhalten und Methoden der Kurseinheiten
  • Teilnehmerunterlagen
  • wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz (muss seit 1.1.2020 vom Kursanbieter sebst erbracht werden)
27
Q

Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien:
Was sind die Kriterien für die Prozessqualität?

A

Gruppengröße: mind. 6/max. 15 TN

Zielgruppenhomogenität/Kontraindikationen: TN gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an, Kontraindikationen sind auszuschließen

Umfrage/Frequenz: mind. 8x45 min., i.d.R. wöchentlicher Rhythmus, max. 12x90 min., Zuordnung handlungsfelderübergreifender Maßnahmen zu einem primären Handlungsfeld

Räumlichkeit: der Maßnahme und Gruppengröße angepasst

28
Q

Handlunsgfelder übergriefende Förderkriterien:
Was sind Kriterien für die Strukturqualität?

A

Anforderungen an die Anbieterqualifikation bis 30.09.2020:

  • staatliche anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
  • Zusatzqualifikation: spezifische, in der Fachwelt anrkannte Fortbildung (z.B. Rückenschulleiterlizenz, Lizenz Medical Nordic Walking, Entspannungslizenz…)
  • Einweisung in das durchzuführende Programm (ggf. in Grund- bzw. Zusatzqualifikation enthalten)

Anforderungen an die Anbieterqualifikation ab 01.10.2020:

  • Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip
  • ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren
    (siehe Präsentation Ende)
29
Q

Welche Gesetze gibt es auf der Seite des Arbeitgebers?

A

=> Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit)

=> Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit)

=> Arbeitszeitgesetz

=> Arbeitsstättenverordnung incl. Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
_____________________________________________
==> BGF = keine gesetzlich geregelte Verpflichtung, sondern freiwillig; Ergänzung zum Arbeitsschutz

=> BGM ist insofern verpflichtend, da es die verpflichtende Handlungsfelder Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit sowie das BEM enthält