4. Rechtliche & gesetzliche Grundlagen Flashcards
Was ist das Präventionsgesetz vom 25. Juli 2015? (Wie wird es noch genannt?)
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention
Was sind die Ziele des Präventionsgesetztes von 2015?
- Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken
- Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns
- Verbesserung des Zusammenwirkens von BGF und Arbeitsschutz
Was sind die Aufgaben des Präventionsgesetztes von 2015?
- regelt neue Aufgaben und Ausgabevolumen für die gesetzliche Krankenkassen
- verplichtet zur Zusammenarbeit mit gesetzlicher Unfallversicherung
- Verpflichtung zur Einrichtung von landesweiten BGF-Koodinierungsstellen
Präventionsgesetz von 2015: Wie wird das Ausgabevolumen für die einzelnen Bereiche geregelt?
Wie ist die Tendenz des Ausgabevolumens?
durch ständige Novellierungen des Gesetztes
- Tendenz überall steigend
Was wurde 2019 im Rahmen des Präventionsgesetztes eingeführt?
“Pflege-Euro” für BGF in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
Auf welchen zwei Wegen kann die Krankenkasse konkret unterstützen?
- mittelbar: Leistungsbringer sind Externe
- unmittelbar: Leistungsbringer ist die Krankenkasse
Wann liegt bei einer Krankenkasse eine mittelbare Unterstützung vor?
durch betriebsübergreifende Strukturen (z.B. durch qualifizierte externe Kursanbieter, (Teil-)Erstattung der entstandenen Kosten…)
wenn folgende unternehmensseitigen Bedingungen gegeben sind oder die Bereitschaft besteht, sie im Laufe des Prozesses zu schaffen:
- Unternehmensleitlinie zur BGF vorhanden (KMU: Absichtserklärung)
- Beteiligung der Beschäftigten bzw. deren Vertreter am gesamten Prozess
- GeFö-Maßnahmen basieren auf einer Ist-Analyse
- Maßnahmen werden durch ein internes Gremium gesteuert
- Es findet eine regelmäßige Auswertung und Begleitung statt
- Ergebnisse von Maßnahmen werden dokumentiert
=> Nachweis über diverse Dokumentationsverfahren notwendig
Was sind mögliche unmittelbare Leistungen von Krankenkassen?
- Analyseleistungen (Arbeitssituationsanalysen, Befragungen etc.) zur Bedarfsermittlung
- Beratungen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
- Beratung zur Ziel- und Kompetenzentwicklung
- Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
- Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln etc.
- Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren in Prävention und GeFö
- Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen - Vorgaben durch §20
- Unterstützung der internen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung
Was ist der grobe Ablauf eines Gesundheitsförderungsprozesses laut dem Leitfaden für Prävention?
- Vorbereitungsphase
- Nutzung/Aufbau von Strukturen
- Analyse
- Maßnahmenplanung
- Umsetzung
- Evaluation
-> Analyse - Maßnahmenplanung…
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Vorbereitungsphase?
- Unterstützung des Interesses der betriebe an BGF durch Krankenkassen oder BGF-Koordinierungsstellen
- Sensibilisierung und Motivierung zum Entwicklen eines gemeinsamen Verständnisses von betrieblicher Gesundheitsförderung
- Am Ende steht die Grundsatzentscheidung, in einen Gesundheitsföerderungsprozess einzutreten
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Nutzungs-/Aubauphase von Strukturen?
- Zusammenführung aller betrieblicher Akteuere , die mit der Gesundheit der MA befasst sind
- Gründung eines betriebsinternen Steuerungsgremiums, z.B. Arbeitskreis Gesundheit
- Ausnutzung bestehender Strukturen im Betrieb wie z.B. Arbeitsschutzausschuss (Pflichtgremium für Betriebe mit > 20 MA!)
Ablauf GeFö-Prozess:
Wie sieht das Steuerungsgremium Arbeitsreis Gesundheit aus? (Aus welchen Akteuren besteht er?)
- Betriebsleitung
- Führungskräfte
- BGM-Koordinator
- Personalverantwortlicher/Personalentwickler
- Personal-/Betriebsrat
- Betriebs-/Werksarzt
- Arbeitssicherheit
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
- ggf. Gleichstellungsbeauftragter
- ggf. externe (Sucht/Konflikt-) Beratung
+
- ggf. Krankenkassenmitarbeiter für die Zeit der Förderung durch GKV
- ggf. MA aus dem Controlling
- ggf. MA des zuständigen Unfalssversicherungsträgers
…
=> Bestimmung einer Person für die innerbetriebliche Koordination aus dem AK Gesundheit
=> Einbringung der jeweiligen Expertise und Sichtweise der Einzelakteuere
=> Zusammensetzung des AK Gesundheit kann entsprechend variieren
=> Erfolgreicher Strukturaufbau:
- Grundverständnis von BGF bzw. BGM
- Verständigung über die Zielsetzung
- Grundsätzliches Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise
=> Kleinbetriebe: Regelmäßige Rücksprache der Verantwortlichen mit Inhaber, Steuerung BGF durch Unterstützung auf überbetrieblicher Ebene (Innung)
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Analyse-Phase?
=> Ermittlung des Handlungsbedarfs durch Erhebung der gesundheitlichen Situation
=> Systematische Ermittlung von Belastungen und Ressourcen für alle Betreibsteile/Beschäftigtengruppe
=> Mögliche Datenquellen:
- AU-Geschehen im Betrieb (Gesundheitsberichte diverser KK, eigene Fehlzeitenanalysen…)
- Ergebnisse Gefährdungsbeurteilung
- Fallauswertungen BEM (anonymisiert)…
=> Weitere Analyseintrumente:
- Arbeitsplatzbegehungen
- Mitarbeiterbefragung
- Arbeitssituationsanalyse
- Gesundheitszirkel…
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Maßnahmenplanung?
- Auswertung/Interpretation der gewonnenen Daten durch Steuergremium
- Ableitung spezifischer Ziele
- Erstellung eines Maßnahmenplans für die einzelnen Arbeitsbereiche/Personengruppen
- Kombination verhaltens- und verhältnisbezogener Maßnahmen!!
- Orientiert an Risikenreduktion, vor allem jedoch auch an Stärkung von Schutzfaktoren
- Erstellung einer Reihenfolge bei der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen, Festlegung von Fristen und Verantwortlichen
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert bei der Umsetzungsphase?
- schrittweise Umsetzung der vom Steuerungsgremium festgelegten Maßnahmen
- Im Leitfaden Prävention verankerte oder darüber hinaus gehende Maßnahmen (keine GKV-Unterstützung)
BGF = Umsetzung der im betrieblichen Gesundheitsmanagementprozess konzipierten Maßnahmen auf individueller Ebene
- Verhältnispräventive Maßnahme und Verhaltenspräventive Maßnahmen
Was gehört unter anderem zu den verhältnispräventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz?
Was ist das Ziel?
=> gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen:
z.B. durch:
- verb. Arbeitsplatzgestaltung/-umgebung (Ergonomie)
- Arbeitszeitregelungen
- Mitarbeiterorientierte Führung
=> Arbeitgeber schafft optimale Rahmenbedingungen/Verhältnisse
Was gehört unter anderem zu den Verhaltenspräventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz?
Was ist das Ziel?
=> Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens:
z.B. durch:
- Kochkurse, Workshops
- Betriebssport
- Rückenschule/Aktivpause
- Stressbewältigungskurse
- Suchtprävention
Ablauf GeFö-Prozess:
Was passiert in der Evaluationsphase?
=> Ermittlung der Ergebnisse und Nutzung dieser für den Folgezyklus
=> Ideal: Kombination aus objektiven Daten und subjektiven Einschätzungen
=> Beteiligungsorientierte Methoden:
- Gesundheitszirkel
- Arbeitssituationsanalyse
- Mitarbeiterbefragungen
Was sind die Ausschlusskriterien für eine Förderung durch Krankenkassen?
- Aktivitäten, die zu Pflichtaufgaben (Arbeitsschutz, BEM, etc.) gehören
- isolierte, nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieter
- Individuumsbezogene Abrechnung
- Forschungsprojekte ohne Interventionsbezug
- Screening ohne Intervention aus den BGF-Handlungsfeldern
- Aktivitäten von politischen Parteien
- Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken dienen
- Berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht auf den GeFö-Prozess bezogen sind
- Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung
- Nicht leitfadenkonforme Angebote des Betriebssports
- Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
Welche drei Leistungsarten gibt es nach dem Leifaden für Prävention?
- Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention
- Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
- Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention
An wen richten sie sich?
Wie finden die Maßnahmen statt?
Was soll damit bewirkt werden?
=> richten sich an einzelne Versicherte
=> Maßnahmen finden grundsätzlich in Gruppen statt
=> Sie sollen die/den Teilnehmenden:
- über die Laufzeit der Maßnahme hinaus zu regelmäßiger Ausübung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen anregen und befähigen
- zur kritischen Reflexion ihres gesunddheitsbezogenen Verhaltens und ihrer gesundheitlichen Situation anregen
- Anreize zur Stärkung selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns bieten
Wie werden Handlungsfelder der individuellen verhaltensprävention ermittelt?
Nenne ein Beispiel mit Präventionskriterien.
aufgrund der Auswertung der Häufigkeit, medizinischen Relevanz und volkswirtschaftlichen Bedeutung bestimmter Erkrankungen
Anschließend Überprüfung, ob für die Prävention dieser Erkrankungen wirksamen Interventionen zu angemessenen Kosten qualitätsgesichert erbracht werden können
Bsp:
Handlungsfeld: Bewegungsgewohnheit
Präventionsprinzipien:
1. Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
2. Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
Welche Erkrankungen sind von besonderer epideimologischer Bedeutung?
- Herz-Kreislauf-Erkankungen
- Diabetes mellitus Typ 2
- Adipositas
- Bösartige Neubildungen
- Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes
- Krankheiten des Nervensystems und der Sinnesorgane
- Psychische/psychosomatische Krankheiten
Was sind empfehlenswerte primärpräventive Interventionen?
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Vermeidung von Rauchen, Übergewicht, Hyperlipoproteinämie…
- Diabetes mellitus Typ 2: Vermeidung des metabolischen Syndroms, Förderung von Bewegung…
- Bösartige Neubildungen: Förderung einer ballaststoffreichen Ernährung, Nichtrauchen
- Krankheiten der Muskeln: Förderung von Bewegung, insbesondere Kräftigung der Muskulatur
…
Welche Handlungsfelder übergreifende Förderkriteren gibt es?
- Ergebnisqualität: zur Sicherstellung einer hohen Effektivität
- Strukturqualität: geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation der Anbieter*innen
- Konzept- und Planungsqualität: erprobte und evaluierte Konzepte
- Prozessqualität: unter angemessenen organisatorischen Durchführungsbedingungen
Handlunsgfelder übergreifende Förderkriterien:
Was sind die Kriterien für die Konzept- und Planungsqualität?
Förderfähige Konzepte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- konkrete Definition der Zielgruppe
- manual mit schriftlicher Fixierung von Aufbau, Zielen, Inhalten und Methoden der Kurseinheiten
- Teilnehmerunterlagen
- wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz (muss seit 1.1.2020 vom Kursanbieter sebst erbracht werden)
Handlungsfelder übergreifende Förderkriterien:
Was sind die Kriterien für die Prozessqualität?
Gruppengröße: mind. 6/max. 15 TN
Zielgruppenhomogenität/Kontraindikationen: TN gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an, Kontraindikationen sind auszuschließen
Umfrage/Frequenz: mind. 8x45 min., i.d.R. wöchentlicher Rhythmus, max. 12x90 min., Zuordnung handlungsfelderübergreifender Maßnahmen zu einem primären Handlungsfeld
Räumlichkeit: der Maßnahme und Gruppengröße angepasst
Handlunsgfelder übergriefende Förderkriterien:
Was sind Kriterien für die Strukturqualität?
Anforderungen an die Anbieterqualifikation bis 30.09.2020:
- staatliche anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
- Zusatzqualifikation: spezifische, in der Fachwelt anrkannte Fortbildung (z.B. Rückenschulleiterlizenz, Lizenz Medical Nordic Walking, Entspannungslizenz…)
- Einweisung in das durchzuführende Programm (ggf. in Grund- bzw. Zusatzqualifikation enthalten)
Anforderungen an die Anbieterqualifikation ab 01.10.2020:
- Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip
- ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren
(siehe Präsentation Ende)
Welche Gesetze gibt es auf der Seite des Arbeitgebers?
=> Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit)
=> Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit)
=> Arbeitszeitgesetz
=> Arbeitsstättenverordnung incl. Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
_____________________________________________
==> BGF = keine gesetzlich geregelte Verpflichtung, sondern freiwillig; Ergänzung zum Arbeitsschutz
=> BGM ist insofern verpflichtend, da es die verpflichtende Handlungsfelder Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit sowie das BEM enthält