5.C Integration d. Buddhismus in vormoderne Gesellschaftsordnung (China und Korea) Flashcards

1
Q

Unterscheidung von drei Arten buddhistischer Institutionen:

A
  • staatlich alimentierte Ordinierte: Nähe zum Hof, Ritualmeister, Berater, Verwaltungsexperten,
  • privat alimentierte Ordinierte: Nähe zu reichen städtischen Familien und einflussreichen Patrons,
  • Bettelmönche: Leben auf dem Land, abhängig von der Unterstützung durch die Bevölkerung, bieten Ritualdienstleistungen an.
    Angehörige aller drei Arten von buddh. Institutionen leben und arbeiten in Klöstern: Gebäude, in dem Ordinierte leben und arbeiten.
  • Eigentum ist verboten, nicht aber Besitz, der weitergegeben wird
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2
Q

Buddhismus und Laienfrömmigkeit ab ca. 6. Jh.:

A

Ökonomische Aspekte der Karma-Lehre (v.a. Akkumulation von karmischem Verdienst durch Freigebigkeit usw.) bedeuten auch karmische Belohnung zB. Opfergaben der Laien an buddh. Gemeinde. Wichtiger ist Erwerb von karmischem/religiösem Verdienst und rituell vollzogene Übertragung des erworbenen Verdienstes durch ein Ritual, das von Priestern durchgeführt wird: Skt. pariņāmanā, stellt das Verdienst dann allen Lebewesen zur Verfügung, es überträgt das von den einzelnen Praktizierenden erworbene karmische Verdienst auf alle Lebewesen. Eine eigennützige Akkumulation von karmischem Verdienst (d.h. rein selbstbezogen zu eigenem Vorteil) ist karmisch nichtig.

Altruistisches Ideal:
Die Ansammlung karmischer Verdienste setzt Absichtslosigkeit und Uneigen-nützigkeit des eigenen selbstlosen Handelns voraus: Man darf nicht Gutes tun etwa in der Absicht, dadurch für sich karmischen Nutzen zu generieren. Die einzelne gute Tat erfolgt um ihrer selbst willen (d.h. „selbstlos“). Dies entspricht dem altruistischen Ideal der Bodhisattva-Praxis:
- Universales Mitgefühl (Befreiung aller Lebewesen aus Leiden)
- Zweckfreier/absichtsloser Erwerb karmischer Verdienste
- Selbstaufopferung, Freigebigkeit

Als gesellschaftliche Wirklichkeit:
- Volksfeste aus buddhistischen Anlässen fördern die Spendenbereitschaft und ermöglichen Begegnungen zwischen Laien und Angehörigen des Klerus aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten (Ansporn mehr zu geben durch Überbietung der anderen),
- Reliquienverehrung und –translation, Prozessionen u.ä.
- gemeinsame Sūtrenrezitation, Predigten charismatischer Mönche an buddhistischen
„Lehrzentren“.
- Überbietungswettbewerb in der bisweilen ruinösen Spendenbereitschaft von
buddhistischen Laien: Wirksamkeit von Karma wird ökonomisch mit sozialem
Prestige und Erweis von Frömmigkeit durch exzessive Opfergaben verknüpft.
- Zurschaustellung von Selbstopfer und Selbstverbrennungen, auch als sensationellerAnlass für überregional bekannt gemachte, massenwirksame Spendenaktionen,Volksfeste, große religiöse Feiern.
- Wachsender Wohlstand buddhistischer Institutionen führt zur Pflege und
Beeinflussung kunsthandwerklichen Gewerbes (Bau von Tempeln, Produktion von Artefakten, etc.),
- In China große Prachtentfaltung einer spezifisch buddhistischen Bautätigkeit
insbesondere im 6. und 7. Jh.

  • Stilistischer und thematischer Einfluss auf literarische und künstlerische Formen und Inhalte; diese unterscheiden sich von den älteren traditionellen (vor- bzw. außerbuddhistisch geprägten) Stilidealen der Eliten.
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3
Q

Populäre Aneignung des Karmagedankens ab ca. 10. Jh.:

A
  • Karmisch begründete Morallehre integriert konfuzianische und daoistische Wertvorstellungen und rituelle Elemente.
  • Ziel der Praxis liegt weniger in der Befreiung aus dem Geburtenkreislauf als vielmehr der (konfuzianisch begründeten) Sorge um das Gemeinwohl und das Wohlergehen der eigenen Familie.
  • „Generationenvertrag“ durch Karmapflege, d.h. Eltern sind karmisch dem Wohlergehen ihrer Kinder und Kindeskinder verpflichtet, wie auch umgekehrt die Kinder ihren Eltern und Großeltern gegenüber.
    Die buddhistische Laienpraxis erhält einen starken Diesseitsbezug und entwickelt sich in der Folge auch zu einer Glückseligkeitslehre.
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