4. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Flashcards

1
Q

Welche Leistungsphasen gibt es nach der HOAI

A

Leistungen bei Gebäuden und Innenräumen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation 9. Objektbetreuung

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2
Q

Welche Grundleistungen werden in der ersten Leistungsphase erbracht?

A
  • Klären der Aufgabenstellung
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum Leistungs- und Untersuchungsbedarfs
  • Formulieren von Entscheidungshilfen
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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3
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der ersten Leistungsphase erbracht?

A
  • Bedarfsplanung und -ermittlung
  • Aufstellen von Funktions- oder Raumprogrammen
  • Standortanalyse
  • Beschaffung von Unterlagen
  • Betriebsplanung
  • Prüfen von Umwelterheblichkeit und –verträglichkeit
  • Machbarkeitsstudien
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
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4
Q

Welche Grundleistungen werden in der zweiten Phase erbracht?

A
  • Analysieren der Grundlagen
  • Abstimmen der Leistungen mit allen
  • Zielvorstellungen abstimmen, eventuelle Zielkonflikte
  • Erarbeiten der Vorplanung
  • Klären und erläutern der Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse
  • Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung
  • Terminplan erstellen
  • Zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der Ergebnisse
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5
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der zweiten Phase erbracht?

A
  • Programmziele aufstellen
  • Alternative Lösungen
  • Durchführung des Zertizifierungssystems
  • Ergänzen der Unterlagen
  • Kreditbeschaffung
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Bauanfrage
  • BIM
  • Vertiefte Kostenschätzung
  • Raumbücher
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6
Q

Welche Grundleistungen werden in der dritten Phase erbracht?

A
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung
  • Bereitstlellen der Arbeitsergebnisse
  • Objektbeschreibung
  • Verhandlung über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechnung
  • Fortschreiben des Terminplanes
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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7
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der dritten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Optimierung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
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8
Q

Welche Grundleistungen werden in der vierten Leistungsphase erbracht?

A
  • Vorlagen und Nachweise erarbeiten für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
  • Einreichen der Vorlagen
  • Anpassen der Planungsunterlagen
  • Beschreibung, Berechnung
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9
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der vierten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Mitwirken der der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise (technisch, konstruktiv, bauphysikalisch)
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherren bei Verfahren
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10
Q

Welche Grundleistungen werden in der fünften Leistungsphase erbracht?

A
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
  • Bereitstellen der Ergebnisse
  • Fortschreiben des Terminplanes
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung
  • Überprüfen der Montagepläne
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11
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der fünften Arbeitsphase erbracht?

A
  • Detaillierte Objektbeschreibung
  • Raumbücher
  • Mitwirken beim Anlagekennzeichungssystem
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter
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12
Q

Welche Grundleistungen werden in der sechsten Leistungsphase erbracht?

A
  • Aufstellen eines vergabeterminplanes
  • Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis
  • Ermitteln der Kosten
  • Kostenkontrolle
  • Vergabeunterlagen zusammenstellen
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13
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der sechsten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Aufstellen von alternativen
  • Vergleichende Kostenübersicht erstellen
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14
Q

Welche Grundleistungen werden in der siebten Leistungsphase erbracht?

A
  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote Bietergespräche
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
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15
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der siebten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mittelabflussplanung
  • Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei Nachtragsangeboten
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16
Q

Welche Grundleistungen werden in der achten Leistungsphase erbracht?

A
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich rechtlichen
    Genehmigung oder Zustimmung
  • Überwachung der Ausführung von Tragwerken
  • Koordinieren der Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreibe und Überwachen eine Terminplanes
  • Dokumentation des Bauablaufes
  • Aufmaß
  • Rechnungsprüfung
  • Vergleich der Ergebnisse
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung
  • Kostenfeststellung
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahme und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objektes
  • Auflisten derb Fristen für Mängelansprüche
  • Überwachung der Mängelbeseitigung
17
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der achten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Zahlungsplan weiterführen
  • Differenzierte Zeit-, Kosten- oder Kapazitätspläne fortschreiben
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter
18
Q

Welche Grundleistungen werden in der neunten Leistungsphase erbracht?

A
  • Fachliche Bewertung innerhalb der Verjährungsfristen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
19
Q

Welche besonderen Leistungen werden in der neunten Arbeitsphase erbracht?

A
  • Überwachen der Mängelbeseitigung
  • Gebäudebestandsdokumentation
  • Inventarverzeichnis erstellen
  • Wartungsanleitung und Instandhaltungskonzepte erstellen
  • Objektbeobachtung und – verwaltung
  • Bewerten einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
20
Q

Was sind anrechenbare Kosten?

A

Anrechenbare Kosten sind unter Zugrundelegung der Kostenermittlungsarten nach der DIN zu ermitteln.
Voll anrechenbar sind z.B. Kosten für Baukonstruktionen
Teilweise anrechenbar sind z.B. technische Anlagen
Nicht anrechenbar sind z.B. Kosten für den Erwerb von Baugrundstücken

21
Q

Was ist bei dem Honorar zu beachten?

A

Honorar schriftlich vereinbaren
Zwischen Mindest- und Höchstsatz
Manchmal durch Sondergenehmigung Änderung durch z.B. außergewöhnlich lange dauernde Leistungen
Wenn nicht anders vereinbart: Mindestsatz

22
Q

Grundlagen des Honorars?

A
  • Honorarzone §5 HOAI
  • Honorarsatz §35 HOAI
  • Zuschlag für Leistungen bei Umbauten und Modernisierung § 36 HOAI
  • Einzelleistungen §9 HOAI
  • Anrechenbare Kosten §4 HOAI