11. Wertermittlung Flashcards
Was ist Bestandteil einer Immobilie?
- Grund und Boden
- Gebäude / bauliche Anlagen
- Sonstige bauliche Anlagen
- Kulturen
Welchen Zweck hat die Bewertung?
- Veräußerung
- Vermögensfeststellung
- Vermögensauseinandersatzung
ImmoWertV
Ermittlung des Verkehrswertes - Steuerliche Aspekte
BewG
Ermittlung des Grundbesitzwerte - Versicherungszwecke
Ermittlung des Versicherungswertes - Kreditierung
Ermittlung des Beleihungswertes
Definition Verkehrswwert
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Unter Verkehrswert ist der Wert zu verstehen, den Jedermann als vernünftig denkender und handelnder
Marktteilnehmer für eine Immobilie zu zahlen bereit wäre.
Welche marktüblichen Modelle zur Ermittlung des Verkehrswertes kennen Sie?
Vergleichswertverfahren nach §§ 15, 16 ImmoWertV; Ertragswertverfahren nach § 17 – 20 ImmoWertV; Sachwertverfahren nach §§ 21 – 23 ImmoWertV
Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren nach §§ 15, 16 ImmoWertV
Vergleichspreise hinreichend übereinstimmender Vergleichsgegenstände für Grundstück oder Grundstücksteile
(Bodenrichtwert nur bei unbebauten Grundstücken)
+
Berücksichtigung von Abweichungen allgemeine Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt und Zustand des
Gebäudes / der Grundstücksteile
=
Vergleichswert
Achtung: Marktanpassung mitberechnen
=
Verkehrswert
Wie funktioniert das Ertragswertverfahren nach § 17 – 20 ImmoWertV
Siehe Katalog
Wie funktioniert das Sachwertverfahren nach §§ 21 – 23 ImmoWertV
siehe Katalog
Welche Prämissen zur Prüfung der Anwendbarkeit von Bodenrichtwerten gibt es?
- Übereinstimmung von Umständen am Bewertungsgegenstand und wertbestimmenden Merkmalen
des Bodenrichtwertes - Verwendung von Bodenrichtwerten als Orientierung, keine verbindliche Vorgabe regelmäßige
Anwendung in der Praxis - Abweichungen berücksichtigen hinsichtlich – Lage
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Erschließung
Größe
Vor-/NachteilederNutzung ▪ Grundstückszuschnitt
Topografie
- Umgebungseinflüsse