16 Das Ausbleiben der Arbeitsleistung Flashcards

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Q

16.2 Die Nichtleistung der Arbeit -> Unmöglichkeit der Leistung

A
  • AN ist zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet (§ 611 I BGB)
  • keine erfolgsbezogene sondern zeitbezogene Leistung
  • AN sind normalerweise verpflichtet, Arbeit zu einer bestimmten Zeit zu leisten. Bei Ausbleiben der Arbeit ist die Erfüllung durch Zeitablauf endgültig ausgeblieben und ist kein Fall der Leistungsverzögerung sondern der Unmöglichkeit der Leistung
  • Ausgefallene Arbeit kann nur durch zusätzliche Arbeit in Gestalt von Überstunden ersetzt werden
  • Gleitzeitarbeit oder Arbeitskonten: Nachleistungspflicht kann in Betracht kommen
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