14. Niederlassungsfreiheit Flashcards
Was ist der persönliche Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit?
Nur Schweizerinnen und Schweizer. D.h. einzig Personen mit Schweizer Bürgerrecht. EU-Bürger können sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden als Schweizer.
Was ist der sachliche Schutzbereich?
Art. 24 BV schützt die Freiheit der Niederlassung im Sinn der rechtlichen Möglichkeit dauerhaften Verweilen an jedem beliebigen Ort der Schweiz.
Was beinhaltet der Kerngehalt der Niederlassungsfreiheit?
Zum Kerngehalt der Niederlassungsfreiheit ist das Verbot der Zwangsexilierung von Schweizerinnen und Schweizern zu zählen.
Was und wen schützt Art. 25 Abs. 1 BV?
Art. 25 Abs. 1 BV gibt Schweizerinnen und Schweizern das Recht nicht aus der Schweiz ausgewiesen und nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert zu werden. Ausweisungen sind oft mit einem Rückkehrverbot verbunden.
Was schützt Art. 25 Abs. 2 BV?
Flüchtlinge dürfen nicht aus der Schweiz ausgeschafft oder ausgeliefert werden, wenn sie im Zielstaat verfolgt werden (Art. 25 Abs. 2 BV). Das non-refoulement Gebot wird durch diesen Artikel verfassungsrechtlich verankert.
Wer gilt als Flüchtling?
Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.
Was schützt der Schutz vor Ausschiffung in Folterstaaten (Art. 25 Abs. 3 BV)? Wer wird geschützt?
Kein Mensch darf in einen Staat ausgeschafft werden, in welchem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung konkret droht. Davon sind alle natürlichen Personen, nicht nur Flüchtlinge erfasst.
Wann ist einer Zusicherung, dass keine Folter in einem anderen Staat verfolgt wird stattzugeben?
Die Zusicherungen genügen nur, wenn sie im konkreten Fall von einer innerstaatlichen Behörde ausgehen, glaubhaft sind und effektiv. (Z.b. durch eine Schweizer Behörde überwacht werden kann.)
Wann darf sogar ein Schweizer ausgeliefert werden?
Wenn bei solchen Personen erhebliche Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährden, oder wenn sie als gemeingefährlich einzustufen ist, weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.