1.1 Handelsrecht Flashcards

1
Q

Definieren Sie die Begrifflichkeit des Gewerbes.

A

Gewerbe ist:

  • Jede nach außen gerichtete,
  • selbstständige,
  • nicht freiberufliche,
  • planmäßig auf Dauer angelegte
  • und mit Gewinnerzielungsabsicht,

betriebene Tätigkeit.

Nach außen gerichtet:

  • Erkennbarkeit für Dritte
  • insbesondere Geschäftspartner
  • Rainer Innerer Wille zählt nicht (stiller Gesellschafter)

Selbstständigkeit:

  • unabhängig von dem Auftraggeber
  • insbesondere rechtlich

Nicht freiberuflich:

  • keine höheren geistigen Tätigkeiten
  • z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten

Auf Dauer:

  • nicht nur gelegentlich

Gewinnerzielungsabsicht:

  • reine Entgeltlichkeit ausreichend
  • tatsächlicher Gewinn unerheblich
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2
Q

Definieren Sie die Begrifflichkeit des Handelsgewerbes

A

Handelsgewerbe ist:

  • jedes Gewerbe, es sei denn, dass
  • Art und Umfang des Gewerbes keine kaufmännische Einrichtung benötigt. (Kleingewerbe)
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3
Q

Definieren Sie die Begrifflichkeit des Kaufmanns.

A

Istkaufmann (§ 1 HGB)

  • Kaufmann ist, wer Handelsgewerbe treibt (§ 1 S.1 HGB)
  • Es sei denn Einrichtung des Geschäftsbetriebs in kaufmännischer Weise nicht nötig (§ 1 S.2 HGB)

Kannkaufmann (§ 2, 3, 105 II HGB)

  • Betreibt Handelsgewerbe jedoch,
  • Keine Einrichtung des Geschäftsbetriebs auf kaufmännischer Weise nötig,
  • durch Art oder Umfang des Geschäftsbetriebs (§ 1 S.2 HGB)
  • Dann ist das Kannkaufmann berechtigt aber nicht verpflichtet das Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen (§ 2 S.2 HGB)

Fiktivkaufmann (§ 5 HGB)

  • Betreibt kein Handelsgewerbe (Kleingewerbe)
  • Hat sich jedoch im Handelsregister eingetragen.
  • z.B. Eingetragenes Handelsgewerbe sinkt zum Kleingewerbe herunter

Formkaufman (§ 6 HGB)

  • Jede Eingetragene Handelsgesellschaft (Kein Zweifel am Kaufmannstatus)
  • OHG, KG, GmbH, AG
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4
Q

Was sind die Grundsätze des Firmenrechts?

A

„Firma“ ist der Name der Gesellschaft

Firmenwahrheit

  • darf nicht irreführend sein
  • muss der Wahrheit entsprechen

Firmenbeständigkeit

  • Name bleibt der der Gesellschaft
  • auch nach Veräußerung

Firmenöffentlichkeit

  • Name ist öffentlich im Handelsregister publiziert

Firmenunterscheidbarkeit

  • Name muss von anderen unterscheidbar sein

Firmeneinheit

  • immer nur ein Name für ein Unternehmen
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5
Q

Erklären sie das Handelsregister

A

Inhalt

  • Öffentliches Verzeichnis über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten
  • Handelsregister wird vom Amtsgericht als Registergericht geführt (§ 8 I HGB, § 376 FamFG und § 23a I S. 2 und II Nr. 3 GVG) v

Zweck

  • Sicherheit im Handelsverkehr durch Offenlegung der Rechtsverhältnisse – Publizität
  • Einsicht ist Jedermannsrecht (§ 9 I S. 1 HGB)
  • Verpflichtung des Registergerichts zur elektronischen Bekanntmachung (§ 10 S. 1 HGB)

Aufbau

  • HRA für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften
  • HRB für Kapitalgesellschaften
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6
Q

Was sind in das Handelsregister einzutragende Tatsachen?

A
  • Ist-Kaufmann (§ 1 HGB)
  • Firma und Inhaber (§ 29 HGB)
  • Insolvenzeröffnung (§ 32 HGB)
  • Erteilung oder Erlöschen von Prokura (§ 53 I und II HGB)
  • Erhöhung oder Herabsetzung der Haftsumme des Kommanditisten (§ 175 HGB)

Die Eintragung einer Tatsache kann eine rechtserklärende Wirkung entfalten (deklaratorisch).

  • „Ist“-Kaufmann, § 1 HGB

Die Eintragung einer Tatsache kann eine rechtsbegründende Wirkung entfalten (konstitutiv).

  • „Kann“-Kaufmann, §§ 2, 105 II HGB
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7
Q

Welche Arten von Publizität gibt es?

A

negative Publizität § 15 I HGB

  • Fehlende Eintragung
  • Einzutragende Tatsache kann gegen einem Dritten nicht entgegengesetzt werden
  • Schutz des Dritten

positive Publizität § 15 II HGB

  • Richtige Eintragung und Bekanntmachung
  • Ist eine (richtige) Tatsache eingetragen so muss ein dritter sie gegen sich gelten lassen
  • Schutz des Kaufmanns

positive Publizität § 15 III HGB

  • Falsche Eintragung und Bekanntmachung
  • Ist eine falsche Tatsache eingetragen so kann ein Dritter sich auf diese Berufen
  • Schutz des Dritten
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8
Q

Was ist Prokura?

A

Umfassende Handelsrechtliche Vollmacht für einen Angestellten (Prokurist)

§49 HGB:

  • Alle gerichtlichen und außergerichtlichen
  • Geschäfts und Rechtshandlungen
  • die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
  • Außer das was nur den Geschäftsinhaber vorbehalten ist (Gesellschaft/Rahmenbedingungen verändern):
    • die Firma auflösen
    • die Firma verändern
    • die Firma verkaufen
    • Insolvenzantrag stellen
    • neue Gesellschafter aufnehmen
    • Prokura erteilen
    • Bilanz und Steuererklärung unterschreiben
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9
Q

Inwiefern kann Handlungsvollmacht erteilt werden?

A

§54 HGB:

General-Handlungsvollmacht

  • Alle Geschäftshandlungen die im Rahmen des Handelsgewerbes üblich sind

Art-Handlungsvollmacht

  • Ist begrenzt auf eine bestimmte Art von Geschäften (Teil-Vollmacht)

Spezial-Handlungsvollmacht

  • Ist begrenzt auf ein einzelnes Rechtsgeschäft (Einzel-Vollmacht)
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