1.1 Handelsrecht Flashcards
Definieren Sie die Begrifflichkeit des Gewerbes.
Gewerbe ist:
- Jede nach außen gerichtete,
- selbstständige,
- nicht freiberufliche,
- planmäßig auf Dauer angelegte
- und mit Gewinnerzielungsabsicht,
betriebene Tätigkeit.
Nach außen gerichtet:
- Erkennbarkeit für Dritte
- insbesondere Geschäftspartner
- Rainer Innerer Wille zählt nicht (stiller Gesellschafter)
Selbstständigkeit:
- unabhängig von dem Auftraggeber
- insbesondere rechtlich
Nicht freiberuflich:
- keine höheren geistigen Tätigkeiten
- z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten
Auf Dauer:
- nicht nur gelegentlich
Gewinnerzielungsabsicht:
- reine Entgeltlichkeit ausreichend
- tatsächlicher Gewinn unerheblich
Definieren Sie die Begrifflichkeit des Handelsgewerbes
Handelsgewerbe ist:
- jedes Gewerbe, es sei denn, dass
- Art und Umfang des Gewerbes keine kaufmännische Einrichtung benötigt. (Kleingewerbe)
Definieren Sie die Begrifflichkeit des Kaufmanns.
Istkaufmann (§ 1 HGB)
- Kaufmann ist, wer Handelsgewerbe treibt (§ 1 S.1 HGB)
- Es sei denn Einrichtung des Geschäftsbetriebs in kaufmännischer Weise nicht nötig (§ 1 S.2 HGB)
Kannkaufmann (§ 2, 3, 105 II HGB)
- Betreibt Handelsgewerbe jedoch,
- Keine Einrichtung des Geschäftsbetriebs auf kaufmännischer Weise nötig,
- durch Art oder Umfang des Geschäftsbetriebs (§ 1 S.2 HGB)
- Dann ist das Kannkaufmann berechtigt aber nicht verpflichtet das Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen (§ 2 S.2 HGB)
Fiktivkaufmann (§ 5 HGB)
- Betreibt kein Handelsgewerbe (Kleingewerbe)
- Hat sich jedoch im Handelsregister eingetragen.
- z.B. Eingetragenes Handelsgewerbe sinkt zum Kleingewerbe herunter
Formkaufman (§ 6 HGB)
- Jede Eingetragene Handelsgesellschaft (Kein Zweifel am Kaufmannstatus)
- OHG, KG, GmbH, AG
Was sind die Grundsätze des Firmenrechts?
„Firma“ ist der Name der Gesellschaft
Firmenwahrheit
- darf nicht irreführend sein
- muss der Wahrheit entsprechen
Firmenbeständigkeit
- Name bleibt der der Gesellschaft
- auch nach Veräußerung
Firmenöffentlichkeit
- Name ist öffentlich im Handelsregister publiziert
Firmenunterscheidbarkeit
- Name muss von anderen unterscheidbar sein
Firmeneinheit
- immer nur ein Name für ein Unternehmen
Erklären sie das Handelsregister
Inhalt
- Öffentliches Verzeichnis über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten
- Handelsregister wird vom Amtsgericht als Registergericht geführt (§ 8 I HGB, § 376 FamFG und § 23a I S. 2 und II Nr. 3 GVG) v
Zweck
- Sicherheit im Handelsverkehr durch Offenlegung der Rechtsverhältnisse – Publizität
- Einsicht ist Jedermannsrecht (§ 9 I S. 1 HGB)
- Verpflichtung des Registergerichts zur elektronischen Bekanntmachung (§ 10 S. 1 HGB)
Aufbau
- HRA für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften
- HRB für Kapitalgesellschaften
Was sind in das Handelsregister einzutragende Tatsachen?
- Ist-Kaufmann (§ 1 HGB)
- Firma und Inhaber (§ 29 HGB)
- Insolvenzeröffnung (§ 32 HGB)
- Erteilung oder Erlöschen von Prokura (§ 53 I und II HGB)
- Erhöhung oder Herabsetzung der Haftsumme des Kommanditisten (§ 175 HGB)
Die Eintragung einer Tatsache kann eine rechtserklärende Wirkung entfalten (deklaratorisch).
- „Ist“-Kaufmann, § 1 HGB
Die Eintragung einer Tatsache kann eine rechtsbegründende Wirkung entfalten (konstitutiv).
- „Kann“-Kaufmann, §§ 2, 105 II HGB
Welche Arten von Publizität gibt es?
negative Publizität § 15 I HGB
- Fehlende Eintragung
- Einzutragende Tatsache kann gegen einem Dritten nicht entgegengesetzt werden
- Schutz des Dritten
positive Publizität § 15 II HGB
- Richtige Eintragung und Bekanntmachung
- Ist eine (richtige) Tatsache eingetragen so muss ein dritter sie gegen sich gelten lassen
- Schutz des Kaufmanns
positive Publizität § 15 III HGB
- Falsche Eintragung und Bekanntmachung
- Ist eine falsche Tatsache eingetragen so kann ein Dritter sich auf diese Berufen
- Schutz des Dritten
Was ist Prokura?
Umfassende Handelsrechtliche Vollmacht für einen Angestellten (Prokurist)
§49 HGB:
- Alle gerichtlichen und außergerichtlichen
- Geschäfts und Rechtshandlungen
- die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
-
Außer das was nur den Geschäftsinhaber vorbehalten ist (Gesellschaft/Rahmenbedingungen verändern):
- die Firma auflösen
- die Firma verändern
- die Firma verkaufen
- Insolvenzantrag stellen
- neue Gesellschafter aufnehmen
- Prokura erteilen
- Bilanz und Steuererklärung unterschreiben
Inwiefern kann Handlungsvollmacht erteilt werden?
§54 HGB:
General-Handlungsvollmacht
- Alle Geschäftshandlungen die im Rahmen des Handelsgewerbes üblich sind
Art-Handlungsvollmacht
- Ist begrenzt auf eine bestimmte Art von Geschäften (Teil-Vollmacht)
Spezial-Handlungsvollmacht
- Ist begrenzt auf ein einzelnes Rechtsgeschäft (Einzel-Vollmacht)