08 VL + UE: Netzmanagement bei Strom und Gas Flashcards
1) Was versteht man unter Entflechtung (Unbundling)?
2) Was ist das Zeil der Entflechtung (Unbundling)?
1) Was versteht man unter Entflechtung (Unbundling)?
- Trennung der Übertragung und Verteilung als regulierte (natürliche) Monopolbereiche von den Wettbewerbsbereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb in vertikal integrierten Gas- und Stromversorgungsunternehmen
2) Was ist das Zeil der Entflechtung (Unbundling)?
- Vermeidung von Diskriminierung / Monopolmachtmissbrauch
- Quersubvention
- sonstigen Wettbewerbsverzerrungen
Welche Arten von Entflechtung (Unbundling) kennst du?
- Buchhalterische Entflechtung
(getrennte Konten für Netzbetrieb) - Informatorische Entflechtung
(keine Weitergabe sensibler Informationen) - Rechtliche Entflechtung
(rechtlich eigenständige Netzgesellschaft) - Operationelle Entflechtung
(Unabhängigkeit des Managements) - Eigentumsrechtl. Entflechtung
(Trennung des Netzeigentums)
Welche Modelle der eigentumsrechtlichen Entflechtung bei den ÜNB (bzw. FNB) nach der dritten EU-Binnenmarktrichtlinie für Elektrizität kennst du?
Ownership Unbundling (OU)
- Eigentum und Betrieb der Netze sind getrennt von Erzeugung
Independent System Operator (ISO)
- Netzeigentum + Erzeugung; Netzbetrieb verpachtet
Independent Transmission Operator (ITO)
- Erzeugung besitzt Betreibergesellschaft
- Betreibergesellschaft besitzt Netze und betreibt sie
- EVU mit Erzeugung besitzt Betreibergesellschaft
- Bsp. EnBW gehört TransnetBW
Wahr oder falsch?
Bei allen VNB gibt es eigentumsrechtliche Entflechtung.
Falsch!
Bei allen VNB gibt es KEINE eigentumsrechtliche Entflechtung, sondern nur bei den ÜNB.
Welche Systemdienstleistungen erbringen die Betreiber von ÜNB in Deutschland?
Systemdienstleistungen der ÜNB
Frequenzhaltung
Spannungshaltung
Versorgungswiederaufbau (Wiederherstellung der Versorgung nach Störungen)
Betriebsführung (Koordination des Netz- und Systembetriebs)
Was ist Regelleistung?
Was ist Regelenergie?
Beschreibe die Bereitstellung von Regelleistung.
Beschreibe den Aufbau des Regelleistungs-/Regelenergiemarkts.
Regelleistung
- Wird vorgehalten um die Stabilität des Netzbetriebs zu gewährleisten (Frequenz = konst.) und Schwankungen von Nachfrage und Angebot nach/von Strom auszugleichen (NF = Angebot zu jeder Zeit)
- Positive RL: Erhöhung Erzeugungsleistung / Absenkung Verbrauchsleistung
Negative RL: Absenkung Erzeugungsleistung / Erhöhung Verbrauchsleistung
Regelenergie
- Wird kurzfristig und physisch vom Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt
- Aktivierung und Einsatz von Regelleistung zum Ausgleich von Frequenzabweichungen
- Pos. Regelenergie = Strom wird eingespeist / Neg. Regelenergie = Strom wird entnommen
Bereitstellung von Regelleistung (Regelenergiemarkt)
Regelzone:
EE + Konv. Kraftwerke + Händler + große Verbraucher
–> Bieten Regelleistung oder bieten die Nutzung von Regelleistung (pos./neg. Regelleistung)
<– Vergütung f. Bereitstellung u./o. Nutzung von Regelleistung
Regelleistungs-/Regelenergiemärkte
- Drei Zeitbereiche unterschieden: Primär- (Sekundenbereich), Sekundär- (Sekunden- bis Minutenbereich) und Tertiärregelung(/Minutenreserve)
Was ist Ausgleichsenergie?
Ausgleichsenergiesystem
1) Bestimmung von
Bilanzkreisabweichungen, Ausgleich der individuellen Bilanzkreisabweichung durch Ausgleichsenergie
2) Berechnung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Ausgleichsenergiepreises
3) Verrechnung mit Bilanzkreisverantwortlichen
Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie („Ausgleichsenergiemarkt“)
Bilanzkreis:
EE + Konv. Kraftwerke + Händler + große Verbraucher
—> Fahrpläne
—> Tatsächliche Lieferung
<— Ausgleichsenergiekosten
Ausgleichsenergie
- Ausgleich der individuellen Bilanzkreisabweichung durch Ausgleichsenergie
- Abrechnung gegenüber dem ÜNB mittels regelzonenübergreifenden einheitlichen Ausgleichsenergiepreis
Worum geht es?
Die “…” beschaffen Regelleistung und -energie “…” über die Internetplattform regelleistung.net.
“Übertragungsnetzbetreiber”
“in transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungen”
Worum geht es?
Die Kosten für die Vorhaltung von Regelleistung werden “…”.
Die Kosten der eingesetzten Regelenergie (“…”) rechnen sie mit den Bilanzkreisverantwortlichen ab.
“auf die Netzentgelte umgelegt”
“Ausgleichsenergiekosten”
Worum geht es?
Bilanzkreiskoordination: Regelleistung, Regelenergie, Ausgleichsenergie
- Die “…” (Strom) bzw. “…” (Gas) sind für eine ausgeglichene Systembilanz
verantwortlich.
- Zum Zweck der Sicherung der Systembilanz halten technische Einheiten (Erzeuger, Speicher, flexible
Lasten) “…” vor. Kosten für diese Vorhaltung fließen in “…”.
- Bei Systemungleichgewichten setzen die ÜNB (Strom) bzw. Marktgebietsverantwortlichen (Gas) “…” zum Ausgleich der Systemungleichgewichte ein
- Individuelle Bilanzkreisabweichungen sind durch die sogenannte “…” auszugleichen, d. h. durch eine rein bilanzielle Größe zum Ausgleich der individuellen Bilanzkreisabweichung. Diese “…” wird mit dem “…” gegenüber dem ÜNB (Strom) bzw. MGV (Gas) abgerechnet.
“ÜNB”
“Marktgebietsverantwortlichen”
“Regelleistung”
“die Netzentgelte”
“Regelenergie”
“Ausgleichsenergie”
“Ausgleichsenergie”
“Ausgleichsenergiepreis”
Von welchen Faktoren hängen die Netzentgelte im Netzpunkttarif (Briefmarke) hauptsächlich ab?
Entgelt abhängig von:
- Spannungsebene des Netzanschlusses
- Ort/Region/Netzbetreiber
Wahr oder falsch?
Grundsatz: diskriminierungsfreier Netzzugang gegen Zahlung eines Netzentgelts
- Netzzugangsmodell ist Voraussetzung für wettbewerblichen und liquiden Energiehandel
- Entkopplung von kommerziellen und physikalischen Vorgängen
–> Notwendigkeit der Bilanzierung –> Bilanzkreise und Fahrpläne (Strom bzw. Gas) als Grundlage für Handel
- Entflechtung von Lieferung und Netzzugang / -nutzung auch hinsichtlich der Verträge, Durchführung und Abrechnung
von Liefer- und Handelsgeschäften: transaktions-, transportpfad- und entfernungsunabhängige Verträge
- Schaffung eines Zugangs zu einem Markt mit einem einheitlichen und austauschbaren Produkt →”Gas = Gas” bzw. “Strom = Strom” (Homogenität), an jedem beliebigen Netzpunkt im Marktgebiet (Regelzone)
Wahr!
Worum geht es?
Gas: Die Entgeltsystematik wechselt mit dem Übergang in das örtliche Verteilnetz / Gas: Netzzugangsmodelle
Transportkunde –> Letztverbraucher
Im Fernleitungsnetz und im regionalen Verteilnetz gilt bzgl. der Netzentgelte “…” während im örtlichen Verteilnetz “…” gilt.
“das Entry-Exit-Modell (Ein- und Ausspeiseentgelte)”
“Netzpartizipationsmodell (Ausspeiseentgelte)”
Worum geht es?
Im Netzzugangsmodell sind die kommerziellen und physikalischen Vorgängen “…”. Aus diesem Grund ergibt sich “…” und dass, “…” (Strom bzw. Gas) die Grundlage für den Handel sind.
“entkoppelt”
“die Notwendigkeit der Bilanzierung”
“Bilanzkreise und Fahrpläne”
Strom: Die Netzentgeltermittlung erfolgt top-down für jede einzelne Netzebene (“Kostenwälzung”)
Die (Kosten - Erlöse) einer Netzebene werden an die darunter liegende Netzebene weitergegeben.
Pro Netzebene
- Briefmarke (Kosten / Leistung)
- Netzentgelt (= Leistungspreis * Leistung + Arbeitspreis * Verbrauch)
Verbraucher zahlen egal auf welcher Netzebene sie angeschlossen sind Netzentgelte!