05 VL + UE: Management von Klimaschutzregulierungen Flashcards

1
Q

Welche Sektoren werden auf EU-Level im ETS bzw. auf nationalem Level im nEHS berücksichtigt?

A

EU-Level: ETS
- Industrie
- KW
- Luftverkehr

Nationales Level: nEHS
- Wärme
- Verkehr
- Abfall (ab 2024)

Wärme und Verkehr im nEHS
–> Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln (Inverkehrbringer), müssen Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten kaufen.

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2
Q

Wie unterscheidet sich die Funktionsweise vom ETS und vom nEHS?

A

ETS
a) Ansatzpunkt
- Downstream: Anlagenbetreiber mit direkten Emissionen müssen Zertifikate kaufen
b) Steuerungsmechanismus
- Die Gesamtmenge der Zertifikate, die in einer Handelsperiode zur Verfügung stehen, wird politisch vorgegeben und sinkt jedes Jahr
–> Mengensteuerung
- Preis bei Primärauktion lag zwischen 2005 und 2020 zwischen 0-25€ pro Tonne. Jetzt im Juni 2023: ~80 €
–> Keine Preissteuerung

nEHS
a) Ansatzpunkt
- Upstream: Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen Zertifikate kaufen
b) Steuerungsmechanismus
- Primärauktionspreis wurde bisher vorgegeben und schrittweise erhöht (Preissteuerung)
–> Preissteuerung, keine Mengensteuerung
- Ab 2026: Zertifikatemenge festgelegt (Mengensteuerung), Zertifikate können ersteigert werden, ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 €/t (Minimum- und Maximalpreis) ist festgelegt (Preissteuerung)

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3
Q

Warum wirken sich CO2 Preise in unterschiedlichen Sektor unterschiedlich stark aus?

A

Unterschiedliche CO2-
Vermeidungskosten und Preissensitivitäten

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4
Q

Wahr oder falsch?

ETS-II
- Europäische Kommission hat im Juli 2021 vorgeschlagen, einen Emissionshandel für Verkehr und Gebäude (je 35% und 22% Prozent der Emissionen der EU) auf europäischer Ebene einzuführen –> Erwartet ab 2027
- Wie beim nEHS würden die Inverkehrbringer der Brennstoffe den CO2-Preis entrichten (Upstream-Ansatz)
- Die Preise werden sich wie im ETS-I am Markt bilden, sollen allerdings einem Korrekturmechanismus unterliegen: Liegen die Kosten über einen gewissen Zeitraum über 45 Euro pro Tonne, sollen zusätzliche Zertifikate ausgegeben werden

A

Wahr!

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5
Q

Wahr oder falsch?

CO2-Grenzausgleichssystem
- EU sieht Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen, d h. Unternehmen mit Sitz in der EU könnten die CO2-intensivere Produktion ins Ausland verlegen oder EU-Produkte könnten durch CO2-intensivere Einfuhren ersetzt werden
- Idee: Ausgleich des CO2-Preises zwischen einheimischen Produkten und Einfuhren
- EU-Einführer kaufen Zertifikate, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden
wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln hergestellt worden wären
- Ist im Ausland bereits für das CO2 bereits ein Preis bezahlt worden, kann der EU- Einführer sich die entsprechenden Kosten anrechnen lassen

A

Wahr!

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6
Q

Funktionsweisen von Emissionshandelssystemen

Bewerte die die folgenden beiden Kriterien sowohl für 1) Preissteuerung und 2) Mengensteuerung:
a) Ökologische Treffsicherheit (Emissionsminderungen realisiert)
b) Verlässliche Preisentwicklung

A

1) Preissteuerung
a) niedrig
b) Ja

2) Mengensteuerung
a) hoch
b) Nein

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7
Q

Ihre Verankerung finden Klimaschutzanstrengungen vor allem im “…” der Unternehmen

A

“Nachhaltigkeitsmanagement”

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8
Q

Der Staat kann externe Effekte (Bsp. THG-Emissionen) u. A. durch “…” oder “…” internalisieren.

A

“Pigou-Steuer”

“Zertifikate-Handel”

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9
Q

Worum geht es?

  • “…”, die sich nach dem Gehalt an Treibhausgasen während Produktion und/oder Nutzung bemisst
  • Erhebung an unterschiedlichen Stellen der Wertschöpfungskette möglich: Primärenergieträger, Lieferanten oder Endverbraucher
A

CO2-Steuer

“Steuer”

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10
Q

Worum geht es?

  • Emissionsreduktionsverpflichtung für die teilnehmenden Marktteilnehmer
  • Zuteilung von “…” entsprechend Emissionsbeschränkung
  • Handelssystem
A

Emissionshandelssystem

“Zertifikaten”

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11
Q

Was ist das Ziel des Handels mit Emissionszertifikaten?

Um welche Art von wirtschaftspolitischer Maßname handelt es sich?

Wie funktioniert der Handel mit Emissionszertifikaten?

A

Wirtschaftlich effiziente Reduktion der gesamten CO2-Emissionen, VWL: Internalisierung THG-Emissionen (als externen Effekts)

Finanzpolitische (Verkauf von Zertifikaten durch Staat= Steuereinnahme) und Ordnungspolitische Maßnahme (Cap)

Funktion nach dem Prinzip des Cap & Trade
-Es wird eine (jährlich abnehmende) Obergrenze (Cap) für die Gesamtemissionen definiert
- Verschmutzungsrechte (Zertifikate) werden nach definierten Regeln an Teilnehmende des Handelssystems allokiert. Zum Anreiz eines stärkeren Klimaschutzbeitrags ist eine Auktionierung der Zertifikate vonnöten (Primärmarkt).
- Zertifikate können auf einem Sekundärmarkt zwischen den Teilnehmenden ausgetauscht werden. Wenn ein Unternehmen zusätzliche Emissionsminderungen kostengünstiger als ein anderes umsetzen kann, kann es freie Zertifikate an das andere Unternehmen veräußern.

  • “Carbon Leakage”, Wettbewerbsfähigkeit, Bsp. Stahlproduktion, Import-Schutzzölle
  • Wasserbetteffekt –> Löschung von Zertifikaten bei starker Emissionsminderung

Ökonomische Einordnung:
- Handelssystem: ökonomische Effizienz, (theoretisch) Effektivität, aber praktisch Design-Probleme
- Steuer: Effektivität möglich, aber Schwierigkeit in der Steuerbemessung

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12
Q

Klimakosten und CO2-Zertifikatepreis

Was ist das Hauptproblem/Hauptschwierigkeit bei der Bestimmung des CO2-Zertifikatepreises?

A

Bestimmung eines „angemessenen“ Preises für Ausstoß von Treibhausgasen

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12
Q

Europäischer ETS

Warum lag der Zertifikatepreis sehr lange auf einem sehr niedrigen Niveau?

Was sind zwei Gegenmaßnahmen, die ergriffen wurden?

A

Grund
- Es waren mehr Zertifikate als benötigt im Umlauf (Zu viele Zertifikate wurden ausgegeben bzw. aus anderen internationalen ETS zugekauft)

Gegenmaßnahmen
- Backloading (Zertifikate werden kurzfristig vom Markt genommen und dann später wieder auf dem Markt ausgegeben)
- Marktstabilitätsreserve (Überschüsse an EU-ETS-Zertifikaten im Emissionshandel in die MSR verschoben werden, um zu einem anderen Zeitpunkt unvorhergesehene Schwankungen auszugleichen bzw. um dauerhaft gelöscht zu werden) (Graphik: https://www.gut-cert.de/news-reader/news-2021-09-eu-ets-marktstabilitaetsreserve-und-reduktion-der-emissionszertifikate)
–> Herausnahme eines Teils der überschüssigen Zertifikate aus dem Markt

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13
Q

Wahr oder falsch?

Grundsätzliche finanzielle Förderung von EE
- Refinanzierung der Stromgestehungskosten erforderlich
- Wenn Stromgestehungskosten höher sind als (zu erwartende) Erlöse an den Stromgroßhandelsmärkten, besteht ein verbleibender Finanzierungsbedarf

–> Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs durch Zahlungen, d.h. finanzielle Förderung

Zahlungsabwicklung
- Zahlung für 20 Jahre fixiert (nicht inflationsangepasst)
- Ursprünglich durch festgelegte fixe Einspeisevergütung
- Später Umstellung des Förderprinzips im Sinne der Marktintegration: Direktvermarktung nach Marktprämienmodell als Grundsatz (mit Ausnahme kleinerer Anlagen)

A

Wahr!

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14
Q

Abb. EEG-Ausgleichsmechanismus: Weiterreichen der
Kosten im Marktprämienmodell

Zeichne den Elektrizitäts- und Geldfluss zwischen Stromproduzent, VNB, ÜNB, Lieferant, Verbraucher, Direktvermarkter, EEG-Konto.

1) Annahme: Marktprämienmodell, EEG-Umlage > 0 (also vor Juni 2022).
2) Annahme: Marktprämienmodell, EEG-Umlage = 0 (also nach Juni 2022).
3) Annahme: festen Einspeisevergütung

A

1) vgl. Folie 46

2) vgl. Folie 47

3) vgl. Folie 45

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15
Q

Erkläre das Prinzip der (fixen) Einspeisevergütung und wann sie heute noch Anwendung findet?

A

(fixe) Einspeisevergütung

Prinzip
- Administrative Festlegung eines Vergütungssatzes, der möglichst nah an den LCOE liegen soll
- Vermarktung zentral über den ÜNB

Anwendung
- Altanlagen
- Kleine Anlagen
- Ausfallvergütung (wenn Direktvermarkter ausfällt)
- Mieterstromzuschlag

16
Q

Wahr oder falsch?

(fixe) Einspeisevergütung

Vorteile
- Einfaches Prinzip; geeignet für breite Zielgruppe
- Keine Preisrisiken bei Anlagenbetreibern –> Planungssicherheit

Nachteile
- Inflexible Anpassung durch träge administrative Prozess (zu langsame Anpassung hat in Vergangenheit zu Überrendite geführt, Bsp. PV)
- Preisunabhängige Vermarktung der ÜNB

A

Wahr!

17
Q

Erkläre das Prinzip des Marktprämiemodells und wann es heute noch Anwendung findet?

A

Marktprämiemodell

Prinzip
- Ansatz: Refinanzierung der LCOE (~ AW)
- AW wird in (pay-as-bid) Ausschreibungen ermittelt oder administrativ vorgegeben
- Gleitende ex post-Marktprämie (MP): jeweils nach Ablauf des jeweiligen Monats ermittelt
- MP = AW - MW
- Monatsmarktwert (MW): Monatsmittelwert der Vermarktungspreise je Energieträger an der EPEX Spot
- EE-Anlagenbetreiber vermarktet Strom an Börse und erhält zusätzlich die MP

Anwendung
- Neuanlagen > 100 KW, Regelfall ab EEG 2014

18
Q

Wahr oder falsch?

Marktprämienmodell

Vorteile
- Antizipation von Marktpreissignalen / Marktintegration
- Wirtschaftlicher Anreiz zur Verbesserung von Prognose- und
Vermarktungsleistung in wettbewerblichem Umfeld

Nachteile
- Risikoallokation: Teil des Preisrisikos geht auf Anlagenbetreiber über

A

Wahr!

19
Q

Wann generiert ein EE-Anlagenbetreiber im Marktprämienmodell zusätzlichen Einnahmen bzw. reduzierte Einnahmen?

A

p_DV (Erzielte Spotmarktpreis bei Direktvermarktung) > MW (Monatsmittelwert der Vermarktungserlöse je Energieträger an der EPEX Spot) –> zusätzlichen Einnahmen

p_DV (Erzielte Spotmarktpreis bei Direktvermarktung) < MW (Monatsmittelwert der Vermarktungserlöse je Energieträger an der EPEX Spot) –> reduzierte Einnahmen

20
Q

Welche Veräußerungsformen für EE-Strom im EEG kennst du?

A

Geförderte Direktvermarktung
- Grundsätzlich: Marktprämienmodell (MP = AW - MW)
- Bei Altanlagen: administrative Festlegung des AW
- Bei Neuanlagen: Ausschreibung des AW

Nicht geförderte Direktvermarktung
- Meist wirtschaftlich unattraktiv

Eigenverbrauch
- Ersparnis von Abgaben, Umlagen, Steuern

Einspeisevergütung
- Für kleine Anlagen
- Für Ausnahmefälle (z. B. wenn Direktvermarkter ausfällt)
- Für Bestandsanlagen/Altanlagen
- Mieterstromzuschlag

21
Q

Der Eigenverbrauch ist dann lukrativ, wenn “…” unter “…” fallen. Man spricht von der sogenannten “…”.

A

“die Stromgestehungskosten”

“den Endkundenstrompreis (inkl. Steuern, Abgaben, Umlagen und Stromnetzentgelt)”

“Netzparität”

21
Q

Das Marktprämienmodell ist seit dem EEG 2014 “…” für alle größeren Anlagen (>100 kW).

A

“Pflicht”

22
Q

Was sind Trends im Wärmepumpenmarkt?

Warum verkaufte Viessmann sein Wärmepumpengeschäft an Carrier Global?

A

Hintergrund
- Wachsender Markt in Deutschland und Europa
- Deutsche WP-Hersteller investierten in Produktionsstandorte in Ausland (Bosch und Viessmann in Polen, Vaillant in Slowakei)
(- Wachstumsperspektiven locken größere Player an)

Gründe
- Viessmann gilt als Hochwertproduzent, will den Massenmarkt nicht anderen Anbietern überlassen –> sieht sich offenbar nicht in der Lage, die Investitionen in Hochskalierung aus eigener Kraft zu stemmen
- Carrier liefert Kapital und zudem lukratives Angebot

23
Q

Wahr oder falsch?

Ein Mindestpreis kann in einen ETS implementiert werden.

A

Wahr!