05 VL + UE: Management von Klimaschutzregulierungen Flashcards
Welche Sektoren werden auf EU-Level im ETS bzw. auf nationalem Level im nEHS berücksichtigt?
EU-Level: ETS
- Industrie
- KW
- Luftverkehr
Nationales Level: nEHS
- Wärme
- Verkehr
- Abfall (ab 2024)
Wärme und Verkehr im nEHS
–> Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln (Inverkehrbringer), müssen Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten kaufen.
Wie unterscheidet sich die Funktionsweise vom ETS und vom nEHS?
ETS
a) Ansatzpunkt
- Downstream: Anlagenbetreiber mit direkten Emissionen müssen Zertifikate kaufen
b) Steuerungsmechanismus
- Die Gesamtmenge der Zertifikate, die in einer Handelsperiode zur Verfügung stehen, wird politisch vorgegeben und sinkt jedes Jahr
–> Mengensteuerung
- Preis bei Primärauktion lag zwischen 2005 und 2020 zwischen 0-25€ pro Tonne. Jetzt im Juni 2023: ~80 €
–> Keine Preissteuerung
nEHS
a) Ansatzpunkt
- Upstream: Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen Zertifikate kaufen
b) Steuerungsmechanismus
- Primärauktionspreis wurde bisher vorgegeben und schrittweise erhöht (Preissteuerung)
–> Preissteuerung, keine Mengensteuerung
- Ab 2026: Zertifikatemenge festgelegt (Mengensteuerung), Zertifikate können ersteigert werden, ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 €/t (Minimum- und Maximalpreis) ist festgelegt (Preissteuerung)
Warum wirken sich CO2 Preise in unterschiedlichen Sektor unterschiedlich stark aus?
Unterschiedliche CO2-
Vermeidungskosten und Preissensitivitäten
Wahr oder falsch?
ETS-II
- Europäische Kommission hat im Juli 2021 vorgeschlagen, einen Emissionshandel für Verkehr und Gebäude (je 35% und 22% Prozent der Emissionen der EU) auf europäischer Ebene einzuführen –> Erwartet ab 2027
- Wie beim nEHS würden die Inverkehrbringer der Brennstoffe den CO2-Preis entrichten (Upstream-Ansatz)
- Die Preise werden sich wie im ETS-I am Markt bilden, sollen allerdings einem Korrekturmechanismus unterliegen: Liegen die Kosten über einen gewissen Zeitraum über 45 Euro pro Tonne, sollen zusätzliche Zertifikate ausgegeben werden
Wahr!
Wahr oder falsch?
CO2-Grenzausgleichssystem
- EU sieht Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen, d h. Unternehmen mit Sitz in der EU könnten die CO2-intensivere Produktion ins Ausland verlegen oder EU-Produkte könnten durch CO2-intensivere Einfuhren ersetzt werden
- Idee: Ausgleich des CO2-Preises zwischen einheimischen Produkten und Einfuhren
- EU-Einführer kaufen Zertifikate, die dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden
wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln hergestellt worden wären
- Ist im Ausland bereits für das CO2 bereits ein Preis bezahlt worden, kann der EU- Einführer sich die entsprechenden Kosten anrechnen lassen
Wahr!
Funktionsweisen von Emissionshandelssystemen
Bewerte die die folgenden beiden Kriterien sowohl für 1) Preissteuerung und 2) Mengensteuerung:
a) Ökologische Treffsicherheit (Emissionsminderungen realisiert)
b) Verlässliche Preisentwicklung
1) Preissteuerung
a) niedrig
b) Ja
2) Mengensteuerung
a) hoch
b) Nein
Ihre Verankerung finden Klimaschutzanstrengungen vor allem im “…” der Unternehmen
“Nachhaltigkeitsmanagement”
Der Staat kann externe Effekte (Bsp. THG-Emissionen) u. A. durch “…” oder “…” internalisieren.
“Pigou-Steuer”
“Zertifikate-Handel”
Worum geht es?
- “…”, die sich nach dem Gehalt an Treibhausgasen während Produktion und/oder Nutzung bemisst
- Erhebung an unterschiedlichen Stellen der Wertschöpfungskette möglich: Primärenergieträger, Lieferanten oder Endverbraucher
CO2-Steuer
“Steuer”
Worum geht es?
- Emissionsreduktionsverpflichtung für die teilnehmenden Marktteilnehmer
- Zuteilung von “…” entsprechend Emissionsbeschränkung
- Handelssystem
Emissionshandelssystem
“Zertifikaten”
Was ist das Ziel des Handels mit Emissionszertifikaten?
Um welche Art von wirtschaftspolitischer Maßname handelt es sich?
Wie funktioniert der Handel mit Emissionszertifikaten?
Wirtschaftlich effiziente Reduktion der gesamten CO2-Emissionen, VWL: Internalisierung THG-Emissionen (als externen Effekts)
Finanzpolitische (Verkauf von Zertifikaten durch Staat= Steuereinnahme) und Ordnungspolitische Maßnahme (Cap)
Funktion nach dem Prinzip des Cap & Trade
-Es wird eine (jährlich abnehmende) Obergrenze (Cap) für die Gesamtemissionen definiert
- Verschmutzungsrechte (Zertifikate) werden nach definierten Regeln an Teilnehmende des Handelssystems allokiert. Zum Anreiz eines stärkeren Klimaschutzbeitrags ist eine Auktionierung der Zertifikate vonnöten (Primärmarkt).
- Zertifikate können auf einem Sekundärmarkt zwischen den Teilnehmenden ausgetauscht werden. Wenn ein Unternehmen zusätzliche Emissionsminderungen kostengünstiger als ein anderes umsetzen kann, kann es freie Zertifikate an das andere Unternehmen veräußern.
- “Carbon Leakage”, Wettbewerbsfähigkeit, Bsp. Stahlproduktion, Import-Schutzzölle
- Wasserbetteffekt –> Löschung von Zertifikaten bei starker Emissionsminderung
Ökonomische Einordnung:
- Handelssystem: ökonomische Effizienz, (theoretisch) Effektivität, aber praktisch Design-Probleme
- Steuer: Effektivität möglich, aber Schwierigkeit in der Steuerbemessung
Klimakosten und CO2-Zertifikatepreis
Was ist das Hauptproblem/Hauptschwierigkeit bei der Bestimmung des CO2-Zertifikatepreises?
Bestimmung eines „angemessenen“ Preises für Ausstoß von Treibhausgasen
Europäischer ETS
Warum lag der Zertifikatepreis sehr lange auf einem sehr niedrigen Niveau?
Was sind zwei Gegenmaßnahmen, die ergriffen wurden?
Grund
- Es waren mehr Zertifikate als benötigt im Umlauf (Zu viele Zertifikate wurden ausgegeben bzw. aus anderen internationalen ETS zugekauft)
Gegenmaßnahmen
- Backloading (Zertifikate werden kurzfristig vom Markt genommen und dann später wieder auf dem Markt ausgegeben)
- Marktstabilitätsreserve (Überschüsse an EU-ETS-Zertifikaten im Emissionshandel in die MSR verschoben werden, um zu einem anderen Zeitpunkt unvorhergesehene Schwankungen auszugleichen bzw. um dauerhaft gelöscht zu werden) (Graphik: https://www.gut-cert.de/news-reader/news-2021-09-eu-ets-marktstabilitaetsreserve-und-reduktion-der-emissionszertifikate)
–> Herausnahme eines Teils der überschüssigen Zertifikate aus dem Markt
Wahr oder falsch?
Grundsätzliche finanzielle Förderung von EE
- Refinanzierung der Stromgestehungskosten erforderlich
- Wenn Stromgestehungskosten höher sind als (zu erwartende) Erlöse an den Stromgroßhandelsmärkten, besteht ein verbleibender Finanzierungsbedarf
–> Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs durch Zahlungen, d.h. finanzielle Förderung
Zahlungsabwicklung
- Zahlung für 20 Jahre fixiert (nicht inflationsangepasst)
- Ursprünglich durch festgelegte fixe Einspeisevergütung
- Später Umstellung des Förderprinzips im Sinne der Marktintegration: Direktvermarktung nach Marktprämienmodell als Grundsatz (mit Ausnahme kleinerer Anlagen)
Wahr!
Abb. EEG-Ausgleichsmechanismus: Weiterreichen der
Kosten im Marktprämienmodell
Zeichne den Elektrizitäts- und Geldfluss zwischen Stromproduzent, VNB, ÜNB, Lieferant, Verbraucher, Direktvermarkter, EEG-Konto.
1) Annahme: Marktprämienmodell, EEG-Umlage > 0 (also vor Juni 2022).
2) Annahme: Marktprämienmodell, EEG-Umlage = 0 (also nach Juni 2022).
3) Annahme: festen Einspeisevergütung
1) vgl. Folie 46
2) vgl. Folie 47
3) vgl. Folie 45