06 VL + UE: Management im Bereich Erneuerbare Energien Flashcards

1
Q

Was ist die Intention hinter dem Marktprämienmodell der EE?

A
  • Refinanzierungsmöglichkeit der Stromgestehungskosten (LCOE)
  • Überführung der EE aus der Finanzierung durch eine gesetzliche Vergütung in ein marktwirtschaftliches Umfeld
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2
Q

Erkläre die grundlegende Funktionsweise sowie die Zahlungsströme an die EE-Anlagenbetreiber des Marktprämienmodells aus dem EEG.

A

Marktprämienmodell
- Verkauf des Stroms über das Marktprämienmodell an der Strombörse
- Der erzielte Preis wird durch die Marktprämie „aufgestockt“, damit der Finanzierungsbedarf gedeckt ist.

Zahlungsströme
- Strombörsenerlöse von Direktvermarkter an Anlagenbetreiber
- Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber an Anlagenbetreiber

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3
Q

Marktprämienmodell des EEG

Wie wird der energieträgerspezifische Monatsmarktwert MMW Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie berechnet?

A

Strom aus Sonne, Wind
–> MMW = gewichteter durchschnittlicher Strompreis (gewichtet mit den durch Sonne bzw. Wind erzeugten Mengen)

Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie
–> MMW = ungewichteter durchschnittlicher Strompreis (von allen Energieträgern)

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4
Q

Marktprämienmodell des EEGs

Worum geht es?

Seit dem EEG 2017 müssen Anlagenbetreiber ab einer bestimmten Größe der geplanten Anlage nun regelmäßig in “…” auf die Höhe des “…” für ihre Anlagen bieten.

A

“einem Auktionsverfahren (Ausschreibung)”

“anzulegenden Wertes”

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5
Q

Wahr oder falsch?

(Kontinuierliche) Anpassung der Förderung für neu in Betrieb genommene Anlagen
–> ABER: Für eine Anlage ist die Höhe der Vergütung / des anzulegenden Werts immer für den Förderzeitraum (20 Jahre) identisch

Zweck der Anpassung:
- Hebung von Kostensenkungspotenzialen
- Anreizen / Förderung der Technologieentwicklung
- Begrenzung des Ausbaus (atmender Deckel)

A

Wahr!

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6
Q

Wahr oder falsch?

Anpassung der Förderung für neu in Betrieb genommene Anlagen

1) Ausschreibungen des AW
–> ab EEG 2023 für WEA / PVA > 1 MW
und für Biomasse-Anlagen > 150 kW

2) Degression
a) zeitabhängige Degression
–> Absenkung der Vergütungshöhe/Höhe des anzulegenden Wertes je nach Inbetriebnahmedatum der Anlage
–> ABER: Für eine Anlage ist die Höhe der Vergütung / des anzulegenden Werts immer für den Förderzeitraum (20 Jahre) identisch

b) zubaumengenabhängige Degression („atmender Deckel“)
–> Steigender Bruttozubau führt zu einer jährliche Absenkung der anzulegenden Werte
–> Atmender Deckel im EEG 2023 abgeschafft

A

Wahr!

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7
Q

Wahr oder falsch?

Bei PV-(Dach-)Anlagen existiert eine Staffelung der Vergütung nach Leistungsklassen (Nennleistung).

A

Wahr!

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8
Q

Wahr oder falsch?

Bei Wind an Land gibt es eine Standortsteuerung:
– Durch das Referenzertragsmodell wird bestimmt, wie gut ein Standort im Vergleich zu einem
standardisierten Referenzstandort abschneidet.

Für Wind auf See gibt es eine Standortsteuerung und weitere Besonderheiten:
– Je größer Entfernung von der Küste und Wassertiefe, desto höher die Zahlung
- Wahlmöglichkeit zwischen Basis- und Stauchungsmodell für Anlagen vor 2020. Ab 2020 Ausschreibungen –> Großteil regelt separates Gesetz (WindSeeG).

A

Wahr!

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9
Q

Nenne zwei mögliche Preisbildungsregeln bei Auktionen (1) Bsp. Merit-Order Spotmarkt 2) Ausschreibungen von EE + Bestimmung des AW)

A

1) Bsp. Merit-Order Spotmarkt
–> Uniform pricing (/Einheitspreisauktion)

2) Ausschreibungen von EE + Bestimmung des AW
–> Pay-as-bid (/preisdiskriminierende Auktion)

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10
Q

Beschreibe wie die Ausschreibungen in dem Marktprämienmodell des EEGs funktionieren?

A

Ausschreibungen
- Teilnahme: Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen > 750 kW und Biogasanlagen >150 kW
- Ausschreibungsverfahren erfolgen für jeden Energieträger ein- oder mehrmals pro Jahr
- Anlagenbetreiber bieten in Cent pro kWh auf den anzulegenden Wert AW
- Pay-as-bid Verfahren

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11
Q

Beschreibe den Ablauf der Ausschreibungen im EEG 2023.

A

1) Festlegung Ausschreibungstermine und -mengen
–> Gesetzgeber hat Ausschreibungstermine und -mengen festgelegt

2) Eröffnung Ausschreibung
–> Die BNetzA kündigt Ausschreibungsverfahren an, eröffnet und begleitet diese.

3) Gebotsabgabe
–> Teilnehmende Bieter platzieren ihre Gebote (Leistung und anzulegender Wert)
–> Geboten wird auf den anzulegenden Wert

4) Bezuschlagung der günstigen Gebote
–> Die kostengünstigsten Gebote werden nach aufsteigender
Gebotshöhe ausgewählt und erhalten einen Zuschlag (pay as bid)
–> Gebote werden bezuschlagt, bis Ausschreibungsvolumen erreicht ist

5) Realisierung
–> Veräußerung des Stroms erfolgt im Marktprämienmodell

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12
Q

Wahr oder falsch?

Voraussetzung für erfolgreiche Ausschreibung von EE-Leistung.
- gebotene Leistung (MW) > ausgeschriebene Leistung (MW)

Anmerkung: In der Realität war diese Voraussetzung nicht immer erfüllt, sodass die durchschnitten AW gleich dem festgelegten max. Preis der Auktion glichen.

A

Wahr!

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13
Q

Wahr oder falsch?

Ausschreibungen im Marktprämienmodell unter Berücksichtigung des Referenzstandorts bei Sonne und Wind.

1) Bestimme den Gütefaktor indem der jeweilige Standortertrag [MWh] durch den Ertrag [MWh] am Referenzstandort geteilt wird –> Gütefaktor

2) Mit dem Gütefaktor wird durch eine gegebene Tabelle der Korrekturfaktor abgelesen –> Korrekturfaktor

3) Gebot = (LCOE * (1 + Risikoaufschlag und Marge))/Korrekturfaktor

4) Vergütung = (LCOE * (1 + Risikoaufschlag und Marge))

–> Durch den Korrekturfaktor wird nur das Gebot verbessert aber nicht die tatsächliche Vergütung!

A

Wahr!

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14
Q

1) Was versteht man unter Einspeisemanagement?

2) Wann ist Einspeisemanagement notwendig?

3) In welchen Gebieten ist Einspeisemanagement erforderlich?

A

1) Einspeisemanagement
–> Bezeichnet die vom Netzbetreiber vorgenommene netztechnisch erforderliche Abregelung von eingespeistem EE-Strom

2) Einspeisemanagement ist notwendig, wenn
–> Abschnitte des Verteil- oder Übertragungsnetzes überlastet sind

3) Einspeisemanagement ist in Gebeiten erforderlich, in denen
–> der Netzausbau nicht mit dem Ausbau von EE mithalten konnte (Bsp. Netzausbaugebiet: Schleswig-Holstein, Meckelburg-Vorpommern)

(Betreiber von EE-Anlagen werden für Abregelung von Verteilnetzbetreiber entschädigt)

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15
Q

Was versteht man unter Redispatch 2.0?

A

Redispatch 2.0
–> Einspeisemanagement
–> Netzengpassmanagement

Def. Redispatch: Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen

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16
Q

Worum geht es?

Die EEG-Umlage dient im Wesentlichen der Refinanzierung von “…”.

EEG-Umlage ist aktuell abgeschafft!

A

“Einspeisevergütungs- und Marktprämienzahlungen”

17
Q

Erkläre das EEG-Umlageparadoxon.

A

EEG-Umlageparadoxon
–> Wenn der Strombörsenpreis sinkt, sinkt der energieträgerspezifische Monatsmarktwert (MW)
–> Der Abfall des energieträgerspezifische Monatsmarktwerts wird durch eine höhere Marktprämie ( = AW - MW) ausgeglichen (AW = konstant)
–> Höhere Marktprämien erhöhen die EEG-Umlage

18
Q

Wer wurde in der Vergangenheit von Zahlung der EEG-Umlage zum Teil befreit?

A
  • Stromkostenintensiven Unternehmen
    –> Begründung: Internationaler Wettbewerb
  • Eigenerzeugung bzw. -versorgung (wenn das Netz gar nicht/kaum genutzt wurde)
19
Q

Was sind PPAs?

A

Power Purchasing Aggreements (PPAs)
–> Langfristiger (bilateral ausgehandelter) Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, i.d.R. Stromproduzent (EE-Erzeuger / Vermarkter)
und Stromabnehmer (Lieferant, Direktabnehmer)
–> Regelt alle Konditionen der Lieferung: Liefermenge, Preise, Bilanzielle Abwicklung, Strafen bei Nichteinhaltung etc.

20
Q

Welche für welche EE-Anlagen sind PPAs besonders attraktiv?

A
  • Alte EEG-Anlagen
    (deren 20 jährige Förderdauer aus dem EEG bereits angelaufen ist), Weiterbetrieb für 3-5 Jahre mit PPAs möglich
  • Neue EE-Anlagen: Neues Stromvermarktungskonzept außerhalb des EEGs (gesunkene Vergütungssätze)
21
Q

Wie nennt man einen PPA, wenn der Abnehmer ein Unternehmen (Bsp. Glashütte) ist?

A

Corporate PPA

22
Q

Wie nennt man einen PPA, wenn der Abnehmer ein Stromvertrieb ist?

A

Merchant PPA

23
Q

Wie nennt man einen PPA, es um die physische Lieferung von Strom geht?

Welche Arten von PPAs fallen in diese Kategorie?

A

Physische Lieferung
–> On-Site PPA
- Notwendige räumliche Nähe: Erzeuger befindet sich hinter Zählpunkt des Verbrauchers
- Kein Transport durch öffentliches Netz

–> Off-Site PPA
- Lieferung über Netz = keine direkte physische Lieferung
- Erzeuger speist Strom ins öffentliche Netz, Verbraucher entnimmt Strom aus Netz

–> Sleeved PPA
- Ähnlich zu Off-site PPA, jedoch zusätzlich Energiedienstleister für Bilanzkreisführung, Vermarktung Grünstromzertifikate, …

24
Q

Wie nennt man einen PPA, wenn er ein Finanzprodukt ist?

A

–> Synthetischer PPA
- Entkopplung der physischen und finanziellen Stromflüsse
- Preissicherheit unter Wegfall von administrativem Aufwand
- Einfach und aufwandsarm für Erzeuger und Verbraucher

25
Q

Wahr oder falsch?

Einflussfaktoren auf den Preis eines PPA
- Vermarktungswert an der Börse als Vergleich – anzulegende Strompreisentwicklung / Referenzpreises
- LCOE Bewertung der EE-Anlage
- Reststrombeschaffung
- Herkunftsnachweise
- Ausfallrisiken
- Laufzeiten
- Verbrauchsprofil des Abnehmers
- Finanzierungskosten, Servicekosten, Rückbaukosten etc.

A

Wahr!

26
Q

Wahr oder falsch?

Möglichkeiten der Preis- und Mengenfestlegung

Fixpreis
- PPA-Preis konstant über Vertragslaufzeit

Indexierter Preis
- PPA-Preis wird fortlaufend an Strompreisentwicklung angepasst

Stufenpreis
- PPA-Preis periodenweise fixiert
- Nach Ablauf der abgelaufenen Periode wird PPA-Preis gemäß aktuellem Marktstand erneut fixiert

Indexierter Preis mit Cap & Floor
- Indexierter Preis
- Begrenzung der PPA-Preisentwicklung nach unten und/oder oben

A

Wahr!

27
Q

Nenne jeweils drei Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Risiken von PPAs für die Vermarktung von EE-Strom.

A

Chancen + Vorteile
- Preissicherheit (Unabhängigkeit von schwankenden Börsenpreisen)
- Herkunftsnachweise von Strom (Grünstromeigenschaft, Regionalstrom)
- Keine Teilnahme an EEG-Ausschreibungen notwendig

Herausforderungen und Nachteile
- Volatilität des EE-Stroms (ggf. zusätzlicher finanzieller / physischer Ausgleich notwendig)
- Komplexe Verträge notwendig
- Langfristige Bindung

28
Q

Wahr oder falsch?

PPAs als traditionelle Vermarktungsform gewinnen in der Vermarktung von erneuerbaren Energien an Bedeutung

Chancen und Vorteile
- Preissicherheit (Unabhängigkeit von schwankenden Börsenpreisen)
- Herkunftsnachweise von Strom (Grünstromeigenschaft, Regionalstrom)
- Keine Teilnahme an EEG-Ausschreibungen notwendig
- Keine kostspieligen Genehmigungsverfahren vor Zuschlag
- Reduziertes Kontrahentenausfallrisiko
- Finanzierungsmöglichkeit

Herausforderungen und Nachteile
- Volatilität des EE-Stroms (ggf. zusätzlicher finanzieller / physischer Ausgleich notwendig)
- Komplexe Verträge notwendig
- Langfristige Bindung
- Bedarf ausgewogener wirtschaftlicher Regelungen
- Risikoverteilung durch schwankende Marktpreise

A

Wahr!

29
Q

Worum geht es?

  • … kennzeichnen die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien.
  • … sind europäisch handelbar.
  • … werden in Deutschland nur dann ausgestellt, wenn für die jeweilige Anlage auf EEG- Zahlungen verzichtet wird (sog. Doppelvermarktungsverbot).
A

Herkunftsnachweise

30
Q

Worum geht es?

  • Für Strom aus erneuerbaren Energien kann entweder ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden (im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung) oder es kann eine Förderung nach EEG in Anspruch genommen werden
A

Doppelvermarktungsverbot

31
Q

Worum geht es?

  • Vertriebe sind verpflichtet, über die bilanzielle Herkunft sämtlicher Ihrer Stromprodukte zu
    informieren.
  • Ökostrom darf nur dann deklariert werden, wenn für den gesamten Strom Herkunftsnachweise hinterlegt und nachgewiesen sind, also auch für den EEG-Strom „finanziert aus der EEG-Umlage“.
A

Stromkennzeichnung

32
Q

Worum geht es?

  • … weisen die (bilanzielle) Herkunft des EE-Stroms aus der Region nach.
  • … sind ein recht neues Element zur Refinanzierung.
  • … Vertriebe decken sich mit entsprechendem Strom ein; der Anlagenbetreiber erhält eine entsprechende Zahlung, wodurch sich aber gleichzeitig sein Anspruch auf Marktprämienzahlung reduziert (Hintergrund: Doppelvermarktungsverbot).
A

Regionalnachweise

33
Q

Projektierung

Bei den Finanzierungsarten von EE-Projekten unterscheidet man grundlegend in Unternehmens- und Projektfinanzierung.

Was ist der Unterscheid?

A

Unternehmensfinanzierung
- EK kommt aus Unternehmen selbst
- FK kommt von FK-Gebern (Langfristige Bankkredite, Projektanleihen, Fondsstrukturen, Genossenschaften)

Projektfinanzierung
- Gründung von Projektgesellschaft
- EK der Projektgesellschaft kommt von Investoren
- FK kommt von FK-Gebern (Langfristige Bankkredite, Projektanleihen, Fondsstrukturen, Genossenschaften)
–> Kein Rückgriff der Kreditgeber auf EK-Geber möglich

34
Q

Wahr oder falsch?

In PPAs bleiben die Grünstrom- (Herkunftnachweise) bzw. Regionalstromeigenschaften und somit zusätzliche Einnahmen erhalten.

A

Wahr!