04 - Personaleinsatz Flashcards
Definition: Personaleinsatz
Wie viele, zu welcher Qualität und zu welcher Zeit werden Mitarbeiter/innen zu den verfügbaren Stellen oder Arbeitsplätzen eines Unternehmens zugeordnet.
Ziel: Personaleinsatz
Die Qualifikationen der Mitarbeiter/innen sollten mit den Anforderungen der Position entsprechend korrelieren.
Definition: Stellenbeschreibung
Formalisierte Beschreibung aller wesentlichen Merkmale einer Stelle. Sie legen Ziele, Aufgaben Befugnisse und Wertigkeit im hierarchischen Gefüge fest.
Definition: Anforderungsprofil
Ergänzt die Stellenbeschreibung. Es beschriebt welche fachlichen und verhaltensbezogene Merkmale für die Position erforderlich sind.
Bestandteile: Stellenbeschreibung (7)
1) Stellenbezeichnung (Name, Kostenstelle)
2) Einordnung in Unternehmensorganisation
3) Stellenaufgaben
4) Stellenziele
5) Stellenbefugnisse und -verantwortung
6) Stellvertretung
7) Sachlich-organisatorische Angaben
Maßnahmen: Anforderungen > Qualifikationen (3)
1) Arbeitsplatzwechsel
2) Personalentwicklung
3) Anforderungsreduktion
Maßnahmen: Anforderungen < Qualifikationen (4)
1) Beförderung
2) Versetzung
3) Job enlargement (mehr breite an Aufgaben)
4) Job enrichment
Faktoren: Gestaltung des Arbeitseinsatzes (3)
1) Arbeitsinhalt
2) Arbeitsort
3) Arbeitszeit
Änderung des Arbeitsinhaltes
Quantitative (Aufgabenerweiterung) oder Qualitative (Aufgabenbereicherung) Erweiterung des Arbeitsfeldes.
Arbeitszeit: Traditionelle Formen (3)
1) Mehrarbeit
2) Schichtarbeit
3) Kurzarbeit
Arbeitszeit: Flexible Formen (4)
1) Teilzeitarbeit
2) Gleitende Arbeitszeit
3) Jahresarbeitszeit
4) Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit
Paragraph 3ArbZG - Arbeitszeit (2)
1) 8 Std Arbeitszeit
2) bis zu 10 Std zu verlängern (wenn Durchschnitt nicht überschritten wird)
Paragraph 4 ArbZG - Ruhepausen (3)
1) 6 - 9 Std min 30 min Pause
2) mehr als 9 Std -> weitere 15 min
3) Pause min 15 min, nach spätestens 6 Std zu nehmen
Paragraph 5 ArbZG - Ruhezeit (3)
1) Nach Arbeit min 11 Std Pause
2) kann in Einzelfällen auf 10 Std reduziert werden (je nach Branche) aber einmal muss Ausgleich auf 12 Std erfolgen
3) Ausgleich auch während Rufbereitschaft möglich
Paragraph 6 ArbZG - Nachtarbeit (4)
1) Regelung der Nachtarbeit / Schichtarbeit
2) Untersuchungspflicht
3) Anspruch auf Versetzung wenn Nachtarbeit nicht mehr zu leisten
4) Regelung von Freistellung zu Weiterbildungsmaßnahmen