Zwangsheirat (Art. 181a) Flashcards
1
Q
Was ist zur Zwangsheirat zu sagen?
4P
A
> Weitgehend überflüssige Variante der (qualifizierten) Nötigung.
> Qualifikation über den Taterfolg (Nötigungsziel): Eingehen einer Ehe bzw.
eigetragenen Partnerschaft.
> Zwang, in der Ehe zu bleiben, ist nicht erfasst.
- Fällt aber in der Regel unter Art. 181.
> Universalitätsprinzip: Verzicht auf das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit.