Menschenhandel Flashcards
Welche Rechtsgüter werden geschützt?
3P
> Rechtsgut
‐ Persönliche Freiheit.
‐ Selbstbestimmung hinsichtlich Sexualität, Arbeit und Organspende.
‐ Umstritten: Behandlung des Menschen als Subjekt anstatt als Objekt
(«Menschenwürde»).
Was ist die Tathandlung?
1 + 3 P
Handeltreiben als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer.
‐ Über einen Menschen wie über eine Ware verfügen.
‐ In der Rolle als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer: Anbieten, beschaffen,
vermitteln, verkaufen, befördern, transportieren, liefern, kaufen,
übernehmen, …
‐ Täter ist, wer in irgendeiner Art und Weise eine tragende Rolle in der
Abwicklung eines Geschäfts mit Menschen spielt.
Welche Zwecke sind vom Tatbestand erfasst?
3P
> Sexuelle Ausbeutung:
‐ Prostitution, Herstellung pornografischen Materials, …
> Ausbeutung der Arbeitskraft:
‐ Zwangsarbeit, Sklaverei, …
> Entnahme eines Körperorgans:
‐ Illegaler Organhandel.
Welchen Effekt hat die Einwilligung der Person?
4P
> Selbstbestimmte Entscheidung der betroffenen Person, in die konkret in
Aussicht gestellten Tätigkeit einzuwilligen, schliesst die Tatbestandsmässigkeit aus.
‐ Nur ein Handeln gegen den Willen einer wahrheitsgetreu informierten
urteilsfähigen Person kann als Angriff auf ein Rechtsgut pönalisiert
werden.
Einwilligung nicht gegeben, wenn:
‐ Vermittelte Person über Art und konkrete Umstände der auszuübenden
Tätigkeit getäuscht wird.
‐ Einwilligung ist dann mit Zurückhaltung anzunehmen, wenn sie unter
dem Druck von schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgte. (BGE
128 IV 126 und BGE 129 IV 92)
Welche Anforderungen werden an den Vorsatz gestellt?
Vorsatz
‐ Eventualvorsatz genügt, bspw. wenn der Täter in Kauf nimmt, dass die
betroffene Person der Prostitution überliefert wird.
> Qualifikationen (Abs. 2): Handel mit Minderjährigen (unter 18 Jahre);
Gewerbsmässigkeit.