Drohung (Art. 180) Flashcards

1
Q

Welche Art Gefährdungsdelikt ist die Drohung?

4P

A

Konkretes Gefährdungsdelikt

  • Tatsächliche Beeinträchtigung der Willensbildung bzw.
    Willensbetätigung ist nicht erforderlich.

> Es muss ein konkretes Opfer bedroht werden.

Die Drohung des Täters muss jedoch nicht mit einer konkreten Forderung nach einem bestimmten Verhalten des Opfers verbunden sein.

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2
Q

Welches Tatmittel muss der Täter verwenden?

A

Eine schwere Drohung

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3
Q

Was ist die Definition einer schweren Drohung?

2 + 3P

A

Drohung: In-Aussicht-Stellen eines Übels, dessen Eintritt der Täter als
direkt oder indirekt von seinem Willen abhängig darstellt.

Schwer: Ein verständiger Mensch mit durchschnittlicher Belastbarkeit
empfindet die Drohung als schwerwiegend (objektiver Massstab).

  • Mimosen schützt das Strafrecht nicht.
  • Entscheidend ist, ob die Drohung als ernstgemeint erscheint. (BGE 137
    IV 258)
  • Verbal oder nonverbal
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4
Q

Was ist die Tathandlung?

A

Versetzen = hervorrufen

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5
Q

Was ist der Taterfolg?

2P

A

Angst oder Schrecken beim Betroffenen

  • Es ist nicht erforderlich, dass das Opfer vor Schrecken oder Angst
    gelähmt, fassungslos oder verzweifelt ist, vielmehr genügt der Verlust
    des «Sicherheitsgefühls».
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6
Q

Welche Anforderungen bestehen an den Vorsatz?

3P

A

> Vorsatz, Eventualvorsatz ausreichend

  • Bezogen auf die schwere Drohung und den Taterfolg (Angst und
    Schrecken beim Opfer).
  • Geschmacksverirrte Scherze sind straflos.
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7
Q

In welchen Fällen Konstellationen wird die Drohung zu einem Offizialdelikt?

A

> Konstellationen: Ehe (lit. a), eingetragene Partnerschaft (lit. abis) oder
Konkubinat (lit. b)

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8
Q

Welche Unterschiede weisen die Voraussetzungen für die häusliche Gewalt bei ein einfachen Körperverletzung oder Tätlichkeit auf?
(3P)

A
  • Unterschied zur qualifizierten Tätlichkeit: Keine wiederholte Tatbegehung
    erforderlich.
  • Eine einmalige Drohung ist ausreichend für die Annahme einer
    qualifizierten Drohung.
  • Kinder gelten bei der Drohung nicht als besonders schutzwürdig.
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9
Q

Welche Konkurrenzen bestehen?

3P

A

> Art. 181 geht vor, obschon die besondere Schwere der Drohung dort nicht
abgegolten wird.

> Art. 126 konsumiert eine einleitende Drohung mit «Kaputtmachen».

> Schreckung der Bevölkerung (Art. 258) geht vor.

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