Entführung Art. 183 Ziff. 1 Abs. 2 Flashcards
Was ist die Tathandlung der Entführung?
2P
‐ Verbringen einer Person an einen anderen Ort, wo die Person in der Gewalt des Täters oder eines Dritten steht, so dass sie nicht an ihren gewohnten Aufenthaltsort zurückkehren kann.
‐ Unfreiwillige Ortsveränderung für eine gewisse Dauer.
Welche drei Tatmittel kommen in Frage?
‐ Gewalt: Unmittelbare Einwirkung auf den Körper eines Menschen.
‐ Drohung: Psychische Einflussnahme auf das Opfer.
‐ List: Täuschung über Ziel und/oder Zweck der Ortsveränderung.
Was geschiet mit der Einwilligung einer besonders schutzwürdigen Person?
Die Einwilligung der besonders schutzbedürftigen Personen ist belanglos.
In welchen drei Fällen wird eine besondere Schutzbedürftigkeit angenommen?
‐ Urteilsunfähigkeit: Bezogen auf das durch Art. 183 geschützte Rechtsgut der Fortbewegungsfreiheit.
‐ Psychische Widerstandsunfähigkeit
‐ Alter unter 16 Jahren (eingeschränkt bei urteilsfähigen Kindern).
Wie weit geht das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern?
Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern wird begrenzt durch Kindeswohl.
(BGE 141 IV 10)
Welche vier erschwerenden Umstände nach Art. 184 gibt es?
wenn der Täter ein Lösegeld zu erlangen sucht,
wenn er das Opfer grausam behandelt,
wenn der Entzug der Freiheit mehr als zehn Tage dauert oder
wenn die Gesundheit des Opfers erheblich gefährdet wird.
> Qualifikation bezieht sich auf Freiheitsberaubung (Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1)
und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2).
> Rechtsfolge: Erhöhung der Strafrahmenuntergrenze auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Zu welchem Zeitpunkt kann eine Lösegeldforderung gemacht werden?
Forderung kann zu beliebigem Zeitpunkt während der Dauer der Freiheitsberaubung bzw. Entführung gestellt werden.
Wer sind die möglichen Adressaten einer Lösegeldforderung?
5P
‐ Opfer der Freiheitsberaubung oder der Entführung.
‐ Angehörige des Opfers (Familie, Freunde).
– Umstritten, ob dann nicht bereits Geiselnahme.
‐ Nicht erfasst bei Art. 184: Beliebige und völlig unbeteiligte Dritte.
– Dann Geiselnahme.
Welche Konkurrenz besteht für den Umstand, dass der Täter ein Lösegeld fordert?
Entführung zwecks Erlangen eines Lösegeldes tritt in Realkonkurrenz mit vollendeter Erpressung (Art. 156); a.M. Stratenwerth BT I und BSK (lex specialis).
Was ist die Definition der Grausamen Behandlung?
3P
> Leiden körperlicher oder seelischer Art, das über das Mass an Entbehrungen
hinausgehen, das schon zur Verwirklichung des Grundtatbestands gehört.
(BGE 106 IV 363)
> Scheinexekution, extreme Hitze oder Kälte, Nahrungsentzug, …
> Verhältnis zur schweren Körperverletzung: Echte Konkurrenz.
Welche Dauer wirkt bereits als erschwerenden Umstand?
> Freiheitsentzug mit einer Dauer von mehr als zehn Tagen.
> Die Frist beginnt mit dem Zugriff auf das Opfer zu laufen, nicht erst bei
dessen Eintreffen am Ziel der Entführung.
Wann gilt eine Gesundheitsgefährdung als erschwerender Umstand?
(4P)
> Erhebliche Gefährdung der Gesundheit.
> Typischerweise durch Unterbringung in ungesunden Räumen oder durch
unzulängliche Verpflegung.
> Auch durch Unterlassen der notwendigen medizinischen Versorgung bei akut
oder chronisch Kranken.
> Echte Konkurrenz zur Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129.