Zulassung Flashcards
Recht auf Zulassung
- ergibt sich aus Berufswahlfreiheit, Art. 12 I GG
- verfassungskonforme Beschränkung durch §§ 4 ff. BRAO als subjektive Berufswahlregelung ➝ zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich: Funktionsfähigkeit der Rechtspflege
Zulassung natürlicher Personen
- als RA, §§ 4 ff. BRAO
- als SyndikusRA, §§ 46 ff. BRAO
- doppelte Zulassung möglich
Zulassung juristischer Personen
- Kapitalgesellschaften, wenn Unternehmensgegenstand in Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten besteht
➝ vgl. § 59f BRAO n. F.
Anzahl zugelassener RAe Deutschland 01.01.2021
- RAe mit Einzelzulassung: ∼ 145.000
- SyndikusRAe: ∼ 4400
- RAe mit Doppelzulassung: ∼16500
§ 7 S. 1 Nr. 4 BRAO: Versagensgrund bei rechtskräftiger Verurteilung im Verfahren über die Richteranklage
- früher nach Ansicht des BVerfG zu Nr. 3 a. F. verfassungswidrig, weil lebenslange Sperre, aber jetzt: § 7 S. 2 BRAO: 8 Jahre
- ggf. auch Nr. 5 (Unwürdigkeit) gegeben
§ 7 S. 1 Nr. 5 BRAO: Versagensgrund der Unwürdigkeit
Unwürdigkeit anzunehmen bei
1) Vorsatzdelikten, die
- sich gegen Rechtsgüter richten, die für die anwaltliche Berufsausübung besonders bedeutend sind (➝ Vermögensdelikte)
- eine besondere Missachtung der Rechtspflege zum Ausdruck bringen (➝ zB § 153 StGB)
2) Verhalten, das eine rechtsfeindliche Einstellung offenbart (zB frühere IM-Tätigkeit)
3) bewusst unwahren Angaben im Zulassungsantrag
dagegen idR nicht bei Verkehrs- oder Fahrlässigkeitsdelikten
§ 7 S. 1 Nr. 5 BRAO: Versagensgrund der Unwürdigkeit
Negativprognose
zusätzlich zum Unwürdigkeitsgrund muss für die Zukunft zu erwarten sein, dass der Bewerber nach seiner Gesamtpersönlichkeit das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft gefährdet
➝ Kriterien: Schwere und Berufsbezug der Verfehlung, Zeitablauf, zwischenzeitliches Verhalten, Recht auf Wiedereingliederung
➝ BGH: bei gravierenden Straftaten Wohlverhaltensphase von 15 - 20 Jahren erforderlich
§ 7 S. 1 Nr. 8 BRAO
BVerfG: Zweitberufsentscheidung
wegen der gewährleisteten Berufswahlfreiheit gem. Art. 12 I GG muss Unvereinbarkeit Ausnahmefall bleiben
➝ nur dann, wenn
- Ausübung des Zweitberufs die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigt und mildere Mittel nicht ausreichen (inhaltliche Unvereinbarkeit)
- der Zweitberuf nicht den rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielraum bietet, den Anwaltsberuf nicht nur gelegentlich auszuüben
§ 7 S. 1 Nr. 8 BRAO: inhaltliche Unvereinbarkeit, Bsp.
Gefahr von Interessenkollisionen, Begründung von Zweifeln an der anwaltlichen Unabhängigkeit
Bsp. für üblicherweise inkompatible Tätigkeiten: makelnde und akquisitorische Tätigkeiten, Nebentätigkeit im öff. Dienst
§ 7 S. 1 Nr. 8 BRAO: Möglichkeit zur namhaften Ausübung des RA-Berufs
- nennenswerter Umfang, mehr als nur gelegentlich
- Freistellungserklärung des Dienstherrn / AG, um Gewährleistung sicherzustellen
§ 7 S. 1 Nr. 9 BRAO: Vermögensverfall
wenn der Bewerber in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, auf absehbare Zeit keine Besserung in Aussicht steht und er dadurch außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen
Zulassung als SyndikusRA
➝ § 46a BRAO
- erfolgt tätigkeitsbezogen
- Arbeitsverhältnis muss durch die in § 45 III BRAO umschriebenen Tätigkeitsmerkmale geprägt sein = diese machen Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses aus
SyndikusRA: fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit
§ 46 III, IV BRAO
- geistige Entscheidungsfreiheit und selbständiges Handeln
- IV 2: vertragliche und tatsächliche Gewährleistung
SyndikusRA - §§ 46a I 1 Nr. 3 iVm 46 V BRAO: Beschränkung auf Rechtsangelegenheiten des AG als Zulassungsvoraussetzung
BGH: echte TB-Vrss. für die Zulassung
➝ übt Bewerber irgendeine rechtsberatende Tätigkeit in anderen Rechtsangelegenheiten aus, ist Zulassung als SRA zu versagen
aber: Neueinführung § 46 VI BRAO mit BRAO-Reform 08/2022
Pflicht, Zulassung als SyndikusRA zu beantragen?
(+) Wortlaut § 46 II 2 BRAO
(-) (entspricht h. M.) Art. 12 I GG?
Welche Vorteile hat Zulassung? Garantie der fachlichen Unabhängigkeit (sofern gewünscht), Eintritt in Rechtsanwaltsversorgungskammer (Altersvorsorge) möglich