Folgen anwaltlicher Pflichtverletzungen Flashcards
Aufsicht
- wird bzgl. Verstößen gegen Berufsrecht von RAK in beruflicher Selbstverwaltung geführt (Kammeraufsicht)
- erhält RAK Kenntnis, wird sie von Amts wegen tätig
Ahndung schwerer beruflicher Verstöße ➝ §§ 113 ff. BRAO, Anwaltsgericht
Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen
Berufspflichtverstoß zugleich unlautere geschäftliche Handlung gem. §§ 3 ff. UWG, wenn die verletzte Norm nicht nur zum Binnenrecht des anwaltlichen Berufsstandes zählt, sondern gem. § 3a UWG auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln
➝ zB anwaltliche Werbung hat Wettbewerbsbezug
berufliches Fehlverhalten, § 113 I BRAO
Fehlverhalten in Erledigung des anwaltlichen Mandats / in Zusammenhang mit Berufsausübung stehend
➝ auch Tätigkeit RA als Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker etc.
➝ getrennte Ausübung vom RA-Beruf ja oder nein?
Vrss. beruflichen Fehlverhaltens, § 113 I BRAO
- objektive Verletzung einer in der BRAO oder BORA normierten Pflicht, u. a. § 43 BRAO i. V. m. sonstigen Gesetzen
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- keine Verfolgungsverjährung gem. §§ 74 II, 115 BRAO
Ahndung beruflichen Fehlverhaltens, § 113 I BRAO
- Rüge durch RAK, § 74 BRAO
- anwaltsgerichtliche Maßnahme, § 114 BRAO
außerberufliches Fehlverhalten, § 113 II BRAO
- Verfehlung des RA als Privatperson
- materielle Berufsbezogenheit? funktionaler oder kausaler Zusammenhang?
Vrss. außerberuflichen Fehlverhaltens, § 113 II BRAO
- rechtswidrige Tat (§ 11 I Nr. 5 StGB) oder mit Geldbuße bedrohte Handlung (§ 1 OWiG)
- Eignung zur Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des betroffenen RA
➝ Umstände des Einzelfalls
Belehrung, § 74 II Nr. 1 BRAO
- kann präventive und neutrale Unterrichtung über die Rechtslage sein
- kann aber auch über bloße Beratung hinausgehen und Verhalten als objektiv berufsrechtswidrig kritisieren ➝ dann VA, gegen den Rechtsbehelf gem. § 112a BRAO eröffnet ist
Rüge, § 74 BRAO
= Missbilligung, Sanktion für Pflichtverletzung mit geringer Schuld
- Bescheid, durch den Rüge erteilt wird, ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig, vgl. § 115a BRAO
Rechtsschutz im Rügeverfahren
- Anhörungspflicht und Akteneinsichtsrecht
- ggf. Auskunftsverweigerungsrecht
- gleichzeitig aber auch Mitwirkungspflichten, vgl. § 56 I BRAO
Rechtsschutz gegen Rüge gem. § 74 BRAO
Einspruch beim Kammervorstand, § 74 V 1 BRAO
↓
bei Zurückweisung Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Anwaltsgerichts, § 74a I BRAO
Rechtsschutz gegen Belehrung gem. § 74 II Nr. 1 BRAO
Anfechtungsklage gegen Bescheid beim Anwaltsgerichtshof, § 112a BRAO
↓
bei Zurückweisung Berufung zum BGH (soweit zugelassen), § 112e BRAO, § 124 VwGO
Gerichte in Anwaltssachen
institutionalisierte, eigenständige staatliche Gerichtsbarkeit, die Verstöße von RAen gegen ihnen obliegende gesetzliche Berufspflichten ahndet und bei Streitigkeiten in Berufszulassungsfragen entscheidet