ZGB 641 ff.: Sachenrecht / ZGB 919 ff.: Besitz Flashcards
1
Q
VSS Besitz?
A
- Alternativ
- ZGB 919 I: tatsächliche Gewalt über eine Sache
- ZGB 919 II: tatsächliche Ausübung des Rechts
- Besitzvertrag
- ZGB 922: Tradition
- ZGB 923-925: Traditionssurrogate
- Wille zum Besitz
= Objekt mind. eine gew. Zeit besitzen wollen
-> Ausleihen des Sportteils einer Zeitung von jmd., der sie gerade liest, ist KEIN Besitz
2
Q
Welche Traditionssurrogate gibt es?
A
- ZGB 924: Besitzeskonstitut
= Veräusserer bleibt unmittelbarer Besitzer
-> zB Occasion gekauft/ in Garage lassen, bis Parksensoren eingebaut sind - ZGB 924: Besitzanweisung
= Dritten, der die Sache wegen speziellen Rechtsgeschäfts aufbewahrt, anweisen, die Sache für den Erwerber aufzubewahren - Besitzwandlung
= Erwerber ist bereits Besitzer
-> zB gemietete Skis nach Winter kaufen; Auto nach Leasing kaufen - offene Besitzlage
= UNmittelbarer, aber lockerer Besitz des Veräusserers + Bekanntgabe Aufenthaltsorts des Objekts
-> zB Holzstapel im Wald
3
Q
Ist bei der Besitzwandlung die Anzeige an den Dritten Pflicht?
A
Nein; aber es empfiehlt sich, sonst kann dieser befreiend an den Veräusserer leisten (ZGB 924 II).
4
Q
Welche Rechtsbehelfe hat der Besitzer gegen Störer?
A
-
ZGB 926-929: Abwehr von fremder, verbotener Eigenmacht
= NUR gg denjenigen, der in Eigenmacht gehandelt hat!
– ZGB 926: Selbsthilfe & Besitzwehr
– ZGB 927: Herausverlangen von demjenigen, der Besitz eigenmächtig entzogen hat; AUSSER Fremder kann SOFORT besseres Recht nachweisen (“liquider Beweis”)
– ZGB 928: Besitzstörung
-> selbst wenn der eigenmächtig Handelnde ein besseres Recht hätte!
– ZGB 929: SOFORTIGE Anzeige + 1-Jahres-Frist
-
ZGB 930 ff.: Rechtsschutz
= gg jedermann
– ZGB 930-932; 937: Eigentumsvermutungen
– ZGB 933-936: Rückforderungsrecht (inkl. Verjährungsfristen)
5
Q
A