ZGB 27 ff.: Personenrecht Flashcards
1
Q
VSS für eine Persönlichkeitsklage?
A
ZGB 28: Verletzung der Persönlichkeit
- persönlicher GB: nP & jP
≠ Rechtsgemeinschaften - sachlicher GB: quasi alles, was mit der Persönlichkeit zusammenhängt
- physische & psychische Integrität
- soziale Integrität
- Bewegungsfreiheit
- sexuelle Integrität
- Schutz des Privatlebens (Geheim- und Intimsphäre)
- Widerrechtlichkeit (vermutet)
3.1. Widerrechtlichkeit NICHT vermutet: Wahre Tatsachenbehauptungen aus der Gemeinsphäre
3.2. Einwilligung
-> U-Fähigkeit inkl. Aufklärung!
3.3. Öff. Interesse, zB
- absolute oder relative Person der Zeitgeschichte
- Information NUR aus Geheim-, NICHT Intimsphäre
3.4. Notwehr/ Notstand/ Nothilfe
-> OR 52
3.5. Gesetz
- p.m.: Verschulden egal
-> AUSSER Schadenersatz