ZGB 641 ff.: Sachenrecht / ZGB 730 ff.: beschränkte dingliche Rechte Flashcards
Wie können die beschränkten dingl. Rechte nach der berechtigten Person unterschieden werden?
- Grunddienstbarkeid
= zG eines Grdstcks - Personaldienstbarkeit
= zG einer Person
Welche Arten von Personaldienstbarkeiten gibt es?
- Reguläre Personaldienstbarkeiten
= NICHT übertragbar
– ZGB 745 ff.: Nutzniessung
= IMMER reguläre Personaldienstbarkeit (vgl. bei den Römern “usus fructus”)
– ZGB 776-778: Wohnrecht
- Irreguläre Dienstbarkeiten
= selbstständige iSv ZGB 655 III = übertragbar
– ZGB 779 ff.: Baurecht
– ZGB 780 ff.: Quellenrecht
– ZGB 781: Andere Dienstbarkeiten
Kann der Nutzniesser einen Dritten an der Nutzniessung berechtigen?
ZGB 758:
- Übertragung selbst NICHT möglich
- ABER Ausübung kann durch Dritten geschehen
Kann ein Quellenrecht als Sicherheit dienen (zB Pfand einer Bank)?
- das kommt auf die Ausgestaltung an
- es muss sich um eine Personaldienstbarkeit handeln
- die selbstständig ist
- ist sie überdies dauernd (mind. 30 J., ZGB 655 III), kann sie im Grundbuch eingetragen werden
VSS des Bauhandwerkerpfandrechts?
ZGB 837 I Ziff.3; 839 ff.: Bauhandwerkerpfandrecht
- “Handwerker”
- Arbeit in ZH mit Bauwerk
- Arbeiten mit Zustimmung Grundeigentümer
- Spezialitätsprinzip
- Frist
- Gültiges Pfandobjekt
- KEINE andere Sicherheit
- Grundbucheintrag durch Urteil ODER Anerkennung
Wann handelt es sich insb. NICHT um ein gültiges Objekt für das Bauhandwerkerpfandrecht?
- Verwaltungsvermögen, das zur Erfüllung öff. Aufgab notwendig (zB Schule; Strasse)
- Fahrnisbauten
VSS Retentionsrecht?
ZGB 895 ff.: Retentionsrecht
- Gültiges Retentionsobjekt
1.1. Verwertbar (geldwert)
1.2. Alternativ
1.2.1. Eigentum Schuldner
1.2.2. ZGB 895 III: Dem Schuldner anvertraut UND guter Glaube Gläubiger
- Mit Wille des Schuldners im Besitz des Gläubigers
- Alternativ
3.1. Fällige Forderung
3.2. ZGB 897 I: Zahlungsunfähigkeit
- Bis zur Höhe der Forderung
- Konnex Retentionsgegenstand / Forderung
- KEIN Ausschluss
- Natur des Retentionsobjekts; Gesetz; Vertrag
- CAVE ZGB 897 II: Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ggf. trotzdem Retentionsrecht!