ZGB 457 ff.: Erbrecht Flashcards
Berechnung Pflichtteilsmasse?
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
= Bruttonachlssvermögen - Abzüge
2.1. ZGB 474: Erbschafts- und Erbgangsschulden
2.2. ZGB 475: Zuwendungen unter Lebenden (inkl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen!)
- ZGB 476: Hinzurechnung von Gemischte Lebens- und Todesfallversicherungen ZUM RÜCKKAUFSWERT!
Wenn eine Lebensversicherung 200k ausbezahlt und der Rückkaufswert beträgt 8k, wie viel ist dann dem Nachlass hinzuzurechnen?
- NUR 8k !!!!!
- = Wortlaut von ZGB 476
Was sind Erbschafts-, was sind Erbgangsschulden?
Erbschaftsschulden
- bestanden bereits im Todeszeitpunkt
- zB Darlehensschulden; Steuern der laufenden (und der letzten) Perioden
Erbgangsschulden
- im Zusammenhang mit ODER NACH Todeszeitpunkt entstanden
- zB ZGB 474 II: Bestattungskosten; Siegelung & Inventaraufnahme; Unterhaltsanspruch des Hausgenossen iSv ZGB 606 für 1 Mt
Sind die Willensvollstrecker- und Erbschaftsverwalterkosten Erbgangsschulden?
str.
Zu welchem Wert sind die Hinzurechnungen zur Pflichtteilsmasse vorzunehmen: Wert im Todestzeitpunkt oder bei der Teilung?
TODESTAGPRINZIP
- ZGB 474 I: Alle Werte zum Zeitpunkt des Todes!!
- -> inkl. ausgleichungspflichtige Zuwendungen zu Lebzeiten
- p.m. ZGB 617: für den Anrechnungswert bei der Teilung sind die Werte im Teilungszeitpunkt massgebend
Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung der Passiva an der Erbschaft relevant?
ZGB 474 I: Todestagsprinzip
- Schulden zum Zeitpunkt des Todes
- insb. bei Dauerschuldverhältnissen!
-> zB Hyp-Zinsen bis zum Todestag (“Marchzinsen”)
Wo überall sind gemischte Schenkungen bei der Erbschaft zu beachten?
- ZGB 475: Zur Pflichtteilsmasse hinzuzurechnen, um den verfügbaren Teil zu bestimmen
- p.m.: Wortlaut von ZGB 475 irreführend - NICHT NUR Herabsetzungsansprüche nach ZGB 527, AUCH ausgleichungsfplichtige Zuwendungen zu Lebzeiten
- ZGB 494 III: Anfechtungsklage bei Erbverträgen
- ZGB 527: Herabsetzungsansprüche
- ZGB 626 ff.: Ausgleichungspflicht
- ZGB ???: Anrechnung bei der Teilung
Definition einer gemischten Schenkung?
Erhebliches Missverhältnis von Wert vs. Gegenwert im Zeitpunkt der gemischten Schenkung
Welche Artikel sind beizuziehen bei einem Willensmangel in der Vfg. v.T.w.?
- ZGB 469
- ZGB 519 ff.
Können unrichtige Bezeichnungen in der Vfg. v.T.w. korrigiert werden?
ZGB 469 III: Berichtigungsklage
- VSS: “offenbarer Irrtum”
- NUR SEHR zurückhaltend !!
- zB 4 Erben / “ich vermache jedem einen Drittel meiner Erbschaft” = zu unbestimmt
-> ist ein nichtiges Testament, weil unmöglicher Inhalt (OR 20)
Ist ein wesentlicher Irrtum VSS für die Ungültigkeitsklage?
NEIN!
- -> Hürde ist tiefer als im OR !
Was ist die Anfechtungsklage im Erbrecht?
- ZGB 494 III: Anfechtungsklage
= gg Dispositionen, die Erbvertrag widersprechen
- p.m.: in SchKG 285 ff. gibt es auch “Anfechtungsklagen”, wenn der Schuldner sein Vermögen mindern wollte