ZGB 457 ff.: Erbrecht / Teilung Flashcards
1
Q
Wer ist alles Teil der Erbengemeinschaft?
A
- Gesetzliche + eingesetzte Erben
- EXKL.
– enterbte;
– Erben, die ausgeschlagen haben;
– Erben, die auf Erbe verzichtet haben
– Ehefrau, die von Nutzniessung an Erbe statt profitiert (ZGB 473 II)
2
Q
Ist die Ehefrau, die von der Nutzniessung an Erbe statt profitiert (ZGB 473), Teil der Erbengemeinschaft?
A
Nein
3
Q
Was ist eine fortgesetzte Erbengemeinschaft?
A
- ZGB 607 II: die Erben können die Teilung vertraglich aufschieben;
- diesfalls spricht man von einer “fortgesetzten Erbengemeinschaft”
- p.m. ≠ Teilung & Fortführung der Erbengemeinschaft als einfache Gesellschaft
4
Q
Wo ist die Teilungsklage geregelt?
A
- nicht explizit im Gesetz
- stützt sich auf ZGB 604 I
5
Q
Wer ist zur Teilungsklage legitimiert?
A
- gesetzliche & eingesetzte Erben
p.m.: Ehegatte, der Nutzniessung statt Erbe hat ≠Erbe !! - ZGB 609: Behörde auf Gesuch des Gläubigers einer der Erben